Baulastenauskunft online beantragen
Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde – und sie gelten auch für jeden neuen Eigentümer. Mit dem Formular unten beantragen Sie die Auskunft; wir ermitteln die zuständige Behörde und stellen den Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie vor dem Absenden.
- Auszug oder Negativauskunft
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Wählen Sie die Baulastenauskunft, geben Sie die Adresse des Grundstücks und Ihre Kontaktdaten ein. Gemarkung, Flur und Flurstück helfen, sind aber nicht nötig.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.
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Antrag bei der Bauaufsicht
Wir ermitteln die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Die Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail – entweder als Auszug mit den eingetragenen Baulasten oder als Bestätigung, dass keine eingetragen sind.
Was eine Baulast ist
Mit einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Meist geht es darum, ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück möglich zu machen. Typische Beispiele:
- Abstandsflächenbaulast: Der Nachbar darf näher an die Grenze bauen; auf Ihrem Grundstück muss dafür eine Fläche frei bleiben.
- Zufahrts- oder Wegebaulast: Ein hinterliegendes Grundstück darf über Ihr Grundstück erschlossen werden.
- Stellplatzbaulast: Notwendige Stellplätze eines anderen Gebäudes liegen auf Ihrem Grundstück.
- Vereinigungsbaulast: Mehrere Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück.
Baulasten sind öffentlich-rechtlich und stehen deshalb nicht im Grundbuch. Sie gehen automatisch auf jeden neuen Eigentümer über. Wer ein Grundstück kauft, sollte daher vor dem Notartermin wissen, ob Baulasten eingetragen sind.
Baulast oder Grunddienstbarkeit?
Baulast und Grunddienstbarkeit können dasselbe regeln, etwa ein Wegerecht. Der Unterschied liegt darin, wem gegenüber die Verpflichtung besteht:
| Baulast | Grunddienstbarkeit | |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | öffentlich-rechtlich, gegenüber der Bauaufsicht | privatrechtlich, gegenüber dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks |
| Wo eingetragen | Baulastenverzeichnis | Grundbuch, Abteilung II |
| Wer kann sie aufheben | nur die Bauaufsichtsbehörde | die Beteiligten, durch Löschung im Grundbuch |
Oft verlangen Bauämter für ein Vorhaben beides: die Baulast, damit das Bauvorhaben genehmigt werden kann, und die Dienstbarkeit, damit der Nachbar das Recht auch zivilrechtlich durchsetzen kann. Wer ein Grundstück vollständig prüfen möchte, braucht deshalb die Baulastenauskunft und einen Grundbuchauszug.
Wann Sie eine Baulastenauskunft brauchen
- vor dem Kauf eines Hauses oder Grundstücks – Baulasten können die Nutzung erheblich einschränken,
- für die Finanzierung, wenn die Bank eine Auskunft verlangt,
- vor einem Bauvorhaben, einem Anbau oder der Teilung eines Grundstücks,
- beim Verkauf, um Kaufinteressenten vollständige Unterlagen zu geben,
- in einer Erbschaft, um den Wert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks einzuschätzen.
Ist nichts eingetragen, bestätigt die Behörde das mit einer Negativauskunft (auch Negativbescheinigung oder Negativattest genannt).
Wer die Auskunft bekommt
In das Baulastenverzeichnis darf Einsicht nehmen, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das haben vor allem Eigentümer, Erben mit Nachweis und alle, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen – etwa Kaufinteressenten, Makler, Architekten oder Banken. Die Behörde prüft den Nachweis und entscheidet selbst über die Auskunft.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Baulasten sind in den Bauordnungen der Länder geregelt. Deshalb unterscheiden sich Bezeichnungen, Zuständigkeiten und Gebühren. Die wichtigste Ausnahme: In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Verpflichtungen werden dort über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert – in diesem Fall hilft ein Grundbuchauszug weiter. Liegt Ihr Grundstück in einem Land mit Besonderheiten, sagen wir Ihnen nach der Bestellung, welche Auskunft möglich ist.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Die Bearbeitung übernimmt die Bauaufsichtsbehörde; je nach Behörde und Auslastung dauert das einige Tage bis mehrere Wochen. Am schnellsten geht es, wenn die Vollmacht vollständig im Kundenportal liegt.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Bauaufsichtsbehörde berechnet für die Auskunft eine Verwaltungsgebühr nach dem Gebührenrecht des Landes bzw. der Kommune. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der Behörde, die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragstellung und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wer Ihren Antrag stellt
direktantrag.com ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH, keine Behörde. Die Auskunft erteilt die zuständige Bauaufsichtsbehörde; Sie können sie dort auch selbst beantragen. Wir übernehmen für Sie die Suche nach der zuständigen Stelle, den Antrag und die Rückfragen.
Häufige Fragen zum Baulastenauskunft
Steht eine Baulast im Grundbuch?
Nein. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Ein Grundbuchauszug allein zeigt deshalb nicht, ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist.
Was ist eine Negativauskunft?
Die schriftliche Bestätigung der Behörde, dass für das Grundstück keine Baulast eingetragen ist.
Wer darf eine Baulastenauskunft beantragen?
Wer ein berechtigtes Interesse hat, vor allem Eigentümer, Erben und Bevollmächtigte. Kaufinteressenten brauchen eine Vollmacht des Eigentümers.
Gibt es in Bayern eine Baulastenauskunft?
Nein, Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Rechte werden dort als Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen und stehen im Grundbuchauszug.
Kann eine Baulast gelöscht werden?
Ja, aber nur durch die Bauaufsichtsbehörde und nur, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Baulast besteht. Ein Antrag des Eigentümers allein genügt nicht.
Was kostet eine Baulastenauskunft?
Der Preis besteht aus der Verwaltungsgebühr der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich die Auskunft?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde die Auskunft ausstellt.
Oft zusammen beantragt
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.
- BauakteEnthält Baugenehmigung, Pläne und Baubeschreibung eines Gebäudes – wichtig vor Kauf, Umbau und Finanzierung.
- AltlastenauskunftZeigt, ob ein Grundstück im Altlastenkataster als belastet oder verdächtig erfasst ist – wichtig bei Kauf und Bau.