Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden: Informationen zum Grundstück, Eigentümer des Grundstückes, Besitzer der Immobilie, Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Bebauungseinschränkungen, …) und Schulden (Hypotheken, Grundpfandrechte, …)

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Flurkarte

Die Flurkarte, auch Liegenschaftkarte ider Katasterkarte genannt, ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften. Diese stellt den Nachweis der Abgrenzungen und Lage des Grundstücks für das Grundbuch dar und somit auch die Sicherung des Eigentums und eine richtige Grundsteuererhebung.

Die Flurkarte ist bei allen Immobilien- und Grundstücksgeschäften, wie auch der Grundbuchauszug, essenziell.

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Flurkarte/ Liegenschaftskarte

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist eine wichtige Rechtsgrundlage des Wohnungs- oder Teileigentums und ist einmalig bei dessen Begründung anzufertigen. Bei der Teilungserklärung handelt es sich um eine einseitige Erklärung, welche durch den Grundstücks- oder Immobilieneigentümer abzugben ist. Der Nutzen und das Ziel dieses Dokuments ist es, dass grundbuchrechtliche Sachverhalte und Eigentumsverhältnis dokumentiert und geregelt werden.

Wie eine Teilungserklärung erstellt wird haben wir in unserer Checkliste zusammengefasst oder im FAQ - auf nachfolgenden Link klicken.

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Altlastenverzeichnis

Das Altlastenverzeichnis, oder auch Altlastenkataster, ist ein ausführliches Register, welches Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst. Diese werden von Umweltämtern der einzelnen Bundesländer erfasst und in Datenbanken der Kommunen gespeichert. Die einzelnen Altlasten erhalten eine eindeutige Altlastenkennziffer.

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Altlastenverzeichnis

Baulastenverzeichnis

Das Baulastenverzeichnis ist ein in Deutschland geführtes Verzeichnis über alle Baulasten. Das bedeutet, dass alle Pflichten erfasst und geführt werden, welche ein Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Das betrifft zumeist öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, also Regelungen was der jeweilige Eigentümer dulden, unterlassen oder zu tun hat.

Das Baulastenverzeichnis wird von der jeweils zuständigen Baubehörde geführt.

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Baulastenverzeichnis