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Kurzgutachten für Ihre Immobilie – auf Grundlage von Fotos

Sie brauchen den Wert einer Immobilie für eine Scheidung, eine Erbauseinandersetzung, den Verkauf oder das Finanzamt – und das ohne langen Vorlauf? Das Kurzgutachten ermittelt den geschätzten Marktwert von Gebäude und Grundstück auf Grundlage Ihrer Fotos und Angaben, ohne Ortstermin. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

  • Ohne Ortsbesichtigung, anhand von Fotos
  • Zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

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Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

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  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) auf Grundlage von Fotos49,50 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 49,50 €

So läuft das Kurzgutachten ab

  1. Bestellen

    Sie wählen das Kurzgutachten und geben die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten ein. Im Feld für Hinweise nennen Sie den Anlass und, falls nötig, einen zurückliegenden Stichtag.

  2. Fotos und Angaben liefern

    Sie stellen Fotos von Gebäude, Räumen und Grundstück sowie Ihre Angaben zur Immobilie bereit – etwa Baujahr, Flächen, Zustand und Modernisierungen.

  3. Wertermittlung

    Auf dieser Grundlage wird der Wert mit zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren ermittelt; amtliche Bodenrichtwerte werden an das Objekt angepasst.

  4. Gutachten erhalten

    Sie erhalten das Kurzgutachten mit dem geschätzten Marktwert und der Erläuterung von Verfahren, Ansätzen und Datenquellen.

Eine Besichtigung vor Ort findet nicht statt – deshalb kommt es auf aussagekräftige Fotos und vollständige Angaben an. Den Leistungsumfang und die voraussichtliche Bearbeitungszeit finden Sie in der Produktbeschreibung im Formular.

Wofür Sie ein Kurzgutachten brauchen

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Wertermittlung. Es eignet sich, wenn Sie eine fundierte, nachvollziehbare Einschätzung des Marktwerts brauchen, aber kein umfangreiches Verkehrswertgutachten mit Ortstermin. Typische Anlässe laut Leistungsbeschreibung:

  • Ehescheidung und Zugewinnausgleich – auch mit Wert zu einem zurückliegenden Stichtag, etwa zum Beginn der Ehe oder zur Zustellung des Scheidungsantrags,
  • Erbauseinandersetzung unter Miterben und die Bemessung der Erbschaftsteuer,
  • Verkauf – als Grundlage für die Preisfindung,
  • steuerliche Bewertung, etwa der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen und Bilanzierungen,
  • interne Zwecke, zum Beispiel für die Vermögensplanung.

Vorgelegt werden kann das Kurzgutachten zum Beispiel beim Finanzamt, bei Rechtsanwälten und Steuerberatern, in Scheidungs- und Erbangelegenheiten sowie bei Behörden und Ämtern. Ob es für Ihren Zweck genügt, entscheidet allerdings immer die Stelle, der Sie es vorlegen – mehr dazu im Abschnitt zu den Grenzen des Kurzgutachtens.

Was Sie bekommen

Das Kurzgutachten ermittelt den geschätzten Marktpreis anhand Ihrer Vorgaben. Laut Leistungsbeschreibung umfasst es:

Leistungsmerkmal enthalten
Vor-Ort-Besichtigung von Grundstück und Gebäude nein
amtliche Bodenrichtwerte, angepasst an das Bewertungsobjekt ja
wertbeeinflussende Zustandsbesonderheiten wie Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge ja
zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren ja
Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften von Lage und Bebauung ja
Erläuterung der Wertermittlungsverfahren ja
Erläuterung der Wertermittlungsansätze und der Datenquellen ja
Rechte und Belastungen ja
Wert zusätzlich zu einem zurückliegenden Stichtag ja

Die Verfahren richten sich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren regelt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in einer Richtwertzone, den die Gutachterausschüsse aus tatsächlichen Kaufpreisen ableiten (§ 196 BauGB).

Was wir von Ihnen brauchen

Für die Bestellung genügen die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten. Weil das Gutachten ohne Ortstermin entsteht, sind Ihre Fotos und Angaben die Grundlage. Hilfreich sind zum Beispiel:

  • Fotos aller Außenansichten, der wichtigsten Räume, von Bad und Küche, der Heizung, von Dach und Keller sowie des Grundstücks,
  • Fotos von Mängeln und Schäden, etwa Feuchtigkeit, Risse oder sanierungsbedürftige Bauteile,
  • Baujahr, Wohn- bzw. Nutzfläche und Grundstücksgröße,
  • durchgeführte Modernisierungen mit ungefährem Jahr,
  • bei Vermietung die Mieten,
  • bekannte Rechte und Belastungen aus dem Grundbuch, etwa Wohnrecht, Nießbrauch oder Wegerecht – ein aktueller Grundbuchauszug zeigt sie,
  • bei Bedarf der Stichtag, zu dem der Wert ermittelt werden soll.

Je vollständiger und aktueller Ihre Angaben sind, desto belastbarer ist das Ergebnis. Fehlen Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Flurkarte, können Sie diese über uns beantragen.

Wer ein Kurzgutachten bestellen kann

Bestellen können Eigentümer, Miteigentümer und Erben, Ehegatten im Rahmen einer Trennung, Kaufinteressenten sowie Rechtsanwälte und Steuerberater für ihre Mandanten. Einen Nachweis eines berechtigten Interesses brauchen Sie nicht.

Weil das Gutachten auf Ihren Fotos und Angaben beruht, sollten Sie Zugang zur Immobilie haben oder aktuelle Fotos beschaffen können. Bei einer Erbengemeinschaft oder in einer Scheidung ist es sinnvoll, sich vorab mit den anderen Beteiligten abzustimmen, damit alle das Ergebnis akzeptieren.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten beruht auf einer Ortsbesichtigung und einer umfassenden Auswertung aller Unterlagen. Ein Kurzgutachten kommt ohne Ortstermin aus und stützt sich auf Ihre Fotos und Angaben. Es ist dadurch schlanker – aber auch nur so genau wie die Informationen, auf denen es beruht.

Bitte prüfen Sie vorab, welche Anforderungen die Stelle stellt, der Sie das Gutachten vorlegen:

  • Finanzamt, niedrigerer gemeiner Wert: Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts, etwa bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer, nennt das Bewertungsgesetz als Regelnachweis Gutachten des Gutachterausschusses oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige bestellt oder zertifiziert sind (§ 198 BewG). Klären Sie mit Ihrem Steuerberater, ob das Kurzgutachten dafür ausreicht.
  • Gerichtsverfahren: Im Streitfall beauftragen Gerichte häufig eigene Sachverständige; ein Kurzgutachten ist dann eher eine Grundlage für Verhandlungen.
  • Einvernehmliche Lösungen: Für Einigungen unter Erben oder Ehegatten, für die Preisfindung beim Verkauf und für interne Zwecke ist ein Kurzgutachten oft gut geeignet.

Diese Hinweise sind allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wie sich der Preis zusammensetzt

Der Preis deckt die Erstellung des Kurzgutachtens ab: Auswertung Ihrer Fotos und Angaben, Anpassung der Bodenrichtwerte, Wertermittlung mit mehreren Verfahren und die schriftliche Erläuterung. Gesetzliche Gebühren fallen dafür nicht an.

Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden.

Häufige Fragen zum Kurzgutachten

Was beinhaltet ein Kurzgutachten?

Den geschätzten Marktwert von Immobilie und Grundstück, ermittelt mit zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren, mit angepassten Bodenrichtwerten, Zustandsbesonderheiten, Rechten und Belastungen sowie der Erläuterung von Verfahren, Ansätzen und Datenquellen.

Kommt jemand zur Besichtigung?

Nein. Das Kurzgutachten entsteht ohne Ortstermin auf Grundlage Ihrer Fotos und Angaben. Deshalb sind aussagekräftige Fotos und vollständige Informationen so wichtig.

Kann der Wert zu einem früheren Stichtag ermittelt werden?

Ja. Zusätzlich zum aktuellen Stichtag kann der Wert auch zu einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag ermittelt werden, zum Beispiel als Grundlage für den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung.

Wie lange dauert ein Kurzgutachten?

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit steht in der Produktbeschreibung im Formular. Im Einzelfall hängt sie vor allem davon ab, wie schnell Ihre Fotos und Angaben vollständig vorliegen.

Erkennt das Finanzamt ein Kurzgutachten an?

Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts stellt § 198 BewG besondere Anforderungen an den Gutachter. Klären Sie vorab mit Ihrem Steuerberater, ob das Kurzgutachten für Ihren Zweck genügt.

Was ist der Unterschied zum Verkehrswertgutachten?

Ein ausführliches Verkehrswertgutachten beruht auf einer Ortsbesichtigung und umfassender Unterlagenprüfung. Das Kurzgutachten kommt ohne Ortstermin aus und stützt sich auf Ihre Fotos und Angaben – es ist schlanker, aber nur so genau wie diese Informationen.

Welche Fotos brauche ich?

Außenansichten von allen Seiten, die wichtigsten Räume, Bad, Küche, Heizung, Dach und Keller, das Grundstück sowie alle sichtbaren Mängel und Schäden. Je vollständiger, desto besser.

Wird auch das Grundstück bewertet?

Ja. Das Kurzgutachten umfasst Immobilie und Grundstück. Der Bodenwert wird aus amtlichen Bodenrichtwerten abgeleitet, die an Ihr Grundstück angepasst werden.