Bemaßten Grundriss erstellen lassen
Die Bank will einen Grundriss mit Maßen sehen, für die Grundsteuer fehlen die Flächen oder die alten Pläne sind verschwunden? Wir lassen für Sie einen bemaßten 2D-Grundriss mit Plankopf durch Architekt/in erstellen – bankgerecht als PDF. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
- Bemaßter 2D-Plan je Geschoss
- Plankopf durch Architekt/in
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So entsteht Ihr Grundriss
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Bestellen
Sie wählen den bemaßten Grundriss, geben die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten ein. Im Feld für Hinweise können Sie schon angeben, um welches Geschoss es geht und welche Unterlagen Sie haben.
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Abstimmung mit dem Fachplaner
Der Fachplaner meldet sich und bespricht mit Ihnen – auch telefonisch –, welche Maße und Vorlagen er braucht. Hier klären Sie auch Fragen zu Besonderheiten Ihrer Räume.
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Zeichnung
Auf Grundlage Ihrer Unterlagen entsteht ein bemaßter 2D-Grundriss der Ebene mit bis zu drei Maßketten und einem Plankopf durch Architekt/in.
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Lieferung als PDF
Sie erhalten den Plan als PDF-Datei, die Sie direkt an Bank, Finanzamt oder Notar weitergeben können.
Den genauen Leistungsumfang und die voraussichtliche Lieferdauer finden Sie in der Produktbeschreibung im Formular. Sind mehrere Etagen zu zeichnen, weichen Maße voneinander ab oder fehlen Daten zum Grundriss, kann ein zusätzlicher Aufwand entstehen – darüber informieren wir Sie vorher.
Wofür Sie einen bemaßten Grundriss brauchen
Der bemaßte Grundriss gehört zu den wichtigsten Unterlagen rund um eine Immobilie. Er zeigt ein Geschoss von oben mit Wänden, Türen, Fenstern und den Maßen der Räume. Gebraucht wird er zum Beispiel
- für die Finanzierung: Banken verlangen für Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Beleihung aussagekräftige Objektunterlagen; ein Grundriss mit Maßen gehört fast immer dazu.
- für die Grundsteuer: In der Feststellungserklärung fragen viele Länder nach der Wohn- bzw. Nutzfläche. Ein bemaßter Plan ist die Grundlage, um sie nachvollziehbar zu ermitteln.
- für Verkauf und Vermietung: Interessenten erwarten im Exposé einen Grundriss; mit Maßen beantwortet er viele Fragen schon vor der Besichtigung.
- für Umbau und Planung: Wer modernisieren, umbauen oder Möbel planen will, braucht verlässliche Bestandsmaße.
- als Grundlage der Flächenberechnung: Aus den Maßen lässt sich die Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung erstellen.
Gerade bei älteren Häusern fehlen die Originalpläne häufig, oder sie stimmen nach Umbauten nicht mehr. Dann hilft ein neu gezeichneter Bestandsgrundriss.
Was Sie bekommen
Laut Leistungsbeschreibung erhalten Sie je Bestellung:
- einen Plan mit einem Grundriss für eine Ebene (ein Geschoss),
- einen bemaßten 2D-Grundriss,
- bis zu drei Maßketten,
- einen Plankopf durch Architekt/in,
- die Lieferung bankgerecht als PDF-Datei,
- persönlichen Kontakt zum Fachplaner per Telefon, etwa für Abstimmungen und Rückfragen,
- die Bestätigung des Sachverständigen.
Der Preis gilt je Ebene. Haben Sie mehrere gleiche Ebenen, zum Beispiel identische Obergeschosse, wird der Preis nach der Beauftragung reduziert.
Was wir von Ihnen brauchen
Für die Bestellung genügen die Adresse der Immobilie und Ihre Kontaktdaten. Für die Zeichnung braucht der Fachplaner dann Angaben zum Grundriss. Je mehr davon vorliegt, desto weniger Rückfragen gibt es. Hilfreich sind zum Beispiel:
- alte Pläne, Bauzeichnungen oder ein Exposé mit Grundriss, auch wenn sie nicht mehr ganz aktuell sind,
- eine Handskizze des Geschosses mit den gemessenen Raummaßen (Länge und Breite je Raum, Wandstärken, Lage von Türen und Fenstern),
- Fotos der Räume, vor allem bei Schrägen, Nischen oder Vorsprüngen,
- bei Eigentumswohnungen der Aufteilungsplan aus der Grundakte – den können Sie mit der Teilungserklärung anfordern.
Welche Unterlagen für Ihre Immobilie reichen, klärt der Fachplaner mit Ihnen. Fehlen Daten oder weichen vorhandene Pläne deutlich vom heutigen Zustand ab, kann eine Aufwandspauschale nötig werden; Sie erfahren das, bevor weitergearbeitet wird.
Für wen sich der Grundriss eignet
Den Grundriss bestellen meist Eigentümer – für die Bank, das Finanzamt oder den Verkauf. Ebenso können Käufer im Rahmen der Finanzierung, Erben, Verwalter oder Makler im Auftrag des Eigentümers einen Plan erstellen lassen. Ein berechtigtes Interesse wie beim Grundbuch müssen Sie nicht nachweisen, denn es geht nicht um eine Auskunft aus einem amtlichen Register.
Wichtig ist nur: Sie brauchen Zugang zu den Maßen oder Unterlagen der Immobilie.
Bestandsgrundriss, Bauzeichnung, Bauantrag – was ist der Unterschied?
Der bemaßte Grundriss ist ein Bestandsplan: Er gibt den vorhandenen Zustand eines Geschosses mit Maßen wieder. Damit eignet er sich als Unterlage für Bank, Grundsteuer, Exposé und Planung.
Für einen Bauantrag verlangen die Bauordnungen der Länder eigene Bauvorlagen, die eine bauvorlageberechtigte Person – in der Regel Architekt oder Bauingenieur – erstellt und unterschreibt. Der Bestandsgrundriss ersetzt diese Bauvorlagen nicht, kann aber als Grundlage für die weitere Planung dienen.
Für die Wohnflächenberechnung lässt die Wohnflächenverordnung zu, die Grundflächen durch Ausmessung im fertigen Wohnraum oder anhand einer Bauzeichnung zu ermitteln, die für ein bauordnungsrechtliches Verfahren geeignet ist und die lichten Maße erkennen lässt (§ 3 Abs. 4 WoFlV). Wurde abweichend von den Plänen gebaut, ist neu zu messen. Deshalb kommt es auf korrekte Maße an.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Der Preis gilt je Ebene und deckt die Zeichnung des bemaßten Grundrisses mit Plankopf, die Abstimmung mit dem Fachplaner und die Lieferung als PDF ab. Für weitere gleiche Ebenen reduziert sich der Preis nach der Beauftragung.
Bei erhöhtem Aufwand – etwa bei mehreren Etagen, Abweichungen in den Maßen oder fehlenden Daten zum Grundriss – kann eine Aufwandspauschale hinzukommen. Wir informieren Sie darüber, bevor sie anfällt. Den Gesamtpreis für Ihre Bestellung sehen Sie im Formular oben, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Grundriss
Wo bekomme ich den Grundriss von meinem Haus?
Zuerst in den eigenen Unterlagen: Kaufvertrag, Exposé oder Baugenehmigung enthalten oft Pläne. Bei Eigentumswohnungen liegt der Aufteilungsplan in der Grundakte, eine Kopie bekommen Sie über die Teilungserklärung. Gibt es keine brauchbaren Pläne mehr, lassen Sie einen bemaßten Grundriss neu erstellen.
Was ist ein bemaßter Grundriss?
Eine maßstäbliche Zeichnung eines Geschosses von oben, in der die Maße der Räume und Wände als Maßketten eingetragen sind. Damit lassen sich Flächen nachvollziehen und berechnen.
Akzeptiert die Bank den Grundriss?
Der Plan wird bankgerecht als PDF mit Plankopf durch Architekt/in geliefert und ist laut Leistungsbeschreibung zur Vorlage bei einer Finanzierung geeignet. Welche Unterlagen eine Bank im Einzelnen verlangt, legt sie selbst fest – fragen Sie im Zweifel kurz bei Ihrem Berater nach.
Kann ich den Grundriss für die Grundsteuer verwenden?
Ja, als Grundlage für die Flächenangaben in der Feststellungserklärung. Ob und welche Fläche Ihr Land abfragt, hängt vom Grundsteuermodell des Landes ab. Die Wohnfläche selbst ermitteln Sie mit einer Wohnflächenberechnung.
Was ist, wenn mein Haus mehrere Etagen hat?
Je Ebene entsteht ein eigener Plan, der Preis gilt je Ebene. Für gleiche Ebenen reduziert sich der Preis nach der Beauftragung. Bei erhöhtem Aufwand informieren wir Sie vorher über eine mögliche Aufwandspauschale.
Muss ich selbst messen?
Der Grundriss entsteht aus den Unterlagen und Maßen, die Sie liefern – etwa alte Pläne oder eine Skizze mit gemessenen Raummaßen. Welche Angaben genügen, klärt der Fachplaner mit Ihnen am Telefon.
Kann ich mit dem Grundriss einen Bauantrag stellen?
Nein, dafür verlangen die Landesbauordnungen eigene Bauvorlagen einer bauvorlageberechtigten Person. Der Bestandsgrundriss kann aber als Grundlage für die Planung des Architekten dienen.
In welchem Format bekomme ich den Grundriss?
Als PDF-Datei. So können Sie ihn per E-Mail an Bank, Finanzamt oder Notar schicken oder selbst ausdrucken.
Oft zusammen beantragt
- WohnflächenberechnungWohnfläche nach Wohnflächenverordnung selbst berechnen und mit Stempel herunterladen – für Bank, Grundsteuer, Kauf- und Mietvertrag.
- EnergieausweisPflicht bei Verkauf und Vermietung – wir lassen Ihren Verbrauchs- oder Bedarfsausweis von Energieberatern erstellen.
- TeilungserklärungRegelt, was zu Ihrer Eigentumswohnung gehört und wie die Gemeinschaft Kosten verteilt – mit Aufteilungsplan.