Baulastenverzeichnis Online

Produktbeschreibung

Das Baulastenverzeichnis ist eine Sammelstelle für Belastungen, welche einem Grundstück oder einer Immobilie zugeordnet werden. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss. Ein Beispiel wäre hier das Wegerecht eines Nachbarn.

Baulasten gehen bei Immobilienverkauf auf den jeweiligen Käufer über. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, dass man vor dem Kauf einer Immobilie Einsicht in das Baulastenverzeichnis nimmt. Auch Verkäufer sollten stets über die aktuellen Baulasten Bescheid wissen, weil nur so der Immobilienpreis realistisch eingeschätzt und angesetzt werden kann.

Baulastenverzeichnis Muster Vorlage Vorschau

Produkt-FAQ

Häufige Fragen

Das Baulastenverzeichnis wird von den Baubehörden geführt. Jedes Bundesland hat eigene gesetzliche Regelungen und die Baubehörden arbeiten meist auf Kommunenebene. Nur in Bayern trägt die Baubehörde die Verpflichtungen als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch ein.
Grundsätzlich muss auch bei Einsicht in das Baulastenverzeichnis das berechtigte Interesse von Nicht-Eigentümern dargelegt werden. Eigentümer haben selbstverständlich ein uneingeschränktes Recht auf diese Einsicht. Auch mit einer Vollmacht des Eigentümers stellt die Einsicht in das Baulastenverzeichnis kein rechtliches Problem dar
Bestimmte Nutzungsrechte an Grundstücken können sowohl im Baulastenverzeichnis als auch im Grundbuch eingetragen werden. Der Unterschied liegt im Detail. So gibt das Grundbuch in erster Linie Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Es ist ein öffentliches Verzeichnis, das vom Grundbuchamt geführt wird. Das Grundbuchamt gehört zum Amtsgericht.

Neben den Eigentumsverhältnissen werden auch Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Pfandrechte an einem Grundstück im Grundbuch eingetragen, darüber hinaus die Grundschuld bei finanzierten Immobilien sowie bestimmte Rechte wie etwa das Wegerecht als privatrechtliche Einigung unter Nachbarn. In Bayern zum Beispiel lassen Eigentümer diese Nutzungsrechte als sogenannte Grunddienstbarkeit ausschließlich im Grundbuch eintragen, ein Baulastenverzeichnis wie in den restlichen Bundesländern existiert dort nicht.

Im Baulastenverzeichnis wiederum werden, wie der Name schon sagt, einzig und allein die Baulasten aufgeführt. Es wird von den Baubehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise geführt. Bei Baulasten handelt es sich nicht um ein privatrechtliches Konstrukt, sondern um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Behörde, bestimmte Dinge auf dem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder auszuführen.

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