Liegenschaftsbuch online beantragen
Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters: Es nennt zu jedem Flurstück Fläche, Lage, Nutzung und die Stelle im Grundbuch. Mit dem Formular unten beantragen Sie einen Auszug; wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.
- Fläche, Lage und Nutzung
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Wählen Sie das Liegenschaftsbuch, geben Sie die Adresse oder die Flurstücksangaben und Ihre Kontaktdaten ein.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.
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Antrag bei der Katasterbehörde
Wir ermitteln die zuständige Stelle und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Den Auszug erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Was im Liegenschaftsbuch steht
Ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch enthält je Flurstück unter anderem:
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer – die eindeutige Bezeichnung des Flurstücks,
- die Lage, also Straße und Hausnummer oder eine Lagebezeichnung,
- die amtliche Fläche in Quadratmetern,
- die tatsächliche Nutzung, zum Beispiel Wohnbaufläche, Garten, Landwirtschaft oder Wald,
- die Buchungsstelle im Grundbuch und – je nach Auszugsart – die Eigentümer.
Die Flurkarte zeigt das Flurstück als Zeichnung, das Liegenschaftsbuch beschreibt es in Worten und Zahlen. Wer beides braucht, wählt im Formular zusätzlich die Flurkarte.
Wofür Sie den Auszug brauchen
- für die Grundsteuererklärung, wenn Flurstücksangaben und amtliche Fläche gefragt sind,
- für Kauf- und Pachtverträge, besonders bei landwirtschaftlichen Flächen und Grundstücken mit mehreren Flurstücken,
- für eine Erbschaft oder Schenkung, um alle Flurstücke vollständig zu erfassen,
- für Planung und Wertermittlung, wenn Fläche und Nutzung belegt werden müssen.
Amtliche Fläche ist nicht Wohnfläche
Die Fläche im Liegenschaftsbuch ist die Grundstücksfläche des Flurstücks, wie sie im Kataster geführt wird. Sie hat nichts mit der Wohn- oder Nutzfläche eines Gebäudes zu tun. Gehören mehrere Flurstücke zu einem Grundstück, zum Beispiel Hausgrundstück und Gartenparzelle, steht jedes Flurstück mit seiner eigenen Fläche im Auszug.
Liegenschaftsbuch und Grundbuch verweisen aufeinander: Das Grundbuch übernimmt die Bezeichnung und Größe der Flurstücke aus dem Kataster, das Kataster übernimmt die Eigentümer aus dem Grundbuch. Ändert sich etwas im Gelände, etwa durch eine Teilung, wird zuerst das Kataster fortgeführt und danach das Grundbuch angepasst.
Wer einen Auszug bekommt
Angaben ohne Eigentümer sind in vielen Ländern frei erhältlich. Enthält der Auszug Eigentümerangaben, verlangt die Katasterbehörde ein berechtigtes Interesse – etwa als Eigentümer, Erbe oder mit Vollmacht des Eigentümers. Den Nachweis laden Sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
Dauer und Kosten
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung; wie lange die Katasterbehörde braucht, hängt von der Stelle und ihrer Auslastung ab. Der Preis besteht aus der Gebühr der Behörde nach Landesrecht und unserer Servicegebühr für Ermittlung der Stelle, Prüfung, Antrag und Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Sie können den Auszug auch selbst bei der Katasterbehörde beantragen.
Häufige Fragen zum Liegenschaftsbuch
Was ist der Unterschied zwischen Liegenschaftsbuch und Grundbuch?
Das Liegenschaftsbuch gehört zum Kataster der Vermessungsverwaltung und beschreibt das Flurstück tatsächlich: Fläche, Lage, Nutzung. Das Grundbuch beim Grundbuchamt regelt die Rechte: Eigentum, Lasten, Grundschulden. Beide verweisen aufeinander.
Ist das Liegenschaftsbuch dasselbe wie die Flurkarte?
Nein. Beide gehören zum Liegenschaftskataster. Die Flurkarte zeigt das Flurstück als Karte, das Liegenschaftsbuch beschreibt es mit Fläche, Nutzung und Buchungsangaben.
Brauche ich das Liegenschaftsbuch für die Grundsteuer?
Nicht immer. Viele Angaben stehen auch im Grundsteuerbescheid oder in den Informationsschreiben der Länder. Der Auszug hilft, wenn Angaben fehlen oder geprüft werden sollen.
Stehen im Liegenschaftsbuch die Eigentümer?
Je nach Auszugsart ja. Auszüge mit Eigentümerangaben gibt die Behörde nur bei berechtigtem Interesse heraus.
Was kostet ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch?
Der Preis besteht aus der Gebühr der Katasterbehörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich den Auszug?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde den Auszug ausstellt.
Oft zusammen beantragt
- FlurkarteZeigt Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäude eines Grundstücks – gebraucht für Bauantrag, Kauf und Grenzfragen.
- BestandsnachweisListet alle Flurstücke eines Grundbuchblatts mit Fläche, Lage und Eigentümern – die Übersicht über den Grundbesitz.
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.