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Baulastenauskunft online beantragen

Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde – und sie gelten auch für jeden neuen Eigentümer. Mit dem Formular unten beantragen Sie die Auskunft; wir ermitteln die zuständige Behörde und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.

  • Auszug oder Negativauskunft
  • Zustellung per Post oder E-Mail
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

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  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

Bemerkung

Welches berechtigte Interesse besteht?

Ihre Angaben

An diese Anschrift und E-Mail-Adresse gehen Bestätigung, Rechnung und der Zugang zum Kundenportal.

Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Baulastenverzeichnis28,90 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 28,90 €

So läuft Ihr Antrag ab

  1. Angaben machen

    Wählen Sie die Baulastenauskunft, geben Sie die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Gemarkung, Flur und Flurstück helfen, sind aber nicht nötig.

  2. Vollmacht hochladen

    Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.

  3. Antrag bei der Bauaufsicht

    Wir ermitteln die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und stellen den Antrag sofort.

  4. Zustellung

    Die Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail – entweder als Auszug mit den eingetragenen Baulasten oder als Bestätigung, dass keine eingetragen sind.

Was eine Baulast ist

Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Meist geht es darum, ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück möglich zu machen. Typische Beispiele:

  • Abstandsflächenbaulast: Der Nachbar darf näher an die Grenze bauen; auf Ihrem Grundstück muss dafür eine Fläche frei bleiben.
  • Zufahrts- oder Wegebaulast: Ein hinterliegendes Grundstück darf über Ihr Grundstück erschlossen werden.
  • Stellplatzbaulast: Notwendige Stellplätze eines anderen Gebäudes liegen auf Ihrem Grundstück.
  • Vereinigungsbaulast: Mehrere Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück.

Baulasten sind öffentlich-rechtlich und stehen deshalb nicht im Grundbuch. Sie gehen automatisch auf jeden neuen Eigentümer über. Wer ein Grundstück kauft, sollte daher vor dem Notartermin wissen, ob Baulasten eingetragen sind.

Baulast oder Grunddienstbarkeit?

Baulast und Grunddienstbarkeit können dasselbe regeln, etwa ein Wegerecht. Der Unterschied liegt darin, wem gegenüber die Verpflichtung besteht:

Baulast Grunddienstbarkeit
Rechtsnatur öffentlich-rechtlich, gegenüber der Bauaufsicht privatrechtlich, gegenüber dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks
Wo eingetragen Baulastenverzeichnis Grundbuch, Abteilung II
Wer kann sie aufheben nur die Bauaufsichtsbehörde die Beteiligten, durch Löschung im Grundbuch

Oft verlangen Bauämter für ein Vorhaben beides: die Baulast, damit das Bauvorhaben genehmigt werden kann, und die Dienstbarkeit, damit der Nachbar das Recht auch zivilrechtlich durchsetzen kann. Wer ein Grundstück vollständig prüfen möchte, braucht deshalb die Baulastenauskunft und einen Grundbuchauszug.

Wann Sie eine Baulastenauskunft brauchen

  • vor dem Kauf eines Hauses oder Grundstücks – Baulasten können die Nutzung erheblich einschränken,
  • für die Finanzierung, wenn die Bank eine Auskunft verlangt,
  • vor einem Bauvorhaben, einem Anbau oder der Teilung eines Grundstücks,
  • beim Verkauf, um Kaufinteressenten vollständige Unterlagen zu geben,
  • in einer Erbschaft, um den Wert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks einzuschätzen.

Ist nichts eingetragen, bestätigt die Behörde das mit einer Negativauskunft (auch Negativbescheinigung oder Negativattest genannt).

Wer die Auskunft bekommt

In das Baulastenverzeichnis darf Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das haben vor allem Eigentümer, Erben mit Nachweis und alle, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen – etwa Kaufinteressenten, Makler, Architekten oder Banken. Die Behörde prüft den Nachweis und entscheidet selbst über die Auskunft.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Baulasten sind in den Bauordnungen der Länder geregelt. Deshalb unterscheiden sich Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Gebühren. Die wichtigste Ausnahme: In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Verpflichtungen werden dort über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert – in diesem Fall hilft ein Grundbuchauszug weiter. Liegt Ihr Grundstück in einem Land mit Besonderheiten, sagen wir Ihnen nach der Bestellung, welche Auskunft möglich ist.

Wie lange es dauert

Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Die Bearbeitung übernimmt die Bauaufsichtsbehörde; je nach Behörde und Auslastung dauert das einige Tage bis mehrere Wochen. Am schnellsten geht es, wenn die Vollmacht vollständig im Kundenportal liegt.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Die Bauaufsichtsbehörde berechnet für die Auskunft eine Verwaltungsgebühr nach dem Gebührenrecht des Landes bzw. der Kommune. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der Behörde, die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragstellung und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

Wer Ihren Antrag stellt

direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Die Auskunft erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde; Sie können sie dort auch selbst beantragen. Wir übernehmen für Sie die Suche nach der zuständigen Stelle, den Antrag und die Rückfragen.

Häufige Fragen zum Baulastenauskunft

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Ein Grundbuchauszug allein zeigt deshalb nicht, ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist.

Was ist eine Negativauskunft?

Die schriftliche Bestätigung der Behörde, dass für das Grundstück keine Baulast eingetragen ist.

Wer darf eine Baulastenauskunft beantragen?

Wer ein berechtigtes Interesse hat, vor allem Eigentümer, Erben und Bevollmächtigte. Kaufinteressenten brauchen eine Vollmacht des Eigentümers.

Gibt es in Bayern eine Baulastenauskunft?

Nein, Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Rechte werden dort als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen und stehen im Grundbuchauszug.

Kann eine Baulast gelöscht werden?

Ja, aber nur durch die Bauaufsichtsbehörde und nur, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht. Ein Antrag des Eigentümers allein genügt nicht.

Was kostet eine Baulastenauskunft?

Der Preis besteht aus der Verwaltungsgebühr der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

Wie bekomme ich die Auskunft?

Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde die Auskunft ausstellt.