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Wohnflächenberechnung online erstellen

Bank, Finanzamt oder Mieter wollen wissen, wie groß Ihre Wohnung wirklich ist? Mit der Wohnflächenberechnung online geben Sie Ihre Maße selbst ein und laden die Berechnung nach Wohnflächenverordnung und DIN 277 mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

  • Nach WoFlV und DIN 277
  • Mit Stempel zum Herunterladen
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Wohnflächen-Berechnung49,99 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 49,99 €

So funktioniert die Wohnflächenberechnung

  1. Bestellen

    Sie wählen die Wohnflächenberechnung und geben die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten ein. Eine Vollmacht brauchen Sie dafür nicht.

  2. Maße erfassen

    Sie geben die Maße Ihrer Räume ein – Raum für Raum, mit Angaben zu Dachschrägen, Balkon oder Terrasse. Eine Ausfüllhilfe erklärt, wie Sie richtig messen.

  3. Berechnung prüfen

    Aus Ihren Maßen entsteht die Berechnung nach Wohnflächenverordnung, zusätzlich mit Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277. Prüfen Sie Ihre Eingaben sorgfältig.

  4. Herunterladen

    Sie laden die Wohnflächenberechnung mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter.

Grundlage der Berechnung sind die Maße, die Sie eingeben. Es kommt also niemand zum Messen vorbei – dafür sind Sie zeitlich unabhängig und können sorgfältig Raum für Raum vorgehen. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in der Produktbeschreibung im Formular.

Wofür Sie eine Wohnflächenberechnung brauchen

Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen einer Wohnung oder eines Hauses. Eine nachvollziehbare Berechnung brauchen Sie zum Beispiel

  • für Banken und Finanzierungen: Die Wohnfläche fließt in die Bewertung der Immobilie und damit in die Beleihung ein.
  • für die Grundsteuer: In der Feststellungserklärung fragen viele Länder nach der Wohnfläche. Ob Ihr Land sie braucht, hängt vom Grundsteuermodell ab – im reinen Bodenwertmodell Baden-Württembergs etwa spielt sie keine Rolle.
  • für Kaufverträge: Käufer und Verkäufer wollen wissen, wofür gezahlt wird; Angaben im Exposé sollten belastbar sein.
  • für Mietverträge: Die Wohnfläche ist Grundlage für die Miete, für Mieterhöhungen und für die Verteilung vieler Betriebskosten.
  • für Feststellungserklärungen und andere Angaben gegenüber Behörden.

Wie wichtig eine korrekte Fläche ist, zeigt das Mietrecht: Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nach unten von der vereinbarten ab, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt (BGH, Urteil vom 24. März 2004, VIII ZR 295/03).

So wird die Wohnfläche nach WoFlV berechnet

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie angerechnet werden. Sie gilt unmittelbar für den geförderten Wohnungsbau, wird aber auch bei frei finanzierten Wohnungen, Mietverträgen und Finanzierungen üblicherweise zugrunde gelegt.

Was dazugehört (§ 2 WoFlV): die Grundflächen aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, außerdem Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume sowie Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie nur zu dieser Wohnung gehören.

Was nicht dazugehört: Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen, außerdem Räume, die nicht den bauordnungsrechtlichen Anforderungen genügen, und Geschäftsräume.

Wie gemessen wird (§ 3 WoFlV): nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, ab Vorderkante der Bekleidung, also etwa ab Putz. Fußleisten, Heizkörper, Badewannen und Einbaumöbel werden mitgerechnet. Nicht mitgerechnet werden Schornsteine und Pfeiler, die höher als 1,50 Meter sind und mehr als 0,1 Quadratmeter Grundfläche haben, Treppen mit mehr als drei Steigungen samt Absätzen, Türnischen und flache Fensternischen.

Wie angerechnet wird (§ 4 WoFlV):

Fläche Anrechnung
Raumteile mit mindestens zwei Metern lichter Höhe vollständig
Raumteile mit mindestens einem und weniger als zwei Metern lichter Höhe zur Hälfte
Raumteile unter einem Meter lichter Höhe gar nicht
unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume zur Hälfte
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte

Gerade unter Dachschrägen und bei Balkonen entstehen so große Unterschiede zur reinen Grundfläche.

DIN 277 ist dagegen eine technische Norm für Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau. Sie unterscheidet unter anderem Nutz-, Technik- und Verkehrsflächen und kennt keine Abzüge für Dachschrägen. Sie wird vor allem bei Gewerbeflächen und in der Planung verwendet. Die Online-Berechnung weist Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277 zusätzlich aus.

Was Sie bekommen

Sie erhalten eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen, aufgeschlüsselt nach Räumen. Die fertige Berechnung laden Sie mit dem Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter.

Geeignet ist die Berechnung laut Leistungsbeschreibung für Banken, für die Grundsteuer, für Kauf- und Mietverträge, für Finanzierungen und für Feststellungserklärungen.

Bitte beachten Sie: Grundlage der Berechnung sind die von Ihnen eingegebenen Maße. Der Stempel bestätigt die Berechnung auf dieser Grundlage – er ersetzt kein Aufmaß vor Ort. Stimmen Ihre Maße, stimmt auch die Fläche.

Was Sie dafür brauchen

Für die Bestellung genügen die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten. Für die Berechnung brauchen Sie die Maße jedes Raums:

  • Länge und Breite, gemessen von Wand zu Wand ab Putz bzw. Bekleidung,
  • bei Dachschrägen die Stellen, an denen die lichte Höhe zwei Meter und einen Meter erreicht,
  • Maße von Balkon, Loggia, Terrasse oder Wintergarten,
  • Vorsprünge, Pfeiler, Schornsteine und Nischen, soweit sie abzuziehen sind.

Am genauesten wird es mit einem Laser-Entfernungsmesser oder einem Zollstock und einer zweiten Person. Sie können die Maße auch aus einem bemaßten Plan übernehmen, wenn er dem heutigen Zustand entspricht. Haben Sie keinen aktuellen Plan, können Sie einen bemaßten Grundriss erstellen lassen. Bei Eigentumswohnungen hilft oft der Aufteilungsplan aus der Teilungserklärung – prüfen Sie aber, ob nach den Plänen gebaut wurde.

Wer die Wohnflächenberechnung nutzen kann

Jeder, der die Maße der Wohnung oder des Hauses kennt oder messen kann: Eigentümer, Vermieter, Mieter, Käufer und Verkäufer. Eine Vollmacht oder einen Nachweis eines berechtigten Interesses brauchen Sie nicht, denn es wird keine Auskunft bei einer Behörde eingeholt.

Wer den Wert für einen Vertrag oder eine Behörde verwendet, ist für die Richtigkeit der eingegebenen Maße selbst verantwortlich. Messen Sie deshalb sorgfältig und lieber zweimal.

Wie sich der Preis zusammensetzt

Der Preis deckt die Nutzung des Wohnflächenrechners und die Berechnung mit Stempel zum Herunterladen ab. Gesetzliche Gebühren fallen nicht an, weil keine Behörde beteiligt ist.

Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden.

Häufige Fragen zum Wohnflächenberechnung

Kann ich eine Wohnflächenberechnung selber machen?

Ja. Genau dafür ist die Online-Berechnung gedacht: Sie messen selbst, geben die Maße ein und laden die Berechnung nach Wohnflächenverordnung mit dem Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen herunter.

Wo finde ich die Wohnflächenberechnung meiner Wohnung?

Oft in den Bauunterlagen, im Kaufvertrag, im Exposé oder bei Eigentumswohnungen in den Unterlagen der Hausverwaltung. Fehlt sie oder ist sie veraltet, erstellen Sie eine neue Berechnung auf Grundlage aktueller Maße.

Nach welcher Vorschrift wird die Wohnfläche berechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Zusätzlich weist die Berechnung Nutz- und Verkehrsflächen nach DIN 277 aus, die vor allem bei Gewerbe und in der Planung verwendet wird.

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe zählen voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Flächen unter einem Meter gar nicht (§ 4 WoFlV).

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

Ja, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume und Garagen sind Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).

Akzeptiert die Bank eine online erstellte Wohnflächenberechnung?

Die Berechnung trägt den Stempel eines Bauingenieurs, Architekten oder Sachverständigen und ist laut Leistungsbeschreibung für Banken geeignet. Welche Unterlagen Ihre Bank genau verlangt, legt sie selbst fest – fragen Sie im Zweifel vorab nach.

Brauche ich die Wohnflächenberechnung für die Grundsteuer?

In vielen Ländern fragt die Feststellungserklärung nach der Wohnfläche, in Ländern mit reinem Bodenwertmodell wie Baden-Württemberg nicht. Maßgeblich ist das Grundsteuermodell Ihres Landes.

Kommt jemand zum Messen vorbei?

Nein. Grundlage sind die Maße, die Sie selbst eingeben. Wer ein Aufmaß vor Ort braucht, sollte dafür einen Architekten oder Sachverständigen gesondert beauftragen.