Flurkarte beantragen in Dresden
Vom Villengrundstück in Loschwitz bis zum Bauplatz in einer der Ortschaften wie Weixdorf oder Schönfeld-Weißig: Die Flurkarte, in Sachsen Liegenschaftskarte genannt, beantragen Sie für jedes Dresdner Flurstück hier online. Wir stellen Ihren Antrag sofort bei der Stadt und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Wann man in Dresden eine Liegenschaftskarte braucht
Viele Anfragen kommen von Bauherren. Wer an den Elbhängen ein Haus erweitert oder in den Ortschaften neu baut, braucht für den Lageplan des Bauantrags eine aktuelle Karte des Flurstücks. Gerade in den eingemeindeten Orten sind Grundstücke oft lang und schmal geschnitten, sodass die Karte schon früh zeigt, wo gebaut werden darf und wo Abstände zu den Nachbarn einzuhalten sind.
Käufer prüfen mit der Karte, ob Garten, Garage und Zufahrt tatsächlich zum angebotenen Flurstück gehören. Erbengemeinschaften nutzen sie, wenn ein Grundstück aufgeteilt werden soll, und Eigentümer, wenn die tatsächliche Grenze vom Zaun abweicht.
Welche Auszüge es gibt
Neben der Liegenschaftskarte stellt das Amt den Flurstücksnachweis mit Fläche, Lage und Nutzung aus sowie den Flurstücks- und Eigentümernachweis. Für einen ersten Überblick oder die Planung reicht die Karte; verlangt die Bank zusätzlich die amtliche Fläche, bestellen Sie den Nachweis dazu. Angaben zu Eigentümern gibt es nur für eigene Flurstücke oder mit berechtigtem Interesse.
Wer die Flurkarte für Dresden ausstellt
Als kreisfreie Stadt führt Dresden das Liegenschaftskataster selbst. Zuständig ist das Amt für Geodaten und Kataster der Landeshauptstadt, das im Frühjahr 2026 vom World Trade Center an der Ammonstraße in das Stadtforum an der Waisenhausstraße umgezogen ist. Es betreut das gesamte Stadtgebiet mit zehn Stadtbezirken und neun Ortschaften. Für Grundstücke in Radebeul, Freital oder Heidenau sind die Vermessungsämter der Landkreise zuständig.
Landeshauptstadt Dresden – Amt für Geodaten und Kataster
Waisenhausstraße 1401069 Dresden
Über uns erhalten Sie die einfache Flurkarte (Liegenschaftskarte) per Post oder E-Mail. Einen amtlichen oder beglaubigten Auszug, etwa für Bauvorlagen, stellt die Katasterbehörde direkt aus.
Was in Sachsen anders ist
In Sachsen heißt sie Liegenschaftskarte
Was viele Flurkarte nennen, ist in Sachsen die Liegenschaftskarte, also der grafische Teil des amtlichen Liegenschaftskatasters. Daneben gibt es den Flurstücksnachweis und den Flurstücks- und Eigentümernachweis als beschreibende Auszüge.
Ausgabe bei der unteren Vermessungsbehörde
Die Unterlagen des Katasters halten in Sachsen die unteren Vermessungsbehörden vor: die Landratsämter und die kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Landesweit zuständig für Grundlagen und Geodienste ist der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN).
Eigentümerdaten nach § 11 SächsVermKatG
Einsicht in das Kataster und Auszüge ohne Eigentümer stehen grundsätzlich jedem offen. Eigentümerangaben erhalten nach § 11 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes die Eigentümer selbst für ihre Flurstücke, andere Personen nur mit berechtigtem Interesse und wenn keine schutzwürdigen Belange entgegenstehen.
Offene Geodaten zur Orientierung
Sachsen stellt Geodaten landesweit frei zum Herunterladen bereit. Sie helfen, das Flurstück zu finden, sind aber kein amtlicher Auszug, wie ihn Notar, Bank oder Bauaufsicht verlangen.
Häufige Fragen zur Flurkarte in Dresden
Kann ich die Liegenschaftskarte in Dresden auch selbst beim Amt beantragen?
Ja, beim Amt für Geodaten und Kataster der Stadt; persönliche Beratung gibt es dort nach vorheriger Terminabsprache. Über uns beantragen Sie die Karte online und ohne Termin, wir übernehmen Antrag und Zustellung.
Wo sitzt das Dresdner Katasteramt heute?
Seit dem Umzug im Februar und März 2026 im Stadtforum an der Waisenhausstraße 14. Die frühere Anschrift im World Trade Center an der Ammonstraße gilt nicht mehr, auch wenn sie in manchen Verzeichnissen noch steht.
Mein Grundstück liegt in der Ortschaft Langebrück. Gehört es zu Dresden?
Ja. Langebrück ist eine der neun Dresdner Ortschaften, die Ende der Neunzigerjahre eingemeindet wurden. Die Liegenschaftskarte stellt deshalb ebenfalls das Amt für Geodaten und Kataster der Landeshauptstadt aus.
Brauche ich für den Bauantrag in Dresden die Liegenschaftskarte?
In aller Regel ja, denn der Lageplan baut auf ihr auf. Klären Sie mit Ihrem Planer, ob eine einfache Karte genügt oder ein Auszug mit weiteren Angaben verlangt wird.
Zeigt die Karte den Eigentümer des Nachbargrundstücks?
Nein, die Karte enthält keine Eigentümer. Diese stehen nur im Flurstücks- und Eigentümernachweis, den Sie für fremde Flurstücke ausschließlich mit berechtigtem Interesse erhalten.
Quellen
- Landeshauptstadt Dresden: Amt für Geodaten und Kataster zieht ins Stadtforum (Pressemitteilung) (abgerufen 01.10.2026)
- Landeshauptstadt Dresden: Die Dresdner Stadtbezirke (abgerufen 01.10.2026)
- Landeshauptstadt Dresden: Ortschaften (abgerufen 01.10.2026)
- REVOSax: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) (abgerufen 01.10.2026)
- Amt24 Sachsen: Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen (abgerufen 01.10.2026)
- GeoSN: Liegenschaftskataster in Sachsen (abgerufen 01.10.2026)
- Amt24 Sachsen: Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen (abgerufen 01.10.2026)
- Einführungsgesetz zum BGB, Art. 233 (Sachenrecht im Beitrittsgebiet) (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.