Wohnflächenberechnung online erstellen
Bank, Finanzamt oder Mieter wollen wissen, wie groß Ihre Wohnung wirklich ist? Mit der Wohnflächenberechnung online geben Sie Ihre Maße selbst ein und laden die Berechnung nach Wohnflächenverordnung und DIN 277 mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
- Nach WoFlV und DIN 277
- Mit Stempel zum Herunterladen
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So funktioniert die Wohnflächenberechnung
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Bestellen
Sie wählen die Wohnflächenberechnung und geben die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten ein. Eine Vollmacht brauchen Sie dafür nicht.
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Maße erfassen
Sie geben die Maße Ihrer Räume ein – Raum für Raum, mit Angaben zu Dachschrägen, Balkon oder Terrasse. Eine Ausfüllhilfe erklärt, wie Sie richtig messen.
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Berechnung prüfen
Aus Ihren Maßen entsteht die Berechnung nach Wohnflächenverordnung, zusätzlich mit Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig.
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Herunterladen
Sie laden die Wohnflächenberechnung mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter.
Grundlage der Berechnung sind die Maße, die Sie eingeben. Es kommt also niemand zum Messen vorbei – dafür sind Sie zeitlich unabhängig und können sorgfältig Raum für Raum vorgehen. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in der Produktbeschreibung im Formular.
Wofür Sie eine Wohnflächenberechnung brauchen
Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen einer Wohnung oder eines Hauses. Eine nachvollziehbare Berechnung brauchen Sie zum Beispiel
- für Banken und Finanzierungen: Die Wohnfläche fließt in die Bewertung der Immobilie und damit in die Beleihung ein.
- für die Grundsteuer: In der Feststellungserklärung fragen viele Länder nach der Wohnfläche. Ob Ihr Land sie braucht, hängt vom Grundsteuermodell ab – im reinen Bodenwertmodell Baden-Württembergs etwa spielt sie keine Rolle.
- für Kaufverträge: Käufer und Verkäufer wollen wissen, wofür gezahlt wird; Angaben im Exposé sollten belastbar sein.
- für Mietverträge: Die Wohnfläche ist Grundlage für die Miete, für Mieterhöhungen und für die Verteilung vieler Betriebskosten.
- für Feststellungserklärungen und andere Angaben gegenüber Behörden.
Wie wichtig eine korrekte Fläche ist, zeigt das Mietrecht: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nach unten von der vereinbarten ab, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03).
So wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie angerechnet werden. Sie gilt unmittelbar für den geförderten Wohnungsbau, wird aber auch bei frei finanzierten Wohnungen, Mietverträgen und Finanzierungen üblicherweise zugrunde gelegt.
Was dazugehört (§ 2 WoFlV): die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, außerdem Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie nur zu dieser Wohnung gehören.
Was nicht dazugehört: Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, außerdem Räume, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen, und Geschäftsräume.
Wie gemessen wird (§ 3 WoFlV): nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, ab Vorderkante der Bekleidung, also etwa ab Putz. Fußleisten, Heizkörper, Badewannen und Einbaumöbel werden mitgerechnet. Nicht mitgerechnet werden Schornsteine und Pfeiler, die höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben, Treppen mit mehr als drei Steigungen samt Absätzen, Türnischen und flache Fensternischen.
Wie angerechnet wird (§ 4 WoFlV):
| Fläche | Anrechnung |
|---|---|
| Raumteile mit mindestens zwei Metern lichter Höhe | vollständig |
| Raumteile mit mindestens einem und weniger als zwei Metern lichter Höhe | zur Hälfte |
| Raumteile unter einem Meter lichter Höhe | gar nicht |
| unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume | zur Hälfte |
| Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen | in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte |
Gerade unter Dachschrägen und bei Balkonen entstehen so große Unterschiede zur reinen Grundfläche.
DIN 277 ist dagegen eine technische Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Sie unterscheidet unter anderem Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen und kennt keine Abzüge für Dachschrägen. Sie wird vor allem bei Gewerbeflächen und in der Planung verwendet. Die Online-Berechnung weist Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277 zusätzlich aus.
Was Sie bekommen
Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen, aufgeschlüsselt nach Räumen. Die fertige Berechnung laden Sie mit dem Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter.
Geeignet ist die Berechnung laut Leistungsbeschreibung für Banken, für die Grundsteuer, für Kauf- und Mietverträge, für Finanzierungen und für Feststellungserklärungen.
Bitte beachten Sie: Grundlage der Berechnung sind die von Ihnen eingegebenen Maße. Der Stempel bestätigt die Berechnung auf dieser Grundlage – er ersetzt kein Aufmaß vor Ort. Stimmen Ihre Maße, stimmt auch die Fläche.
Was Sie dafür brauchen
Für die Bestellung genügen die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten. Für die Berechnung brauchen Sie die Maße jedes Raums:
- Länge und Breite, gemessen von Wand zu Wand ab Putz bzw. Bekleidung,
- bei Dachschrägen die Stellen, an denen die lichte Höhe zwei Meter und einen Meter erreicht,
- Maße von Balkon, Loggia, Terrasse oder Wintergarten,
- Vorsprünge, Pfeiler, Schornsteine und Nischen, soweit sie abzuziehen sind.
Am genauesten wird es mit einem Laser-Entfernungsmesser oder einem Zollstock und einer zweiten Person. Sie können die Maße auch aus einem bemaßten Plan übernehmen, wenn er dem heutigen Zustand entspricht. Haben Sie keinen aktuellen Plan, können Sie einen bemaßten Grundriss erstellen lassen. Bei Eigentumswohnungen hilft oft der Aufteilungsplan aus der Teilungserklärung – prüfen Sie aber, ob nach den Plänen gebaut wurde.
Wer die Wohnflächenberechnung nutzen kann
Jeder, der die Maße der Wohnung oder des Hauses kennt oder messen kann: Eigentümer, Vermieter, Mieter, Käufer und Verkäufer. Eine Vollmacht oder einen Nachweis eines berechtigten Interesses brauchen Sie nicht, denn es wird keine Auskunft bei einer Behörde eingeholt.
Wer den Wert für einen Vertrag oder eine Behörde verwendet, ist für die Richtigkeit der eingegebenen Maße selbst verantwortlich. Messen Sie deshalb sorgfältig und lieber zweimal.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Der Preis deckt die Nutzung des Wohnflächenrechners und die Berechnung mit Stempel zum Herunterladen ab. Gesetzliche Gebühren fallen nicht an, weil keine Behörde beteiligt ist.
Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden.
Häufige Fragen zum Wohnflächenberechnung
Kann ich eine Wohnflächenberechnung selber machen?
Ja. Genau dafür ist die Online-Berechnung gedacht: Sie messen selbst, geben die Maße ein und laden die Berechnung nach Wohnflächenverordnung mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter.
Wo finde ich die Wohnflächenberechnung meiner Wohnung?
Oft in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag, im Exposé oder bei Eigentumswohnungen in den Unterlagen der Hausverwaltung. Fehlt sie oder ist sie veraltet, erstellen Sie eine neue Berechnung auf Grundlage aktueller Maße.
Nach welcher Vorschrift wird die Wohnfläche berechnet?
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zusätzlich weist die Berechnung Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277 aus, die vor allem bei Gewerbe und in der Planung verwendet wird.
Wie werden Dachschrägen angerechnet?
Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe zählen voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht (§ 4 WoFlV).
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
Ja, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen sind Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).
Akzeptiert die Bank eine online erstellte Wohnflächenberechnung?
Die Berechnung trägt den Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen und ist laut Leistungsbeschreibung für Banken geeignet. Welche Unterlagen Ihre Bank genau verlangt, legt sie selbst fest – fragen Sie im Zweifel vorab nach.
Brauche ich die Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer?
In vielen Ländern fragt die Feststellungserklärung nach der Wohnfläche, in Ländern mit reinem Bodenwertmodell wie Baden-Württemberg nicht. Maßgeblich ist das Grundsteuermodell Ihres Landes.
Kommt jemand zum Messen vorbei?
Nein. Grundlage sind die Maße, die Sie selbst eingeben. Wer ein Aufmaß vor Ort braucht, sollte dafür einen Architekten oder Sachverständigen gesondert beauftragen.
Oft zusammen beantragt
- GrundrissBemaßter 2D-Grundriss mit Plankopf – für Bank, Grundsteuer, Planung und als Grundlage der Wohnflächenberechnung.
- EnergieausweisPflicht bei Verkauf und Vermietung – wir lassen Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis von Energieberatern erstellen.
- TeilungserklärungRegelt, was zu Ihrer Eigentumswohnung gehört und wie die Gemeinschaft Kosten verteilt – mit Aufteilungsplan.