Altlastenauskunft online beantragen
Ob ein Grundstück als Altlast oder altlastverdächtige Fläche erfasst ist, steht im Altlastenkataster der zuständigen Bodenschutzbehörde. Mit dem Formular unten beantragen Sie die Auskunft; wir ermitteln die zuständige Stelle und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Wählen Sie die Altlastenauskunft, geben Sie die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Bei unbebauten Flächen helfen Gemarkung, Flur und Flurstück.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres Interesses hoch.
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Antrag bei der Bodenschutzbehörde
Wir ermitteln die zuständige Stelle – meist die untere Bodenschutz- oder Umweltbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt – und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Die Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Was im Altlastenkataster steht
Das Bundes-Bodenschutzgesetz unterscheidet zwei Arten von Altlasten:
- Altablagerungen – ehemalige Deponien und andere Flächen, auf denen Abfälle abgelagert wurden,
- Altstandorte – Grundstücke früherer Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde, etwa Tankstellen, Chemische Reinigungen, Galvanikbetriebe oder Gaswerke.
Erfasst werden nicht nur nachgewiesene Altlasten, sondern auch Verdachtsflächen, bei denen eine Belastung noch nicht untersucht oder ausgeschlossen ist. Wie das Kataster heißt und wie es aufgebaut ist, regelt jedes Land selbst – üblich sind Begriffe wie Altlastenkataster, Altlastenverzeichnis oder Bodenschutzkataster.
Warum die Auskunft vor dem Kauf wichtig ist
Für die Sanierung einer Altlast können nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz nicht nur die Verursacher, sondern auch die Eigentümer eines Grundstücks herangezogen werden. Eine Belastung kann außerdem den Wert mindern und ein Bauvorhaben verteuern, zum Beispiel wenn belasteter Aushub gesondert entsorgt werden muss. Die Auskunft brauchen Sie deshalb typischerweise:
- vor dem Kauf, besonders bei Grundstücken mit gewerblicher Vorgeschichte,
- für die Finanzierung, wenn die Bank eine Auskunft verlangt,
- vor dem Bau, einem Abriss oder größeren Erdarbeiten,
- für eine Wertermittlung oder in einer Erbschaft.
Was eine Negativauskunft bedeutet – und was nicht
Ist das Grundstück nicht erfasst, bestätigt die Behörde das mit einer Negativauskunft. Das heißt: Der Behörde liegen keine Erkenntnisse über eine Altlast oder einen Verdacht vor. Es ist keine Garantie, dass der Boden frei von Belastungen ist – das kann nur eine Bodenuntersuchung durch ein Fachbüro klären. Bei Grundstücken mit gewerblicher Vergangenheit lohnt sich deshalb oft zusätzlich ein Blick in alte Bauakten oder ein Gutachten.
Wer die Auskunft bekommt
Auskunft über ein bestimmtes Grundstück erhalten in jedem Fall Eigentümer und Personen mit Vollmacht des Eigentümers, etwa Kaufinteressenten, Makler oder Banken. Darüber hinaus gewähren die Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern einen Zugang zu Umweltinformationen; personenbezogene Angaben sind aber geschützt. Welche Nachweise die Behörde für Ihren Antrag verlangt, sehen Sie nach der Bestellung im Kundenportal.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Die Bearbeitung übernimmt die Behörde; je nach Stelle und Auslastung dauert das einige Tage bis mehrere Wochen.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Behörde berechnet für die Auskunft eine Verwaltungsgebühr nach Landes- bzw. Kommunalrecht. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, die Prüfung Ihrer Angaben, die Antragstellung und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wer Ihren Antrag stellt
direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Die Auskunft erteilt die zuständige Bodenschutzbehörde; Sie können sie dort auch selbst beantragen. Wir übernehmen die Suche nach der zuständigen Stelle, den Antrag und die Rückfragen.
Häufige Fragen zum Altlastenauskunft
Wer führt das Altlastenkataster?
In der Regel die untere Bodenschutzbehörde, also das Umweltamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Die Details regelt jedes Land selbst.
Bedeutet eine Negativauskunft, dass das Grundstück unbelastet ist?
Nein. Sie bedeutet nur, dass der Behörde keine Erkenntnisse vorliegen. Sicherheit bringt nur eine Bodenuntersuchung.
Wer haftet für eine Altlast?
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz können der Verursacher, sein Rechtsnachfolger, der Eigentümer und unter Umständen auch der Nutzer eines Grundstücks zur Sanierung verpflichtet werden. Lassen Sie sich im Einzelfall rechtlich beraten.
Was ist der Unterschied zwischen Altlast und Verdachtsfläche?
Bei einer Altlast ist eine schädliche Bodenveränderung nachgewiesen. Bei einer Verdachtsfläche gibt es Anhaltspunkte, etwa eine frühere gewerbliche Nutzung, aber noch keinen Nachweis.
Was kostet eine Altlastenauskunft?
Der Preis besteht aus der Verwaltungsgebühr der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich die Auskunft?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde die Auskunft ausstellt.
Oft zusammen beantragt
- BaulastenauskunftZeigt, ob auf dem Grundstück Baulasten wie Abstandsflächen oder Zufahrten eingetragen sind – wichtig vor Kauf und Bau.
- HochwasserauskunftZeigt, ob ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet oder einer Hochwasser-Gefahrenfläche liegt – wichtig vor Kauf und Bau.
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.