Bodenrichtwert-Auskunft beantragen
Der Bodenrichtwert gibt an, was der Boden in einer Lage durchschnittlich pro Quadratmeter wert ist. Brauchen Sie ihn schriftlich – etwa für das Finanzamt, eine Erbschaft oder einen Kauf –, geben Sie unten die Adresse ein; wir ermitteln den zuständigen Gutachterausschuss und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Schriftlich vom Gutachterausschuss
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen die Bodenrichtwertauskunft, geben die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Im Bemerkungsfeld können Sie einen gewünschten Stichtag nennen.
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Bestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und den Zugang zu Ihrem Kundenportal.
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Antrag beim Gutachterausschuss
Wir ermitteln die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Die schriftliche Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Was der Bodenrichtwert ist
Bodenrichtwerte ermitteln die unabhängigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte aus den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen (§ 196 Baugesetzbuch). Sie gelten für eine Bodenrichtwertzone mit im Wesentlichen gleichen Merkmalen – etwa Wohnbauland mit ähnlicher Bebauung – und werden in Euro je Quadratmeter angegeben, regelmäßig zu einem bestimmten Stichtag.
Wichtig: Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für die Zone, nicht der Verkehrswert Ihres Grundstücks. Weicht Ihr Grundstück in Größe, Zuschnitt oder Bebaubarkeit ab, kann sein Wert höher oder niedriger liegen. Und er bezieht sich nur auf den Boden – Gebäude sind nicht enthalten.
Wofür Sie die schriftliche Auskunft brauchen
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Das Finanzamt bewertet unbebaute und bebaute Grundstücke unter anderem mit dem Bodenrichtwert.
- Grundsteuer: In vielen Ländern fließt der Bodenrichtwert zum Stichtag in die Grundsteuerbewertung ein.
- Kauf und Verkauf: als Orientierung für den Grundstücksanteil am Preis.
- Kaufpreisaufteilung und Abschreibung bei vermieteten Immobilien.
- Scheidung, Erbauseinandersetzung, Gericht: wenn ein nachvollziehbarer Beleg gebraucht wird.
Bodenrichtwert online abfragen – oder schriftlich beantragen?
Die Bodenrichtwerte sind öffentlich: Jeder kann sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen, und in den meisten Ländern lassen sie sich kostenlos in einem Bodenrichtwert-Informationssystem (BORIS) im Internet einsehen. Für eine erste Orientierung reicht das.
Eine schriftliche Auskunft ist sinnvoll, wenn Sie einen Beleg für eine Behörde, ein Gericht oder Ihren Steuerberater brauchen, wenn ein früherer Stichtag gefragt ist oder wenn die Online-Karte für Ihr Grundstück keine eindeutige Zone zeigt. Diesen Antrag übernehmen wir für Sie.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Wie schnell die Geschäftsstelle antwortet, hängt von ihrer Auslastung ab; meist sind es einige Tage.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Für schriftliche Auskünfte berechnen die Gutachterausschüsse Gebühren nach Landesrecht. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, den Antrag und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Bodenrichtwertauskunft
Wo finde ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück?
In den meisten Ländern kostenlos im Bodenrichtwert-Informationssystem BORIS im Internet oder bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Eine schriftliche Auskunft beantragen wir für Sie.
Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?
Nein. Er ist ein Durchschnittswert für eine Zone und gilt nur für den Boden. Den Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks ermittelt ein Gutachten.
Wie oft werden Bodenrichtwerte ermittelt?
Mindestens alle zwei Jahre, in vielen Ländern inzwischen jährlich. Maßgeblich ist der Stichtag, zu dem der Wert gilt.
Kann ich einen Bodenrichtwert für einen früheren Stichtag bekommen?
Ja, Gutachterausschüsse geben auch Werte zu früheren Stichtagen heraus, etwa für eine Erbschaft. Nennen Sie den Stichtag im Bemerkungsfeld.
Wer darf eine Bodenrichtwertauskunft beantragen?
Jeder. Bodenrichtwerte sind öffentlich; ein berechtigtes Interesse müssen Sie nicht nachweisen.
Was kostet die Bodenrichtwertauskunft?
Der Preis besteht aus der Gebühr des Gutachterausschusses und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich die Auskunft?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Geschäftsstelle die Auskunft ausstellt.
Oft zusammen beantragt
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.
- LiegenschaftsbuchBeschreibt ein Flurstück mit Fläche, Lage und Nutzung – die Ergänzung zur Flurkarte, z. B. für Grundsteuer und Verträge.
- FlurkarteZeigt Grenzen, Flurstücksnummern und Gebäude eines Grundstücks – gebraucht für Bauantrag, Kauf und Grenzfragen.