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Baumfällgenehmigung online beantragen

Viele Bäume dürfen Sie auch auf dem eigenen Grundstück nur mit Genehmigung fällen – das regelt die Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. Im Formular unten machen Sie alle Angaben zu Baum, Standort und Begründung; wir ermitteln die zuständige Stelle und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.

  • Alle Angaben in einem Formular
  • Zuständige Stelle ermitteln wir
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Lage im Grundstück, Art und Begründung

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Baumfällantrag26,90 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 26,90 €

So läuft Ihr Antrag ab

  1. Angaben machen

    Sie geben die Adresse, Anzahl, Art, geschätzten Stammumfang und Höhe der Bäume, die Lage auf dem Grundstück, die Begründung und den gewünschten Fällzeitpunkt ein.

  2. Bestätigung und Vollmacht

    Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht hoch, damit wir den Antrag in Ihrem Namen stellen können.

  3. Antrag bei der Gemeinde

    Wir ermitteln die zuständige Stelle – meist das Umwelt- oder Grünflächenamt der Gemeinde oder die untere Naturschutzbehörde – und stellen den Antrag sofort.

  4. Bescheid

    Die Behörde prüft den Antrag, besichtigt die Bäume bei Bedarf und entscheidet. Den Bescheid erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

Wann Sie eine Genehmigung brauchen

Ob ein Baum geschützt ist, regelt die Baumschutzsatzung oder Baumschutzverordnung Ihrer Gemeinde bzw. Ihres Landkreises. Sie legt typischerweise fest:

  • ab welchem Stammumfang ein Baum geschützt ist, gemessen in einer bestimmten Höhe über dem Boden,
  • welche Baumarten ausgenommen sind, häufig zum Beispiel Obstbäume,
  • ob auch Hecken und Sträucher erfasst sind,
  • ob eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung verlangt wird.

Gibt es in Ihrer Gemeinde keine Satzung, ist eine Fällung oft ohne Genehmigung möglich – die bundesweiten Regeln zum Natur- und Artenschutz gelten aber trotzdem. Wer ohne erforderliche Genehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld.

Schonzeit und Artenschutz

Unabhängig von der Satzung verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Bäume außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis 30. September zu fällen oder stark zurückzuschneiden (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte. Fällungen sind deshalb in der Regel im Herbst und Winter geplant.

Ganzjährig gilt der Artenschutz (§ 44 BNatSchG): Bäume mit Nestern, Bruthöhlen oder Fledermausquartieren dürfen nicht ohne Weiteres beseitigt werden. Deshalb fragt das Formular nach Brut- und Niststätten. Bei akuter Gefahr, etwa nach einem Sturm, gelten Sonderregeln; sprechen Sie in diesem Fall umgehend mit der Behörde.

Gute Gründe für eine Fällung

Die Behörde wägt Ihr Interesse gegen den Schutz des Baums ab. Häufig anerkannte Gründe sind:

  • der Baum ist krank, abgestorben oder nicht mehr standsicher und gefährdet Menschen, Gebäude oder Verkehr,
  • er verursacht erhebliche Schäden an Gebäuden, Leitungen oder Wegen,
  • er steht einem genehmigten oder zulässigen Bauvorhaben im Weg,
  • er nimmt Wohnräumen unzumutbar Licht.

Je genauer Ihre Begründung, desto besser: Beschreiben Sie Zustand und Schäden, und halten Sie Fotos oder ein Baumgutachten bereit, falls die Behörde danach fragt.

Wer den Antrag stellen kann

Den Antrag stellt in der Regel der Eigentümer des Grundstücks oder jemand mit seiner Vollmacht, etwa die Hausverwaltung. Mieter und Pächter brauchen die Zustimmung des Eigentümers. Steht der Baum auf der Grenze, müssen meist beide Nachbarn einverstanden sein.

Wie lange es dauert

Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Wie lange die Prüfung dauert, hängt von der Behörde ab – oft besichtigt sie die Bäume vor Ort. Planen Sie deshalb einige Wochen ein und beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig vor der Fällsaison im Herbst und Winter.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Für die Bearbeitung des Antrags berechnet die Behörde eine Verwaltungsgebühr nach ihrer Gebührensatzung; sie wird gesondert erhoben und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Kommen Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen hinzu, legt die Behörde sie im Bescheid fest. Unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle und die Antragstellung sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden. Die Fällung selbst ist nicht enthalten.

Häufige Fragen zum Baumfällgenehmigung

Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück fällen?

Das hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde ab. Große Bäume sind oft geschützt und dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Außerdem gilt vom 1. März bis 30. September eine bundesweite Schonzeit.

Ab welchem Stammumfang brauche ich eine Genehmigung?

Das legt jede Satzung selbst fest. Geben Sie im Formular den geschätzten Stammumfang an; die Behörde prüft, ob der Baum unter die Satzung fällt.

Wann darf ich Bäume fällen?

In der Regel vom 1. Oktober bis Ende Februar. Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen außerhalb des Waldes grundsätzlich verboten (§ 39 BNatSchG).

Was passiert, wenn im Baum ein Nest ist?

Dann greift der Artenschutz. Die Fällung kann verboten oder nur zu einem späteren Zeitpunkt erlaubt sein. Geben Sie Brut- und Niststätten im Formular an.

Muss ich nach der Fällung neu pflanzen?

Viele Satzungen verlangen eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung. Was gilt, steht im Bescheid der Behörde.

Was kostet eine Baumfällgenehmigung?

Die Behörde berechnet ihre Gebühr gesondert. Unsere Servicegebühr sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

Übernehmen Sie auch die Fällung?

Nein. Wir stellen den Antrag auf Genehmigung. Die Fällung beauftragen Sie danach bei einem Fachbetrieb.