Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden: Informationen zum Grundstück, Eigentümer des Grundstückes, Besitzer der Immobilie, Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Bebauungseinschränkungen, …) und Schulden (Hypotheken, Grundpfandrechte, …)
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Die Flurkarte, auch Liegenschaftkarte ider Katasterkarte genannt, ist eine maßstäbliche
Darstellung aller Liegenschaften. Diese stellt den Nachweis der Abgrenzungen und Lage
des Grundstücks für das Grundbuch dar und somit auch die Sicherung des Eigentums und
eine richtige Grundsteuererhebung.
Die Flurkarte ist bei allen Immobilien- und
Grundstücksgeschäften, wie auch der Grundbuchauszug, essenziell.
Die Teilungserklärung ist eine wichtige Rechtsgrundlage des Wohnungs- oder Teileigentums
und ist einmalig bei dessen Begründung anzufertigen. Bei der Teilungserklärung handelt
es sich um eine einseitige Erklärung, welche durch den Grundstücks- oder
Immobilieneigentümer abzugben ist. Der Nutzen und das Ziel dieses Dokuments ist es, dass
grundbuchrechtliche Sachverhalte und Eigentumsverhältnis dokumentiert und geregelt
werden.
Wie eine Teilungserklärung erstellt wird haben wir in unserer Checkliste zusammengefasst
oder im FAQ - auf nachfolgenden Link klicken.
Das Altlastenverzeichnis, oder auch Altlastenkataster, ist ein ausführliches Register, welches Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst. Diese werden von Umweltämtern der einzelnen Bundesländer erfasst und in Datenbanken der Kommunen gespeichert. Die einzelnen Altlasten erhalten eine eindeutige Altlastenkennziffer.
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Das Baulastenverzeichnis ist ein in Deutschland geführtes Verzeichnis über alle
Baulasten. Das bedeutet, dass alle Pflichten erfasst und geführt werden, welche ein
Grundstückseigentümer gegenüber der Baubehörde hat. Das betrifft zumeist
öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, also Regelungen was der jeweilige Eigentümer
dulden, unterlassen oder zu tun hat.
Das Baulastenverzeichnis wird von der
jeweils zuständigen Baubehörde geführt.
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