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Teilungserklärung online anfordern

Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in der Grundakte – nicht im Grundbuchauszug. Mit dem Formular unten fordern Sie sie zusammen mit dem Aufteilungsplan an; wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.

  • Mit Aufteilungsplan, soweit vorhanden
  • Zustellung per Post oder E-Mail
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Welches berechtigte Interesse besteht?

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Teilungserklärung + Aufteilungsplan28,90 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 28,90 €

So fordern Sie die Teilungserklärung an

  1. Angaben machen

    Wählen Sie „Teilungserklärung + Aufteilungsplan“, geben Sie die Adresse der Wohnanlage und Ihre Kontaktdaten ein. Wenn Sie die Nummer Ihrer Wohnung laut Aufteilungsplan kennen, hilft das.

  2. Vollmacht hochladen

    Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht bzw. den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.

  3. Antrag beim Grundbuchamt

    Wir stellen den Antrag sofort beim zuständigen Grundbuchamt – auf Kopien der Teilungserklärung, des Aufteilungsplans, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Gemeinschaftsordnung, soweit sie in der Grundakte liegen.

  4. Zustellung

    Sobald das Grundbuchamt die Kopien gefertigt hat, erhalten Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail.

Was die Teilungserklärung regelt

Mit der Teilungserklärung wird ein Grundstück mit Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG). Erst dadurch entsteht Wohnungseigentum, das man getrennt verkaufen, vererben und beleihen kann. Die Erklärung legt fest:

  • welche Räume zum Sondereigentum einer Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum ist, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung,
  • den Miteigentumsanteil jeder Einheit, nach dem sich meist Kosten und Stimmrechte richten,
  • Sondernutzungsrechte, zum Beispiel an einem Gartenanteil, einem Stellplatz oder einem Kellerraum.

Meist gehört die Gemeinschaftsordnung dazu. Sie regelt das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft: wie Kosten verteilt werden, wer was instand halten muss und welche Nutzung erlaubt ist – zum Beispiel, ob eine Wohnung gewerblich genutzt werden darf.

Einen ausführlichen Überblick gibt der Ratgeber Teilungserklärung einfach erklärt.

Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Teilungserklärung gehören zwei Anlagen (§ 7 Abs. 4 WEG):

  • Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung des Gebäudes. Darin sind alle Räume einer Wohnung mit derselben Nummer gekennzeichnet. So sehen Sie, welcher Keller, welcher Dachboden oder welcher Stellplatz zu Ihrer Einheit gehört.
  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde bestätigt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.

Beides fordern wir zusammen mit der Teilungserklärung an – im Formular ist das ein Posten. Sie erhalten, soweit in der Grundakte vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung.

Wer die Teilungserklärung bekommt

Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Für Kopien daraus gilt dasselbe wie für das Grundbuch: Sie brauchen ein berechtigtes Interesse (§ 12 Grundbuchordnung). Das haben insbesondere:

  • Eigentümer einer Wohnung in der Anlage,
  • Kaufinteressenten mit einer Vollmacht des Verkäufers,
  • Erben mit Erbnachweis,
  • der Verwalter der Gemeinschaft sowie Makler oder Banken mit Vollmacht.

Das Grundbuchamt prüft den Nachweis und entscheidet selbst über die Herausgabe.

Was Sie angeben sollten

  • die Adresse der Wohnanlage – das genügt, um Grundbuchamt und Grundakte zu finden,
  • wenn bekannt, Grundbuchblatt oder Nummer der Wohnung laut Aufteilungsplan (steht im Grundbuchauszug und im Kaufvertrag),
  • nach der Bestellung die Vollmacht bzw. den Nachweis Ihres Interesses im Kundenportal.

Wichtig: Teilungserklärungen werden oft später geändert, etwa wenn ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Sondernutzungsrecht neu vergeben wurde. Solche Nachträge liegen ebenfalls in der Grundakte. Fragen Sie zusätzlich beim Verwalter nach, ob es Änderungen gab – nur mit allen Nachträgen sehen Sie den gültigen Stand.

Wann Sie die Teilungserklärung brauchen

Die meisten Menschen suchen die Teilungserklärung beim Kauf einer Wohnung. Aber auch später ist sie oft das entscheidende Dokument:

  • Umbau und Modernisierung: Ob Sie eine Wand versetzen, einen Balkon anbauen oder den Dachboden ausbauen dürfen, hängt davon ab, was Sondereigentum ist und was der Gemeinschaft gehört.
  • Vermietung und Nutzung: Ob eine Praxis, ein Büro oder die Vermietung an Feriengäste erlaubt ist, regelt häufig die Gemeinschaftsordnung.
  • Streit in der Gemeinschaft: Wer zahlt für das neue Fenster, wer darf den Garten nutzen, wie wird abgestimmt? Die Antwort steht meist in der Teilungserklärung.
  • Verkauf: Kaufinteressenten und Banken fragen regelmäßig danach.
  • Finanzierung und Erbschaft: Banken und Nachlassbeteiligte wollen wissen, was genau zur Einheit gehört.

Wer die Unterlagen vollständig haben möchte, kombiniert die Teilungserklärung mit einem aktuellen Grundbuchauszug: Der zeigt Eigentümer, Rechte Dritter und Grundschulden der Wohnung. Beides können Sie im Formular oben in einem Antrag auswählen.

Wie lange es dauert

Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Kopien aus der Grundakte dauern oft etwas länger als ein Grundbuchauszug, weil ältere Akten teils noch auf Papier geführt und von Hand kopiert werden. Je nach Amt und Umfang der Akte rechnen Sie mit einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Eine feste Lieferzeit kann niemand zusagen, weil das Grundbuchamt die Bearbeitung übernimmt.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Das Grundbuchamt berechnet für Kopien aus der Grundakte eine gesetzliche Pauschale nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie richtet sich nach der Zahl der Seiten – eine umfangreiche Teilungserklärung mit vielen Plänen kostet beim Amt daher mehr als eine kurze. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung des Amts, die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragstellung und die Weitergabe.

Was Sie insgesamt zahlen und welche Posten enthalten sind, zeigt das Formular oben, bevor Sie absenden.

Andere Wege zur Teilungserklärung

Die Teilungserklärung bekommen Sie oft auch ohne Antrag beim Amt: Die Hausverwaltung hat in der Regel eine Kopie, ebenso der Verkäufer einer Wohnung oder der Notar, der den Kaufvertrag vorbereitet. Fragen Sie dort zuerst nach – das ist häufig der schnellste Weg. Der Antrag beim Grundbuchamt lohnt sich, wenn diese Stellen nicht helfen können, wenn Sie Wert auf Kopien direkt aus der Grundakte legen oder wenn Sie den Stand unabhängig prüfen möchten.

Wer hinter diesem Service steht: direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Den Antrag können Sie auch selbst beim Grundbuchamt stellen; wir nehmen Ihnen die Suche nach dem zuständigen Amt, den Antrag und die Rückfragen ab.

Häufige Fragen zum Teilungserklärung

Wie komme ich an die Teilungserklärung?

Über die Hausverwaltung, den Verkäufer oder den Notar – oder mit einem Antrag beim Grundbuchamt, das sie in der Grundakte aufbewahrt. Für den Antrag brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer oder mit Vollmacht.

Steht die Teilungserklärung im Grundbuchauszug?

Nein. Der Grundbuchauszug verweist im Bestandsverzeichnis nur auf die Eintragungsbewilligung. Die Teilungserklärung selbst liegt mit dem Aufteilungsplan in der Grundakte und muss gesondert angefordert werden.

Was kostet eine Kopie der Teilungserklärung beim Grundbuchamt?

Das Grundbuchamt berechnet eine gesetzliche Pauschale je Seite. Mit unserer Servicegebühr sehen Sie den Gesamtpreis im Formular, bevor Sie absenden.

Ist der Aufteilungsplan dabei?

Ja, soweit vorhanden. Sie erhalten Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung, wenn diese Unterlagen in der Grundakte liegen.

Kann ich als Kaufinteressent die Teilungserklärung anfordern?

Ja, mit einer Vollmacht des Verkäufers. Ohne Vollmacht fehlt Ihnen in der Regel das berechtigte Interesse. Viele Verkäufer stellen die Teilungserklärung ohnehin mit den Verkaufsunterlagen zur Verfügung.

Kann man eine Wohnung ohne Teilungserklärung verkaufen?

Eine Eigentumswohnung gibt es rechtlich nur, wenn eine Teilungserklärung vorliegt – sie ist die Grundlage des Wohnungseigentums. Der Verkäufer muss sie Ihnen nicht zwingend aushändigen, als Käufer sollten Sie sie aber vor dem Notartermin lesen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung?

Die Teilungserklärung legt fest, wie das Gebäude in Einheiten aufgeteilt ist. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben, etwa die Verteilung der Kosten. Meist sind beide in einer Urkunde zusammengefasst.

Wie lange dauert es, bis ich die Teilungserklärung habe?

Wir stellen den Antrag sofort. Die Kopien fertigt das Grundbuchamt; das dauert je nach Amt und Umfang der Akte einige Tage bis mehrere Wochen.

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