Flurkarte online beantragen
Die Flurkarte zeigt Ihr Grundstück mit Grenzen, Flurstücksnummer und Gebäuden – je nach Bundesland heißt sie auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte. Geben Sie unten die Adresse ein; wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.
- Maßstab 1:500 bis 1:2.000
- Zuständige Stelle in allen 16 Ländern
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen die Flurkarte, geben die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Bei unbebauten Flächen helfen Gemarkung, Flur und Flurstück.
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Bestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und den Zugang zu Ihrem Kundenportal. Falls die Behörde eine Vollmacht verlangt, laden Sie sie dort hoch.
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Antrag bei der Katasterbehörde
Wir ermitteln die zuständige Stelle – je nach Land Katasteramt, Vermessungsamt oder Landesamt – und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Die Flurkarte erhalten Sie per Post oder per E-Mail, sobald die Behörde den Auszug erstellt hat.
Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterauszug – was ist was?
Gemeint ist fast immer dasselbe: ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, dem amtlichen Verzeichnis aller Flurstücke in Deutschland. Das Kataster besteht aus zwei Teilen:
- der Liegenschaftskarte – umgangssprachlich Flurkarte, Katasterkarte oder Katasterplan. Sie zeigt Flurstücke, Grenzen, Gebäude, Flurstücksnummern und die Lage zur Straße.
- dem Liegenschaftsbuch – der beschreibende Teil mit Fläche, Nutzung und Buchungsangaben. Es kann als eigener Auszug beantragt werden.
Welcher Begriff üblich ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Für den Antrag spielt das keine Rolle: Wir beantragen den Auszug bei der Stelle, die für Ihr Grundstück zuständig ist.
Was Sie auf der Flurkarte sehen
Eine Flurkarte ist eine maßstäbliche Zeichnung, meist mit Nordpfeil und Maßstabsangabe. Sie zeigt:
- die Flurstücksgrenzen als Linien, oft mit Symbolen für vermarkte Grenzpunkte,
- die Flurstücksnummern, häufig als Bruch geschrieben – zum Beispiel „12/4“: Das Flurstück ist aus der Teilung des früheren Flurstücks 12 entstanden,
- Gebäude mit ihrem Grundriss sowie Hausnummern und Straßennamen,
- die Grenzen von Gemarkung und Flur, also der Bezirke, nach denen das Kataster geordnet ist.
Nicht enthalten sind Eigentümer, Rechte wie Wegerechte oder Grundschulden – dafür brauchen Sie den Grundbuchauszug. Auch Höhen, Leitungen oder Bebauungsvorschriften zeigt die Flurkarte nicht.
Wichtig für die Praxis: Die Grenzen auf der Karte geben den Stand des Katasters wieder. Steht ein Zaun oder eine Hecke im Gelände anders, ist für die genaue Lage der Grenze eine Vermessung nötig.
Wofür Sie eine Flurkarte brauchen
- Bauantrag und Planung: Architekten und Bauämter brauchen die Flurkarte als Grundlage. Für viele Bauanträge ist zusätzlich ein amtlicher Lageplan nötig (siehe unten).
- Kauf und Verkauf: Sie sehen, wie das Grundstück zugeschnitten ist und ob Garage, Anbau oder Gartenhaus auf dem eigenen Flurstück stehen.
- Finanzierung: Banken verlangen die Flurkarte oft zusammen mit dem Grundbuchauszug.
- Grenzfragen und Nachbarschaft: Die Karte zeigt den Verlauf der Grenzen. Für eine verbindliche Grenzfeststellung im Gelände braucht es allerdings eine Vermessung.
- Grundsteuer, Erbschaft, Teilung: Flurstücksnummer und Fläche werden in vielen Erklärungen und Verträgen abgefragt.
Maßstab und Art des Auszugs
Die Liegenschaftskarte wird je nach Lage in unterschiedlichen Maßstäben geführt: in Städten meist 1:500 oder 1:1.000, in ländlichen Gebieten 1:2.000. Je größer der Maßstab, desto mehr Einzelheiten sind zu sehen. Den passenden Ausschnitt rund um Ihr Grundstück wählt die Katasterbehörde.
Über uns beantragen Sie den einfachen Auszug aus der Liegenschaftskarte. Er genügt für Kauf, Bank, Planung und Ihre eigenen Unterlagen. Eine amtlich beglaubigte Flurkarte bieten wir derzeit nicht an. Verlangt eine Stelle ausdrücklich einen beglaubigten Auszug – etwa bei manchen Bauanträgen –, beantragen Sie ihn bitte direkt bei der Katasterbehörde.
Flurkarte ist nicht gleich amtlicher Lageplan
Für einen Bauantrag verlangen viele Bauämter einen amtlichen Lageplan. Er baut auf der Flurkarte auf, enthält aber zusätzlich das geplante Vorhaben, Abstandsflächen und weitere Angaben. Einen amtlichen Lageplan erstellen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder die Vermessungsbehörde selbst – er lässt sich nicht einfach als Auszug bestellen und ist nicht über uns erhältlich. Die Flurkarte ist dafür aber oft der erste Schritt.
Wer eine Flurkarte beantragen kann
Die Liegenschaftskarte selbst enthält keine Namen von Eigentümern. Deshalb ist sie in vielen Ländern ohne besonderen Nachweis erhältlich. Anders ist es bei Angaben zu den Eigentümern, wie sie im Liegenschaftsbuch stehen: Dafür verlangen die Behörden ein berechtigtes Interesse.
Ob die Behörde für Ihren Antrag eine Vollmacht sehen möchte, sehen Sie im Formular beim jeweiligen Dokument. Falls ja, laden Sie sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
Kostenlose Karten in den Geoportalen der Länder
Viele Länder zeigen die Liegenschaftskarte kostenlos in ihren Geoportalen, einige bieten die Daten sogar als offene Daten zum Herunterladen an. Für einen schnellen Blick auf Grenzen und Flurstücksnummern reicht das oft. Eine Bildschirmansicht ist aber kein Auszug der Behörde – wenn eine Bank, ein Notar oder ein Bauamt einen Auszug verlangt, brauchen Sie ihn von der Katasterbehörde. Diesen Antrag übernehmen wir für Sie.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Katasterbehörde berechnet für den Auszug eine Gebühr nach dem Gebührenrecht des jeweiligen Landes. Sie hängt unter anderem von Land, Format und Umfang des Auszugs ab. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, die Prüfung der Angaben, die Antragstellung und die Weitergabe.
Den Gesamtpreis und alle Posten sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wer Ihren Antrag stellt
direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag; die Flurkarte erstellt die zuständige Katasterbehörde. Sie können den Auszug auch selbst dort beantragen – unser Service spart Ihnen die Suche nach der richtigen Stelle in einem von 16 Landesverfahren, die Formulare und die Rückfragen.
Häufige Fragen zum Flurkarte
Kann jeder eine Flurkarte beantragen?
Die Karte selbst zeigt keine Eigentümer und ist deshalb in vielen Ländern ohne besonderen Nachweis erhältlich. Für Eigentümerangaben verlangen die Behörden ein berechtigtes Interesse. Ob für Ihren Antrag eine Vollmacht nötig ist, steht im Formular.
Was kostet die Beantragung einer Flurkarte?
Der Preis besteht aus der Gebühr der Katasterbehörde nach Landesrecht und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Was ist eine Flurkarte vom Haus?
Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, der das Flurstück mit dem Haus, die Grenzen und die Nachbarflurstücke zeigt. Gebäude sind darin mit ihrem Grundriss eingezeichnet, aber ohne Raumaufteilung.
Wie lange dauert es, bis ich die Flurkarte habe?
Wir stellen den Antrag sofort. Wie schnell die Katasterbehörde den Auszug erstellt, hängt von der Stelle und ihrer Auslastung ab – meist sind es einige Tage, eine feste Zusage kann aber niemand geben.
Ist die Flurkarte dasselbe wie die Liegenschaftskarte?
Ja. „Liegenschaftskarte“ ist der amtliche Begriff, „Flurkarte“ der umgangssprachliche. Auch „Katasterkarte“ oder „Katasterauszug“ meinen in der Regel denselben Auszug.
Reicht die Flurkarte für den Bauantrag?
Oft nicht allein: Viele Bauämter verlangen zusätzlich einen amtlichen Lageplan, den ein Vermessungsingenieur erstellt. Die Flurkarte ist aber häufig die Grundlage dafür. Fragen Sie Ihren Architekten oder das Bauamt, was genau gebraucht wird.
In welchem Format bekomme ich die Flurkarte?
Per Post oder per E-Mail – je nachdem, wie die zuständige Behörde den Auszug ausstellt.
Woher kenne ich die Flurstücksnummer?
Sie steht zum Beispiel im Grundbuchauszug, im Grundsteuerbescheid oder im Kaufvertrag. Für den Antrag genügt aber meist die Adresse.
Oft zusammen beantragt
- LiegenschaftsbuchBeschreibt ein Flurstück mit Fläche, Lage und Nutzung – die Ergänzung zur Flurkarte, z. B. für Grundsteuer und Verträge.
- BebauungsplanZeigt, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf – wichtig vor Kauf, Neubau und Anbau.
- BaulastenauskunftZeigt, ob auf dem Grundstück Baulasten wie Abstandsflächen oder Zufahrten eingetragen sind – wichtig vor Kauf und Bau.