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Grundbuchauszug online beantragen

Sie brauchen einen aktuellen Grundbuchauszug für den Kauf, den Verkauf, die Bank oder eine Erbschaft? Geben Sie unten die Adresse des Grundstücks und Ihre Angaben ein – wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Zustellung per Post oder E-Mail
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

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Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

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  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Welches berechtigte Interesse besteht?

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Grundbuchauszug29,90 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 29,90 €

So läuft Ihr Antrag ab

  1. Angaben machen

    Sie wählen den Grundbuchauszug, geben die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Das dauert nur wenige Augenblicke; Grundbuchblatt oder Flurstücksnummer brauchen Sie nicht.

  2. Bestätigung und Vollmacht

    Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zugang zu Ihrem Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch. Das Grundbuchamt verlangt diesen Nachweis, bevor es einen Auszug herausgibt.

  3. Antrag beim Grundbuchamt

    Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt, prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und stellen den Antrag sofort. Rückfragen des Amts klären wir mit Ihnen.

  4. Zustellung

    Sobald das Grundbuchamt den Auszug ausgestellt hat, bekommen Sie ihn per Post oder per E-Mail.

Den Stand Ihres Antrags sehen Sie jederzeit im Kundenportal. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, beschreiben wir auf der Seite So funktioniert der Antrag.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich wie ein Telefonbuch. Einsicht und Auszüge bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das sind vor allem:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung – sie müssen ihr Interesse nicht weiter begründen.
  • Erben, die ihre Erbenstellung belegen können, etwa mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll.
  • Bevollmächtigte, zum Beispiel Makler, Kaufinteressenten, Verwalter oder Angehörige, wenn der Eigentümer eine Vollmacht unterschrieben hat.
  • Gläubiger, Banken und andere Beteiligte, die ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse nachweisen, etwa bei einer laufenden Finanzierung oder einer Forderung.

Neugier reicht nicht. Wer nur wissen möchte, wem das Nachbarhaus gehört, bekommt in der Regel keinen Auszug. Das Grundbuchamt prüft jeden Antrag selbst und entscheidet über die Herausgabe – auch dann, wenn wir den Antrag für Sie stellen. Das Amt hält außerdem fest, wer Einsicht genommen hat; Eigentümer können darüber Auskunft verlangen.

Wie eine Vollmacht aussehen muss und wer sie ausstellen kann, erklären wir im Ratgeber Grundbuchauszug per Vollmacht beantragen.

Was Sie für den Antrag brauchen

Für den Antrag genügt in den meisten Fällen die Adresse des Grundstücks. Daraus ermitteln wir das zuständige Grundbuchamt und das richtige Grundbuchblatt. Hilfreich, aber nicht nötig sind:

  • Grundbuchbezirk und Blattnummer, falls Sie einen älteren Auszug oder den Kaufvertrag zur Hand haben,
  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – vor allem bei unbebauten Grundstücken ohne Hausnummer,
  • bei Eigentumswohnungen die Lage der Wohnung im Haus.

Nach der Bestellung brauchen wir außerdem den Nachweis Ihres berechtigten Interesses: als Eigentümer genügt in der Regel eine Kopie des Personalausweises zusammen mit der Vollmacht für uns, als Erbe zusätzlich der Erbnachweis, als Bevollmächtigter die Vollmacht des Eigentümers. Was genau nötig ist, steht in Ihrem Kundenportal.

Wie schnell bekommen Sie den Grundbuchauszug?

Ihren Antrag stellen wir sofort, sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Wie lange danach das Grundbuchamt braucht, legt das Amt selbst fest: Je nach Bundesland, Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen kann das wenige Tage, in Einzelfällen auch mehrere Wochen dauern. Eine feste Lieferzeit kann deshalb niemand seriös zusagen – auch wir nicht.

Den Auszug bekommen Sie per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie das Grundbuchamt ihn ausstellt. So geht es am schnellsten:

  • Laden Sie die Vollmacht bzw. den Nachweis direkt nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
  • Prüfen Sie die Adresse des Grundstücks; bei unbebauten Flächen hilft die Flurstücksnummer.
  • Antworten Sie zügig, falls wir eine Rückfrage des Amts weitergeben.

Brauchen Sie den Auszug noch am selben Tag, ist oft der persönliche Weg zum Grundbuchamt oder zu einem Notar schneller.

Einfacher oder beglaubigter Grundbuchauszug?

Das Grundbuchamt kennt zwei Arten von Auszügen:

Einfacher Grundbuchauszug Beglaubigter Grundbuchauszug
Fachbegriff einfacher Ausdruck amtlicher Ausdruck
Inhalt vollständiger, aktueller Stand des Grundbuchblatts derselbe Inhalt, zusätzlich als amtlich bestätigt gekennzeichnet
Typische Verwendung Kaufvorbereitung, Bank, eigene Unterlagen, Exposé Behörden, Gerichte, Nachlassverfahren, Vorlage im Ausland
Über direktantrag.com ja – diesen Auszug beantragen wir für Sie derzeit nicht

Inhaltlich unterscheiden sich die beiden nicht. Für die meisten Banken und für die Kaufvorbereitung reicht der einfache Auszug, den wir für Sie beantragen. Verlangt eine Stelle ausdrücklich einen „beglaubigten“ oder „amtlichen“ Auszug, beantragen Sie ihn bitte direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar – diese Variante bieten wir derzeit nicht an. Fragen Sie im Zweifel kurz bei der Stelle nach, die den Auszug haben möchte.

Was im Grundbuchauszug steht

Ein Grundbuchauszug gibt das vollständige Grundbuchblatt wieder. Es ist immer gleich aufgebaut:

  • Aufschrift: zuständiges Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Nummer des Blatts.
  • Bestandsverzeichnis: das Grundstück selbst mit Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe; bei Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil und die Wohnung.
  • Abteilung I: die Eigentümer und der Grund des Erwerbs, etwa Kauf (Auflassung) oder Erbfolge.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, zum Beispiel Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht oder eine Auflassungsvormerkung.
  • Abteilung III: Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken.

Gelöschte Eintragungen sind rot unterstrichen und gelten nicht mehr. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Grundbuchauszug-Muster mit Erklärung.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Der Preis für Ihren Antrag besteht aus zwei Teilen:

  1. Gebühr des Grundbuchamts: Für den Auszug selbst berechnet das Grundbuchamt eine gesetzliche Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
  2. Unsere Servicegebühr: Sie deckt unsere Arbeit ab – das zuständige Amt ermitteln, Ihre Angaben und Nachweise prüfen, den Antrag stellen, Rückfragen klären, den Stand im Kundenportal zeigen und Ihnen den Auszug zukommen lassen. Dazu erhalten Sie unser E-Book „Der Grundbuchauszug – Wissen für den Alltag“, ein Nachschlagewerk zum Grundbuch.

Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden. Versteckte Kosten gibt es nicht. Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, erklären wir im Ratgeber Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ist es seriös, einen Grundbuchauszug online zu beantragen?

Ja – wenn klar ist, wer den Antrag stellt und wofür Sie bezahlen. Deshalb sagen wir es offen: direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH mit Sitz in Pirna, keine Behörde. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag beim zuständigen Grundbuchamt. Den Auszug selbst stellt immer das Amt aus.

Sie können einen Grundbuchauszug auch direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar beantragen. Unser Service lohnt sich, wenn Sie sich die Suche nach dem zuständigen Amt, die Formulare und die Rückfragen sparen möchten und alles an einer Stelle im Blick behalten wollen.

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen:

  • vollständiges Impressum mit Firma, Anschrift und Handelsregister – unseres finden Sie unter Impressum,
  • Gesamtpreis vor der Bestellung, ohne Abo und ohne versteckte Posten,
  • klare Aussage, dass das Amt den Auszug ausstellt und über die Herausgabe entscheidet,
  • Datenschutzerklärung, die sagt, wofür Ihre Angaben verwendet werden.

Mehr über uns lesen Sie auf der Seite Über uns.

Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

Was brauche ich, um einen Grundbuchauszug zu bekommen?

Die Adresse des Grundstücks und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses – als Eigentümer genügt in der Regel der Ausweis zusammen mit der Vollmacht für uns, als Erbe der Erbnachweis, als Bevollmächtigter die Vollmacht des Eigentümers. Grundbuchblatt und Flurstücksnummer sind hilfreich, aber nicht nötig.

Bekomme ich den Grundbuchauszug sofort?

Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Den Auszug selbst stellt das Grundbuchamt aus; wie lange das dauert, hängt vom Amt, vom Bundesland und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Einen sofortigen Download gibt es bei uns nicht. Wer den Auszug am selben Tag braucht, ist mit dem persönlichen Weg zum Grundbuchamt oder zu einem Notar oft schneller.

Wie lange dauert es, bis der Grundbuchauszug da ist?

Meist einige Tage, bei stark ausgelasteten Ämtern auch mehrere Wochen. Am schnellsten geht es, wenn Sie die Vollmacht direkt nach der Bestellung im Kundenportal hochladen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Der Preis setzt sich aus der gesetzlichen Gebühr des Grundbuchamts und unserer Servicegebühr zusammen. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden. Die gesetzlichen Gebühren erklärt der Ratgeber Was kostet ein Grundbuchauszug?

Wie bekomme ich den Grundbuchauszug zugeschickt?

Per Post oder per E-Mail – je nachdem, wie das zuständige Grundbuchamt den Auszug ausstellt. Den Stand Ihres Antrags sehen Sie im Kundenportal.

Kann ich einen Grundbuchauszug für ein fremdes Grundstück beantragen?

Nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel mit einer Vollmacht des Eigentümers oder als Gläubiger mit Nachweis. Reine Neugier genügt nicht; das Grundbuchamt prüft jeden Antrag und lehnt ihn ohne Nachweis ab.

Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Nur wenn eine Stelle ausdrücklich einen beglaubigten (amtlichen) Auszug verlangt, etwa ein Gericht, eine Behörde oder eine Stelle im Ausland. Für Banken und die Kaufvorbereitung reicht in der Regel der einfache Auszug, den wir für Sie beantragen. Einen beglaubigten Auszug bieten wir derzeit nicht an – den erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar.

Ich kenne das Grundbuchblatt nicht. Ist das ein Problem?

Nein. Die Adresse genügt; das Grundbuchblatt ermitteln wir. Bei unbebauten Grundstücken ohne Hausnummer helfen Gemarkung und Flurstücksnummer, die zum Beispiel im Grundsteuerbescheid stehen.

Wie aktuell ist der Grundbuchauszug?

Er zeigt den Stand des Grundbuchs am Tag der Ausstellung. Banken und Notare verlangen meist einen Auszug, der nicht älter als einige Wochen ist – fragen Sie im Zweifel nach, welches Alter akzeptiert wird.

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