Altlastenverzeichnis Online Steinach

Produktbeschreibung

Jetzt Altlastenverzeichnis für Steinach online anfordern. Wir sind mit allen Ämtern im Kreis Steinach vernetzt. Formular online ausfüllen, abschicken, zurücklehnen. So funktionieren amtliche Anträge 2021!

Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen hervorgerufen wurden oder Gefahren für bestimmte Personen oder die Allgemeinheit ausgehen. Sobald Altlasten an einem Grundstück identifiziert wurden werden diese im Altlastenregister festgehalten.

Altlasten lassen sich allgemein als schädliche Stoffe für Boden und Grundstück definieren, wodurch eben diese Fläche eine Gefahr darstellt oder nicht mehr den gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsmaßstäben entsprechen.

Es empfiehlt sich, dass man vor jedem Immobilien/- oder Grundstückskauf ein Altlastenverzeichnis anfordert, weil so dringend notwendige Wirtschaftlichkeitsanalysen getätigt werden können.

Altlastenverzeichnis Muster Vorlage Vorschau

Produkt-FAQ

Häufige Fragen

Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Diese werden in Deutschland von den Umweltämtern der Länder oder auch der Kommunen in Datenbanken gespeichert, jede Altlast erhält dabei eine eindeutige Altlastenkennziffer. Dabei handelt es sich zumeist um Gefahrenstoffe auf dem Grundstück oder andere Umstände, welche das Grundstück zu einer Gefahr für Personen und die Öffentlichkeit machen.
Altlasten können beispielsweise durch die nicht sachgemäße Entsorgung giftiger Stoffe entstehen. Der Boden wird kontaminiert, Tiere und Pflanzen kommen damit in Kontakt und verlieren gesunden Lebensraum. Das kann z.B. bei ehemaligen Standorten von Müllhalden oder Unternehmen, welche mit Gefahrenstoffen gearbeitet haben der Fall sein.

Im privaten Bereich sind Altlasten vor allem ein finanzielles Risiko für Immobilieninvestoren. Ein Grundstück kann auf viele verschiedene Arten mit Altlasten kontaminiert sein. Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Vorbesitzer größere Mengen Altöl im Boden versickern lässt.

Aber auch durch frühere Bebauungen oder Nutzungsarten können Altlasten entstehen. Wurde auf einer Fläche einmal eine Tankstelle oder eine Mülldeponie betrieben, gelten diese nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als Grundstücke mit Altlasten.
Die notwendigen Maßnahmen für eine Altlasten-Sanierung sind im Bundes-Bodenschutzgesetz und in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung definiert.

Es werden zuerst alle altlastenverdächtigen Flächen betrachtet und bewertet.
Es besteht eine Pflicht zur Sanierung der Altlasten - und zwar von der Person, die den Schaden herbeigeführt hat.

\nVorsicht! Wenn ein von Altlasten betroffenes Grundstück erworben wird, dann haftet in der Praxis auch der neue Eigentümer - auch wenn dieser die Altlasten nicht herbeigeführt hat. Deshalb empfiehlt es sich vor dem Kauf einen Blick in das Altlastenverzeichnis zu werfen.
Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte unbedingt Einblick in das Altlastenverzeichnis verlangt werden. Hier lassen sich bereits registrierte Altlasten erkennen. Jedoch muss beachtet werden, dass auch im Altlastenverzeichnis nur Altlasten stehen können, die bereits erfasst wurden. In Abhängigkeit von dem Zurückliegen des letzten Eintrages bzw. der letzten Prüfung oder der letzten Nutzung des Grundstücks, empfiehlt es sich, dass auch ein Bodengutachten erstellt wird.

Ein Bodengutachten kann u.a. hier beantragt werden.

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