Bebauungsplan einsehen und anfordern
Der Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – wie hoch, wie groß und in welcher Lage. Geben Sie unten die Adresse ein; wir ermitteln die zuständige Gemeinde und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Zuständige Gemeinde ermitteln wir
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen den Bebauungsplan, geben die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Flurstück und Hinweise, etwa zu einem geplanten Vorhaben, können Sie ergänzen.
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Bestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und den Zugang zu Ihrem Kundenportal. Falls nötig, laden Sie dort eine Vollmacht hoch.
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Antrag bei der Gemeinde
Wir ermitteln die zuständige Stadt oder Gemeinde und stellen den Antrag sofort. Rückfragen klären wir mit Ihnen.
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Zustellung
Den Bebauungsplan erhalten Sie per Post oder per E-Mail, sobald die Gemeinde die Unterlagen bereitgestellt hat.
Was ein Bebauungsplan regelt
Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch (§§ 8 bis 10 BauGB). Er gilt für ein bestimmtes Gebiet und ist für alle verbindlich – für Eigentümer ebenso wie für das Bauamt. Typische Festsetzungen sind:
- Art der baulichen Nutzung: zum Beispiel reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet,
- Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse oder Höhe der Gebäude,
- überbaubare Grundstücksfläche: Baugrenzen und Baulinien, innerhalb derer gebaut werden darf,
- Bauweise: offen oder geschlossen, Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser,
- örtliche Bauvorschriften, etwa zu Dachform, Dachneigung, Garagen, Stellplätzen oder Bepflanzung.
Zum Bebauungsplan gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und eine Begründung. Wurde der Plan später geändert, gelten zusätzlich die Änderungen – sie gehören zum vollständigen Bild.
Wann Sie den Bebauungsplan brauchen
- vor dem Kauf eines Grundstücks oder Hauses: Darf angebaut, aufgestockt oder ein zweites Haus errichtet werden?
- vor einem Neubau, Anbau oder Carport: Architekt und Bauamt prüfen das Vorhaben am Bebauungsplan.
- beim Verkauf: Käufer und Makler fragen nach den Baumöglichkeiten.
- für Finanzierung und Wertermittlung: Die zulässige Bebauung beeinflusst den Wert eines Grundstücks erheblich.
Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Nicht für jedes Grundstück gibt es einen Bebauungsplan. Liegt es in einem bebauten Ortsteil ohne Plan, richtet sich die Bebauung danach, was in der näheren Umgebung üblich ist (§ 34 BauGB). Außerhalb bebauter Ortsteile, im sogenannten Außenbereich, ist Bauen nur eingeschränkt zulässig (§ 35 BauGB). Gibt es für Ihr Grundstück keinen Bebauungsplan, erfahren Sie das aus der Rückmeldung der Gemeinde.
Nicht zu verwechseln ist der Bebauungsplan mit dem Flächennutzungsplan: Der stellt für das ganze Gemeindegebiet nur in Grundzügen dar, wie Flächen genutzt werden sollen, und begründet selbst noch kein Baurecht.
Bebauungsplan online einsehen – oder anfordern?
Bebauungspläne sind öffentlich: Jeder darf sie bei der Gemeinde einsehen, und viele Städte stellen sie inzwischen kostenlos in Geoportale oder auf ihre Website. Für einen ersten Blick reicht das oft.
Der Antrag über uns lohnt sich, wenn Sie den Plan online nicht finden, wenn unklar ist, welcher Plan und welche Änderungen für Ihr Grundstück gelten, oder wenn Sie die Unterlagen vollständig für Architekt, Bank oder Käufer brauchen. Wir ermitteln die zuständige Gemeinde und kümmern uns um den Antrag und die Rückfragen.
Was Sie angeben sollten
- die Adresse des Grundstücks – das genügt in den meisten Fällen,
- bei unbebauten Grundstücken Gemarkung, Flur und Flurstück,
- im Bemerkungsfeld gern, wofür Sie den Plan brauchen, etwa für einen Anbau oder vor einem Kauf.
Ob für Ihren Antrag eine Vollmacht nötig ist, sehen Sie im Formular beim Dokument.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Wie schnell die Gemeinde die Unterlagen bereitstellt, hängt von ihrer Auslastung und davon ab, ob die Pläne digital vorliegen. Meist sind es einige Tage, bei älteren Plänen aus dem Archiv auch länger.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Einsicht vor Ort ist bei den meisten Gemeinden kostenlos. Für Kopien oder Auszüge kann die Gemeinde Gebühren nach ihrer Gebührensatzung berechnen. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, den Antrag, die Rückfragen und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Bebauungsplan
Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück?
Bei der Stadt oder Gemeinde, in der das Grundstück liegt – meist beim Bau- oder Stadtplanungsamt. Viele Gemeinden veröffentlichen ihre Pläne auch online. Finden Sie ihn dort nicht, fordern wir ihn für Sie an.
Darf jeder einen Bebauungsplan einsehen?
Ja. Bebauungspläne sind öffentlich und müssen von der Gemeinde zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden.
Gibt es für jedes Grundstück einen Bebauungsplan?
Nein. Ohne Bebauungsplan richtet sich die Bebauung in bebauten Ortsteilen nach der Umgebung (§ 34 BauGB), im Außenbereich gelten strengere Regeln (§ 35 BauGB).
Was bedeuten GRZ und GFZ?
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist.
Was ist der Unterschied zum Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan zeigt die geplante Nutzung für das ganze Gemeindegebiet in Grundzügen. Erst der Bebauungsplan regelt verbindlich, wie ein einzelnes Grundstück bebaut werden darf.
Ist der Bebauungsplan verbindlich?
Ja. Er ist eine Satzung der Gemeinde. Abweichungen sind nur mit einer Ausnahme oder Befreiung durch das Bauamt möglich.
Was kostet der Bebauungsplan?
Der Preis besteht aus möglichen Gebühren der Gemeinde für Kopien und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich den Bebauungsplan?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Gemeinde die Unterlagen bereitstellt.
Oft zusammen beantragt
- FlurkarteZeigt Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäude eines Grundstücks – gebraucht für Bauantrag, Kauf und Grenzfragen.
- BaulastenauskunftZeigt, ob auf dem Grundstück Baulasten wie Abstandsflächen oder Zufahrten eingetragen sind – wichtig vor Kauf und Bau.
- BauakteEnthält Baugenehmigung, Pläne und Baubeschreibung eines Gebäudes – wichtig vor Kauf, Umbau und Finanzierung.