Denkmalschutz prüfen: Auskunft beantragen
Ob ein Haus unter Denkmalschutz steht, entscheidet mit darüber, was Sie daran verändern dürfen – und welche steuerlichen Vorteile möglich sind. Geben Sie unten die Adresse ein; wir ermitteln die zuständige Denkmalbehörde und stellen Ihren Antrag sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Auch Umgebungsschutz und Bodendenkmäler
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen die Denkmalschutzauskunft, geben die Adresse des Gebäudes und Ihre Kontaktdaten ein.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres Interesses hoch.
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Antrag bei der Denkmalbehörde
Wir ermitteln die zuständige Denkmalschutzbehörde und stellen den Antrag sofort.
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Zustellung
Die Auskunft erhalten Sie per Post oder per E-Mail, sobald die Behörde sie erteilt hat.
Was die Auskunft zeigt
Die Denkmalschutzauskunft beantwortet, ob für Ihr Grundstück Denkmalschutz gilt – und in welchem Umfang:
- ob das Gebäude als Ganzes ein Baudenkmal ist,
- ob nur Teile geschützt sind, etwa die Fassade, das Dach oder ein Treppenhaus,
- ob das Grundstück zu einem geschützten Ensemble oder einer Denkmalzone gehört,
- ob Umgebungsschutz gilt, weil ein Denkmal in der Nähe steht,
- ob im Boden ein Bodendenkmal bekannt ist, etwa archäologische Funde.
Was Denkmalschutz für Eigentümer bedeutet
Denkmalschutz ist Ländersache; jedes Land hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz. Gemeinsam ist allen:
- Veränderungen brauchen eine Genehmigung der Denkmalbehörde – etwa neue Fenster, eine Dämmung der Fassade, ein Dachausbau, Solaranlagen oder ein Abriss.
- Erhalt und Pflege sind Pflicht des Eigentümers, im Rahmen des Zumutbaren.
- Steuerliche Vorteile sind möglich: Aufwendungen für die denkmalgerechte Sanierung können unter bestimmten Voraussetzungen erhöht abgeschrieben werden (§§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz). Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde, die vor Beginn der Arbeiten abgestimmt sein sollte.
- Fördermittel von Ländern, Kommunen oder Stiftungen gibt es teilweise für denkmalgerechte Maßnahmen.
Wer ein Denkmal kauft oder sanieren möchte, sollte deshalb früh wissen, ob und in welchem Umfang Schutz besteht.
Denkmalliste und Auskunft
Die Länder führen Denkmallisten oder Denkmalbücher, viele davon inzwischen als Online-Datenbank. Je nach Land entsteht der Schutz aber auf unterschiedliche Weise: In manchen Ländern erst durch die Eintragung in die Liste, in anderen unmittelbar kraft Gesetzes – die Liste ist dort nur ein Hinweis und nicht abschließend. Ein Gebäude, das in keiner Online-Liste steht, kann deshalb trotzdem geschützt sein. Verbindlich Klarheit bringt die Auskunft der zuständigen Behörde.
Wer die Auskunft beantragen kann
Eigentümer und Personen mit Vollmacht des Eigentümers – etwa Kaufinteressenten, Architekten oder Makler – erhalten die Auskunft in jedem Fall. Den Nachweis laden Sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Die Bearbeitungszeit legt die Denkmalbehörde fest; je nach Stelle und Auslastung dauert es einige Tage bis mehrere Wochen.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Für die schriftliche Auskunft können Verwaltungsgebühren der Behörde anfallen. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, den Antrag, die Rückfragen und die Weitergabe. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Denkmalschutzauskunft
Wie finde ich heraus, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?
Ein erster Blick in die Denkmalliste des Landes hilft. Verbindlich ist aber die Auskunft der zuständigen Denkmalbehörde – denn in manchen Ländern gilt der Schutz auch ohne Eintrag in der Liste.
Was darf ich an einem denkmalgeschützten Haus verändern?
Fast jede Veränderung am geschützten Bestand braucht eine Genehmigung der Denkmalbehörde, auch im Inneren, wenn dieses geschützt ist. Sprechen Sie Vorhaben früh mit der Behörde ab.
Was ist Umgebungsschutz?
Auch Gebäude in der Nähe eines Denkmals können Auflagen unterliegen, damit das Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtigt wird. Die Auskunft zeigt, ob das für Ihr Grundstück gilt.
Kann ich Sanierungskosten steuerlich absetzen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, über erhöhte Abschreibungen nach §§ 7i, 10f oder 11b EStG. Nötig ist eine Bescheinigung der Denkmalbehörde. Lassen Sie sich steuerlich beraten.
Was ist ein Bodendenkmal?
Ein im Boden erhaltenes Zeugnis der Vergangenheit, etwa Siedlungsreste oder Gräber. Bei Bauvorhaben auf solchen Flächen können archäologische Untersuchungen nötig werden.
Was kostet die Denkmalschutzauskunft?
Der Preis besteht aus möglichen Gebühren der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie bekomme ich die Auskunft?
Per Post oder per E-Mail, je nachdem, wie die Behörde die Auskunft erteilt.
Oft zusammen beantragt
- BauakteEnthält Baugenehmigung, Pläne und Baubeschreibung eines Gebäudes – wichtig vor Kauf, Umbau und Finanzierung.
- BebauungsplanZeigt, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf – wichtig vor Kauf, Neubau und Anbau.
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.