Teilungserklärung online anfordern
Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt in der Grundakte – nicht im Grundbuchauszug. Mit dem Formular unten fordern Sie sie zusammen mit dem Aufteilungsplan an; wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Mit Aufteilungsplan, soweit vorhanden
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So fordern Sie die Teilungserklärung an
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Angaben machen
Wählen Sie „Teilungserklärung + Aufteilungsplan“, geben Sie die Adresse der Wohnanlage und Ihre Kontaktdaten ein. Wenn Sie die Nummer Ihrer Wohnung laut Aufteilungsplan kennen, hilft das.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht bzw. den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.
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Antrag beim Grundbuchamt
Wir stellen den Antrag sofort beim zuständigen Grundbuchamt – auf Kopien der Teilungserklärung, des Aufteilungsplans, der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Gemeinschaftsordnung, soweit sie in der Grundakte liegen.
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Zustellung
Sobald das Grundbuchamt die Kopien gefertigt hat, erhalten Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail.
Was die Teilungserklärung regelt
Mit der Teilungserklärung wird ein Grundstück mit Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt (§ 8 Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG). Erst dadurch entsteht Wohnungseigentum, das man getrennt verkaufen, vererben und beleihen kann. Die Erklärung legt fest:
- welche Räume zum Sondereigentum einer Wohnung gehören und was Gemeinschaftseigentum ist, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung,
- den Miteigentumsanteil jeder Einheit, nach dem sich meist Kosten und Stimmrechte richten,
- Sondernutzungsrechte, zum Beispiel an einem Gartenanteil, einem Stellplatz oder einem Kellerraum.
Meist gehört die Gemeinschaftsordnung dazu. Sie regelt das Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft: wie Kosten verteilt werden, wer was instand halten muss und welche Nutzung erlaubt ist – zum Beispiel, ob eine Wohnung gewerblich genutzt werden darf.
Einen ausführlichen Überblick gibt der Ratgeber Teilungserklärung einfach erklärt.
Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zur Teilungserklärung gehören zwei Anlagen (§ 7 Abs. 4 WEG):
- Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung des Gebäudes. Darin sind alle Räume einer Wohnung mit derselben Nummer gekennzeichnet. So sehen Sie, welcher Keller, welcher Dachboden oder welcher Stellplatz zu Ihrer Einheit gehört.
- Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde bestätigt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.
Beides fordern wir zusammen mit der Teilungserklärung an – im Formular ist das ein Posten. Sie erhalten, soweit in der Grundakte vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung.
Wer die Teilungserklärung bekommt
Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Für Kopien daraus gilt dasselbe wie für das Grundbuch: Sie brauchen ein berechtigtes Interesse (§ 12 Grundbuchordnung). Das haben insbesondere:
- Eigentümer einer Wohnung in der Anlage,
- Kaufinteressenten mit einer Vollmacht des Verkäufers,
- Erben mit Erbnachweis,
- der Verwalter der Gemeinschaft sowie Makler oder Banken mit Vollmacht.
Das Grundbuchamt prüft den Nachweis und entscheidet selbst über die Herausgabe.
Was Sie angeben sollten
- die Adresse der Wohnanlage – das genügt, um Grundbuchamt und Grundakte zu finden,
- wenn bekannt, Grundbuchblatt oder Nummer der Wohnung laut Aufteilungsplan (steht im Grundbuchauszug und im Kaufvertrag),
- nach der Bestellung die Vollmacht bzw. den Nachweis Ihres Interesses im Kundenportal.
Wichtig: Teilungserklärungen werden oft später geändert, etwa wenn ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein Sondernutzungsrecht neu vergeben wurde. Solche Nachträge liegen ebenfalls in der Grundakte. Fragen Sie zusätzlich beim Verwalter nach, ob es Änderungen gab – nur mit allen Nachträgen sehen Sie den gültigen Stand.
Wann Sie die Teilungserklärung brauchen
Die meisten Menschen suchen die Teilungserklärung beim Kauf einer Wohnung. Aber auch später ist sie oft das entscheidende Dokument:
- Umbau und Modernisierung: Ob Sie eine Wand versetzen, einen Balkon anbauen oder den Dachboden ausbauen dürfen, hängt davon ab, was Sondereigentum ist und was der Gemeinschaft gehört.
- Vermietung und Nutzung: Ob eine Praxis, ein Büro oder die Vermietung an Feriengäste erlaubt ist, regelt häufig die Gemeinschaftsordnung.
- Streit in der Gemeinschaft: Wer zahlt für das neue Fenster, wer darf den Garten nutzen, wie wird abgestimmt? Die Antwort steht meist in der Teilungserklärung.
- Verkauf: Kaufinteressenten und Banken fragen regelmäßig danach.
- Finanzierung und Erbschaft: Banken und Nachlassbeteiligte wollen wissen, was genau zur Einheit gehört.
Wer die Unterlagen vollständig haben möchte, kombiniert die Teilungserklärung mit einem aktuellen Grundbuchauszug: Der zeigt Eigentümer, Rechte Dritter und Grundschulden der Wohnung. Beides können Sie im Formular oben in einem Antrag auswählen.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Kopien aus der Grundakte dauern oft etwas länger als ein Grundbuchauszug, weil ältere Akten teils noch auf Papier geführt und von Hand kopiert werden. Je nach Amt und Umfang der Akte rechnen Sie mit einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Eine feste Lieferzeit kann niemand zusagen, weil das Grundbuchamt die Bearbeitung übernimmt.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Das Grundbuchamt berechnet für Kopien aus der Grundakte eine gesetzliche Pauschale nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie richtet sich nach der Zahl der Seiten – eine umfangreiche Teilungserklärung mit vielen Plänen kostet beim Amt daher mehr als eine kurze. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung des Amts, die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragstellung und die Weitergabe.
Was Sie insgesamt zahlen und welche Posten enthalten sind, zeigt das Formular oben, bevor Sie absenden.
Andere Wege zur Teilungserklärung
Die Teilungserklärung bekommen Sie oft auch ohne Antrag beim Amt: Die Hausverwaltung hat in der Regel eine Kopie, ebenso der Verkäufer einer Wohnung oder der Notar, der den Kaufvertrag vorbereitet. Fragen Sie dort zuerst nach – das ist häufig der schnellste Weg. Der Antrag beim Grundbuchamt lohnt sich, wenn diese Stellen nicht helfen können, wenn Sie Wert auf Kopien direkt aus der Grundakte legen oder wenn Sie den Stand unabhängig prüfen möchten.
Wer hinter diesem Service steht: direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Den Antrag können Sie auch selbst beim Grundbuchamt stellen; wir nehmen Ihnen die Suche nach dem zuständigen Amt, den Antrag und die Rückfragen ab.
Häufige Fragen zum Teilungserklärung
Wie komme ich an die Teilungserklärung?
Über die Hausverwaltung, den Verkäufer oder den Notar – oder mit einem Antrag beim Grundbuchamt, das sie in der Grundakte aufbewahrt. Für den Antrag brauchen Sie ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer oder mit Vollmacht.
Steht die Teilungserklärung im Grundbuchauszug?
Nein. Der Grundbuchauszug verweist im Bestandsverzeichnis nur auf die Eintragungsbewilligung. Die Teilungserklärung selbst liegt mit dem Aufteilungsplan in der Grundakte und muss gesondert angefordert werden.
Was kostet eine Kopie der Teilungserklärung beim Grundbuchamt?
Das Grundbuchamt berechnet eine gesetzliche Pauschale je Seite. Mit unserer Servicegebühr sehen Sie den Gesamtpreis im Formular, bevor Sie absenden.
Ist der Aufteilungsplan dabei?
Ja, soweit vorhanden. Sie erhalten Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Gemeinschaftsordnung, wenn diese Unterlagen in der Grundakte liegen.
Kann ich als Kaufinteressent die Teilungserklärung anfordern?
Ja, mit einer Vollmacht des Verkäufers. Ohne Vollmacht fehlt Ihnen in der Regel das berechtigte Interesse. Viele Verkäufer stellen die Teilungserklärung ohnehin mit den Verkaufsunterlagen zur Verfügung.
Kann man eine Wohnung ohne Teilungserklärung verkaufen?
Eine Eigentumswohnung gibt es rechtlich nur, wenn eine Teilungserklärung vorliegt – sie ist die Grundlage des Wohnungseigentums. Der Verkäufer muss sie Ihnen nicht zwingend aushändigen, als Käufer sollten Sie sie aber vor dem Notartermin lesen.
Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung?
Die Teilungserklärung legt fest, wie das Gebäude in Einheiten aufgeteilt ist. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben, etwa die Verteilung der Kosten. Meist sind beide in einer Urkunde zusammengefasst.
Wie lange dauert es, bis ich die Teilungserklärung habe?
Wir stellen den Antrag sofort. Die Kopien fertigt das Grundbuchamt; das dauert je nach Amt und Umfang der Akte einige Tage bis mehrere Wochen.
Oft zusammen beantragt
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.
- AbgeschlossenheitsbescheinigungVoraussetzung, um ein Haus in Eigentumswohnungen aufzuteilen – ein Architekt bereitet Pläne und Antrag vor.
- BauakteEnthält Baugenehmigung, Pläne und Baubeschreibung eines Gebäudes – wichtig vor Kauf, Umbau und Finanzierung.