Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde. Über das Formular unten beauftragen Sie uns: Ein Architekt bereitet Aufteilungsplan und Antrag vor und meldet sich nach Ihrer Bestellung zur Abstimmung. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Unterlagen vom Architekten
- Persönliche Abstimmung nach der Bestellung
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Auftrag ab
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Angaben machen
Sie wählen die Abgeschlossenheitsbescheinigung, geben die Adresse des Gebäudes und Ihre Kontaktdaten ein. Im Bemerkungsfeld können Sie beschreiben, wie das Haus aufgeteilt werden soll.
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Abstimmung mit dem Architekten
Nach der Bestellung nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Der Architekt klärt, welche Pläne vorhanden sind, welche Einheiten entstehen sollen und was noch gebraucht wird.
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Aufteilungsplan und Antrag
Der Architekt erstellt die nötigen Bauzeichnungen mit der Nummerierung der Einheiten und reicht den Antrag bei der zuständigen Baubehörde ein.
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Bescheinigung
Die Baubehörde prüft die Unterlagen und stellt die Bescheinigung aus. Sie erhalten sie per Post oder per E-Mail.
Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt
Die Bescheinigung bestätigt, dass jede Wohnung bzw. jede nicht zu Wohnzwecken dienende Einheit baulich in sich abgeschlossen ist (§ 3 und § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz). Abgeschlossen heißt vereinfacht: Die Einheit ist von anderen Wohnungen und Räumen baulich getrennt und hat einen eigenen, abschließbaren Zugang – vom Treppenhaus, von einem Flur oder von außen.
Zusammen mit dem Aufteilungsplan – den Bauzeichnungen, in denen alle Räume einer Einheit mit derselben Nummer gekennzeichnet sind – ist sie Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt für jede Einheit ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch anlegt.
Wann Sie die Bescheinigung brauchen
- Sie möchten ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen, um einzelne Wohnungen zu verkaufen oder zu vererben.
- Eine Erbengemeinschaft möchte ein Haus so aufteilen, dass jeder Erbe eine eigene Einheit erhält.
- Nach einem Umbau oder Dachgeschossausbau soll eine neue Einheit entstehen oder die Aufteilung geändert werden.
- Ein Bauträger teilt einen Neubau auf.
Brauchen Sie dagegen nur eine Kopie einer bereits vorhandenen Bescheinigung, etwa für den Kauf einer Wohnung, ist der Antrag auf die Teilungserklärung der richtige Weg: Liegt die Bescheinigung in der Grundakte, erhalten Sie sie dort mit.
Was hilfreich ist
- vorhandene Baupläne, etwa aus der Bauakte – Grundrisse, Schnitte, Ansichten,
- ein aktueller Grundbuchauszug des Grundstücks,
- Ihre Vorstellung, welche Einheiten entstehen sollen und welche Räume (Keller, Dachboden, Stellplätze) dazugehören sollen.
Fehlen Pläne, bespricht der Architekt mit Ihnen, wie sie beschafft oder neu erstellt werden.
Wichtig zu wissen
- Die Bescheinigung stellt immer die Baubehörde aus. Ob ein Gebäude die Anforderungen erfüllt, entscheidet sie; manche Altbauten müssen dafür erst baulich angepasst werden, etwa durch Wohnungseingangstüren oder Trennwände.
- Die Bescheinigung ist keine Baugenehmigung. Sie sagt nichts darüber aus, ob das Gebäude in allen Punkten dem Baurecht entspricht.
- Nach der Bescheinigung folgt die Teilungserklärung beim Notar und die Eintragung im Grundbuch. Wie das abläuft, zeigt unser Teilungserklärung-Muster mit Checkliste.
- In Gebieten mit besonderen Satzungen, etwa zum Milieuschutz, kann die Aufteilung zusätzlich genehmigungspflichtig sein.
Wie lange es dauert
Wir melden uns nach Ihrer Bestellung zur Abstimmung. Wie lange die Erstellung der Unterlagen dauert, hängt davon ab, welche Pläne vorhanden sind. Die Prüfung durch die Baubehörde dauert je nach Stelle einige Wochen. Eine feste Zusage kann niemand geben, weil die Behörde die Bearbeitung übernimmt.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Der Preis im Formular umfasst unsere Leistung: die Bearbeitung der Unterlagen durch einen Architekten und die Antragstellung. Zusätzlich berechnet die Baubehörde Gebühren für die Bescheinigung nach ihrem Gebührenrecht; sie hängen oft von der Zahl der Einheiten ab. Den Preis unserer Leistung sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus?
Die zuständige Baubehörde. Ein Architekt bereitet Aufteilungsplan und Antrag vor und reicht beides ein.
Was ist ein Aufteilungsplan?
Eine Bauzeichnung des Gebäudes, in der alle Räume einer Einheit mit derselben Nummer gekennzeichnet sind. Er gehört zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilungserklärung.
Wann ist eine Wohnung abgeschlossen?
Wenn sie baulich von anderen Einheiten getrennt ist und einen eigenen, abschließbaren Zugang hat. Die genauen Anforderungen prüft die Baubehörde.
Ich brauche nur eine Kopie der Bescheinigung. Was tun?
Dann beantragen Sie die Teilungserklärung. Liegt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in der Grundakte, erhalten Sie sie mit.
Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Unsere Leistung sehen Sie mit Preis im Formular. Zusätzlich berechnet die Baubehörde ihre Gebühren für die Bescheinigung.
Brauche ich Pläne aus der Bauakte?
Vorhandene Pläne erleichtern die Arbeit. Fehlen sie, bespricht der Architekt mit Ihnen, wie sie beschafft oder neu erstellt werden.
Was passiert nach der Bescheinigung?
Mit Bescheinigung und Aufteilungsplan wird beim Notar die Teilungserklärung erstellt. Danach legt das Grundbuchamt für jede Einheit ein eigenes Grundbuch an.
Oft zusammen beantragt
- TeilungserklärungRegelt, was zu Ihrer Eigentumswohnung gehört und wie die Gemeinschaft Kosten verteilt – mit Aufteilungsplan.
- BauakteEnthält Baugenehmigung, Pläne und Baubeschreibung eines Gebäudes – wichtig vor Kauf, Umbau und Finanzierung.
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.