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Altlastenauskunft online beantragen

Ob ein Grundstück als Altlast oder altlastverdächtige Fläche erfasst ist, steht im Altlastenkataster der zuständigen Bodenschutzbehörde. Mit dem Formular unten beantragen Sie die Auskunft; wir ermitteln die zuständige Stelle und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.

  • Auskunft aus dem Altlastenkataster
  • Zustellung per Post oder E-Mail
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

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  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Welches berechtigte Interesse besteht?

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Altlastenverzeichnis26,90 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 26,90 €

So läuft Ihr Antrag ab

  1. Angaben machen

    Wählen Sie die Altlastenauskunft, geben Sie die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Bei unbebauten Flächen helfen Gemarkung, Flur und Flurstück.

  2. Vollmacht hochladen

    Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres Interesses hoch.

  3. Antrag bei der Bodenschutzbehörde

    Wir ermitteln die zuständige Stelle – meist die untere Bodenschutz- oder Umweltbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt – und stellen den Antrag sofort.

  4. Zustellung

    Die Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

Was im Altlastenkataster steht

Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet zwei Arten von Altlasten:

  • Altablagerungen – ehemalige Deponien und andere Flächen, auf denen Abfälle abgelagert wurden,
  • Altstandorte – Grundstücke früherer Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, etwa Tankstellen, Chemische Reinigungen, Galvanikbetriebe oder Gaswerke.

Erfasst werden nicht nur nachgewiesene Altlasten, sondern auch Verdachtsflächen, bei denen eine Belastung noch nicht untersucht oder ausgeschlossen ist. Wie das Kataster heißt und wie es aufgebaut ist, regelt jedes Land selbst – üblich sind Begriffe wie Altlastenkataster, Altlastenverzeichnis oder Bodenschutzkataster.

Warum die Auskunft vor dem Kauf wichtig ist

Für die Sanierung einer Altlast können nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz nicht nur die Verursacher, sondern auch die Eigentümer eines Grundstücks herangezogen werden. Eine Belastung kann außerdem den Wert mindern und ein Bauvorhaben verteuern, zum Beispiel wenn belasteter Aushub gesondert entsorgt werden muss. Die Auskunft brauchen Sie deshalb typischerweise:

  • vor dem Kauf, besonders bei Grundstücken mit gewerblicher Vorgeschichte,
  • für die Finanzierung, wenn die Bank eine Auskunft verlangt,
  • vor dem Bau, einem Abriss oder größeren Erdarbeiten,
  • für eine Wertermittlung oder in einer Erbschaft.

Was eine Negativauskunft bedeutet – und was nicht

Ist das Grundstück nicht erfasst, bestätigt die Behörde das mit einer Negativauskunft. Das heißt: Der Behörde liegen keine Erkenntnisse über eine Altlast oder einen Verdacht vor. Es ist keine Garantie, dass der Boden frei von Belastungen ist – das kann nur eine Bodenuntersuchung durch ein Fachbüro klären. Bei Grundstücken mit gewerblicher Vergangenheit lohnt sich deshalb oft zusätzlich ein Blick in alte Bauakten oder ein Gutachten.

Wer die Auskunft bekommt

Auskunft über ein bestimmtes Grundstück erhalten in jedem Fall Eigentümer und Personen mit Vollmacht des Eigentümers, etwa Kaufinteressenten, Makler oder Banken. Darüber hinaus gewähren die Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern einen Zugang zu Umweltinformationen; personenbezogene Angaben sind aber geschützt. Welche Nachweise die Behörde für Ihren Antrag verlangt, sehen Sie nach der Bestellung im Kundenportal.

Wie lange es dauert

Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Die Bearbeitung übernimmt die Behörde; je nach Stelle und Auslastung dauert das einige Tage bis mehrere Wochen.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Die Behörde berechnet für die Auskunft eine Verwaltungsgebühr nach Landes- bzw. Kommunalrecht. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, die Prüfung Ihrer Angaben, die Antragstellung und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

Wer Ihren Antrag stellt

direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Die Auskunft erteilt die zuständige Bodenschutzbehörde; Sie können sie dort auch selbst beantragen. Wir übernehmen die Suche nach der zuständigen Stelle, den Antrag und die Rückfragen.

Häufige Fragen zum Altlastenauskunft

Wer führt das Altlastenkataster?

In der Regel die untere Bodenschutzbehörde, also das Umweltamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Details regelt jedes Land selbst.

Bedeutet eine Negativauskunft, dass das Grundstück unbelastet ist?

Nein. Sie bedeutet nur, dass der Behörde keine Erkenntnisse vorliegen. Sicherheit bringt nur eine Bodenuntersuchung.

Wer haftet für eine Altlast?

Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz können der Verursacher, sein Rechtsnachfolger, der Eigentümer und unter Umständen auch der Nutzer eines Grundstücks zur Sanierung verpflichtet werden. Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.

Was ist der Unterschied zwischen Altlast und Verdachtsfläche?

Bei einer Altlast ist eine schädliche Bodenveränderung nachgewiesen. Bei einer Verdachtsfläche gibt es Anhaltspunkte, etwa eine frühere gewerbliche Nutzung, aber noch keinen Nachweis.

Was kostet eine Altlastenauskunft?

Der Preis besteht aus der Verwaltungsgebühr der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

Wie bekomme ich die Auskunft?

Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde die Auskunft ausstellt.