Grundbuchauszug online beantragen
Sie brauchen einen aktuellen Grundbuchauszug für den Kauf, den Verkauf, die Bank oder eine Erbschaft? Geben Sie unten die Adresse des Grundstücks und Ihre Angaben ein – wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen den Grundbuchauszug, geben die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Das dauert nur wenige Augenblicke; Grundbuchblatt oder Flurstücksnummer brauchen Sie nicht.
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Bestätigung und Vollmacht
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit dem Zugang zu Ihrem Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch. Das Grundbuchamt verlangt diesen Nachweis, bevor es einen Auszug herausgibt.
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Antrag beim Grundbuchamt
Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt, prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit und stellen den Antrag sofort. Rückfragen des Amts klären wir mit Ihnen.
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Zustellung
Sobald das Grundbuchamt den Auszug ausgestellt hat, bekommen Sie ihn per Post oder per E-Mail.
Den Stand Ihres Antrags sehen Sie jederzeit im Kundenportal. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, beschreiben wir auf der Seite So funktioniert der Antrag.
Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?
Das Grundbuch ist nicht öffentlich wie ein Telefonbuch. Einsicht und Auszüge bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das sind vor allem:
- Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung – sie müssen ihr Interesse nicht weiter begründen.
- Erben, die ihre Erbenstellung belegen können, etwa mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll.
- Bevollmächtigte, zum Beispiel Makler, Kaufinteressenten, Verwalter oder Angehörige, wenn der Eigentümer eine Vollmacht unterschrieben hat.
- Gläubiger, Banken und andere Beteiligte, die ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse nachweisen, etwa bei einer laufenden Finanzierung oder einer Forderung.
Neugier reicht nicht. Wer nur wissen möchte, wem das Nachbarhaus gehört, bekommt in der Regel keinen Auszug. Das Grundbuchamt prüft jeden Antrag selbst und entscheidet über die Herausgabe – auch dann, wenn wir den Antrag für Sie stellen. Das Amt hält außerdem fest, wer Einsicht genommen hat; Eigentümer können darüber Auskunft verlangen.
Wie eine Vollmacht aussehen muss und wer sie ausstellen kann, erklären wir im Ratgeber Grundbuchauszug per Vollmacht beantragen.
Was Sie für den Antrag brauchen
Für den Antrag genügt in den meisten Fällen die Adresse des Grundstücks. Daraus ermitteln wir das zuständige Grundbuchamt und das richtige Grundbuchblatt. Hilfreich, aber nicht nötig sind:
- Grundbuchbezirk und Blattnummer, falls Sie einen älteren Auszug oder den Kaufvertrag zur Hand haben,
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – vor allem bei unbebauten Grundstücken ohne Hausnummer,
- bei Eigentumswohnungen die Lage der Wohnung im Haus.
Nach der Bestellung brauchen wir außerdem den Nachweis Ihres berechtigten Interesses: als Eigentümer genügt in der Regel eine Kopie des Personalausweises zusammen mit der Vollmacht für uns, als Erbe zusätzlich der Erbnachweis, als Bevollmächtigter die Vollmacht des Eigentümers. Was genau nötig ist, steht in Ihrem Kundenportal.
Wie schnell bekommen Sie den Grundbuchauszug?
Ihren Antrag stellen wir sofort, sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Wie lange danach das Grundbuchamt braucht, legt das Amt selbst fest: Je nach Bundesland, Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen kann das wenige Tage, in Einzelfällen auch mehrere Wochen dauern. Eine feste Lieferzeit kann deshalb niemand seriös zusagen – auch wir nicht.
Den Auszug bekommen Sie per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie das Grundbuchamt ihn ausstellt. So geht es am schnellsten:
- Laden Sie die Vollmacht bzw. den Nachweis direkt nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
- Prüfen Sie die Adresse des Grundstücks; bei unbebauten Flächen hilft die Flurstücksnummer.
- Antworten Sie zügig, falls wir eine Rückfrage des Amts weitergeben.
Brauchen Sie den Auszug noch am selben Tag, ist oft der persönliche Weg zum Grundbuchamt oder zu einem Notar schneller.
Einfacher oder beglaubigter Grundbuchauszug?
Das Grundbuchamt kennt zwei Arten von Auszügen:
| Einfacher Grundbuchauszug | Beglaubigter Grundbuchauszug | |
|---|---|---|
| Fachbegriff | einfacher Ausdruck | amtlicher Ausdruck |
| Inhalt | vollständiger, aktueller Stand des Grundbuchblatts | derselbe Inhalt, zusätzlich als amtlich bestätigt gekennzeichnet |
| Typische Verwendung | Kaufvorbereitung, Bank, eigene Unterlagen, Exposé | Behörden, Gerichte, Nachlassverfahren, Vorlage im Ausland |
| Über direktantrag.com | ja – diesen Auszug beantragen wir für Sie | derzeit nicht |
Inhaltlich unterscheiden sich die beiden nicht. Für die meisten Banken und für die Kaufvorbereitung reicht der einfache Auszug, den wir für Sie beantragen. Verlangt eine Stelle ausdrücklich einen „beglaubigten“ oder „amtlichen“ Auszug, beantragen Sie ihn bitte direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar – diese Variante bieten wir derzeit nicht an. Fragen Sie im Zweifel kurz bei der Stelle nach, die den Auszug haben möchte.
Was im Grundbuchauszug steht
Ein Grundbuchauszug gibt das vollständige Grundbuchblatt wieder. Es ist immer gleich aufgebaut:
- Aufschrift: zuständiges Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Nummer des Blatts.
- Bestandsverzeichnis: das Grundstück selbst mit Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage und Größe; bei Wohnungseigentum der Miteigentumsanteil und die Wohnung.
- Abteilung I: die Eigentümer und der Grund des Erwerbs, etwa Kauf (Auflassung) oder Erbfolge.
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen, zum Beispiel Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht oder eine Auflassungsvormerkung.
- Abteilung III: Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken.
Gelöschte Eintragungen sind rot unterstrichen und gelten nicht mehr. Wie das konkret aussieht, zeigt unser Grundbuchauszug-Muster mit Erklärung.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Der Preis für Ihren Antrag besteht aus zwei Teilen:
- Gebühr des Grundbuchamts: Für den Auszug selbst berechnet das Grundbuchamt eine gesetzliche Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
- Unsere Servicegebühr: Sie deckt unsere Arbeit ab – das zuständige Amt ermitteln, Ihre Angaben und Nachweise prüfen, den Antrag stellen, Rückfragen klären, den Stand im Kundenportal zeigen und Ihnen den Auszug zukommen lassen. Dazu erhalten Sie unser E-Book „Der Grundbuchauszug – Wissen für den Alltag“, ein Nachschlagewerk zum Grundbuch.
Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden. Versteckte Kosten gibt es nicht. Wie hoch die gesetzlichen Gebühren sind, erklären wir im Ratgeber Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ist es seriös, einen Grundbuchauszug online zu beantragen?
Ja – wenn klar ist, wer den Antrag stellt und wofür Sie bezahlen. Deshalb sagen wir es offen: direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH mit Sitz in Pirna, keine Behörde. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag beim zuständigen Grundbuchamt. Den Auszug selbst stellt immer das Amt aus.
Sie können einen Grundbuchauszug auch direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar beantragen. Unser Service lohnt sich, wenn Sie sich die Suche nach dem zuständigen Amt, die Formulare und die Rückfragen sparen möchten und alles an einer Stelle im Blick behalten wollen.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen:
- vollständiges Impressum mit Firma, Anschrift und Handelsregister – unseres finden Sie unter Impressum,
- Gesamtpreis vor der Bestellung, ohne Abo und ohne versteckte Posten,
- klare Aussage, dass das Amt den Auszug ausstellt und über die Herausgabe entscheidet,
- Datenschutzerklärung, die sagt, wofür Ihre Angaben verwendet werden.
Mehr über uns lesen Sie auf der Seite Über uns.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug
Was brauche ich, um einen Grundbuchauszug zu bekommen?
Die Adresse des Grundstücks und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses – als Eigentümer genügt in der Regel der Ausweis zusammen mit der Vollmacht für uns, als Erbe der Erbnachweis, als Bevollmächtigter die Vollmacht des Eigentümers. Grundbuchblatt und Flurstücksnummer sind hilfreich, aber nicht nötig.
Bekomme ich den Grundbuchauszug sofort?
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Den Auszug selbst stellt das Grundbuchamt aus; wie lange das dauert, hängt vom Amt, vom Bundesland und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Einen sofortigen Download gibt es bei uns nicht. Wer den Auszug am selben Tag braucht, ist mit dem persönlichen Weg zum Grundbuchamt oder zu einem Notar oft schneller.
Wie lange dauert es, bis der Grundbuchauszug da ist?
Meist einige Tage, bei stark ausgelasteten Ämtern auch mehrere Wochen. Am schnellsten geht es, wenn Sie die Vollmacht direkt nach der Bestellung im Kundenportal hochladen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Der Preis setzt sich aus der gesetzlichen Gebühr des Grundbuchamts und unserer Servicegebühr zusammen. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden. Die gesetzlichen Gebühren erklärt der Ratgeber Was kostet ein Grundbuchauszug?
Wie bekomme ich den Grundbuchauszug zugeschickt?
Per Post oder per E-Mail – je nachdem, wie das zuständige Grundbuchamt den Auszug ausstellt. Den Stand Ihres Antrags sehen Sie im Kundenportal.
Kann ich einen Grundbuchauszug für ein fremdes Grundstück beantragen?
Nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel mit einer Vollmacht des Eigentümers oder als Gläubiger mit Nachweis. Reine Neugier genügt nicht; das Grundbuchamt prüft jeden Antrag und lehnt ihn ohne Nachweis ab.
Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?
Nur wenn eine Stelle ausdrücklich einen beglaubigten (amtlichen) Auszug verlangt, etwa ein Gericht, eine Behörde oder eine Stelle im Ausland. Für Banken und die Kaufvorbereitung reicht in der Regel der einfache Auszug, den wir für Sie beantragen. Einen beglaubigten Auszug bieten wir derzeit nicht an – den erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt oder bei einem Notar.
Ich kenne das Grundbuchblatt nicht. Ist das ein Problem?
Nein. Die Adresse genügt; das Grundbuchblatt ermitteln wir. Bei unbebauten Grundstücken ohne Hausnummer helfen Gemarkung und Flurstücksnummer, die zum Beispiel im Grundsteuerbescheid stehen.
Wie aktuell ist der Grundbuchauszug?
Er zeigt den Stand des Grundbuchs am Tag der Ausstellung. Banken und Notare verlangen meist einen Auszug, der nicht älter als einige Wochen ist – fragen Sie im Zweifel nach, welches Alter akzeptiert wird.
Oft zusammen beantragt
- TeilungserklärungRegelt, was zu Ihrer Eigentumswohnung gehört und wie die Gemeinschaft Kosten verteilt – mit Aufteilungsplan.
- FlurkarteZeigt Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäude eines Grundstücks – gebraucht für Bauantrag, Kauf und Grenzfragen.
- LiegenschaftsbuchBeschreibt ein Flurstück mit Fläche, Lage und Nutzung – die Ergänzung zur Flurkarte, z. B. für Grundsteuer und Verträge.
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