Bauakte einsehen und anfordern
Für jedes genehmigte Gebäude legt die Bauaufsicht eine Bauakte an – mit Baugenehmigung, Plänen und Baubeschreibung. Geben Sie unten die Adresse ein; wir ermitteln die zuständige Behörde und stellen Ihren Antrag auf Auskunft aus der Bauakte sofort. Den Gesamtpreis sehen Sie, bevor Sie absenden.
- Zuständige Bauaufsicht ermitteln wir
- Zustellung per Post oder E-Mail
- Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar
Antrag stellen
So läuft Ihr Antrag ab
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Angaben machen
Sie wählen die Bauaktenauskunft, geben die Adresse des Gebäudes und Ihre Kontaktdaten ein. Im Bemerkungsfeld können Sie angeben, welche Unterlagen Sie besonders brauchen.
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Vollmacht hochladen
Nach der Bestellung erhalten Sie den Zugang zum Kundenportal. Dort laden Sie die Vollmacht oder den Nachweis Ihres berechtigten Interesses hoch.
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Antrag bei der Bauaufsicht
Wir ermitteln die zuständige Bauaufsichtsbehörde und stellen den Antrag sofort. Rückfragen klären wir mit Ihnen.
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Zustellung
Die Auskunft bzw. die Kopien aus der Bauakte erhalten Sie per Post oder per E-Mail, sobald die Behörde sie bereitgestellt hat.
Was in einer Bauakte steht
Welche Unterlagen eine Bauakte enthält, hängt vom Alter des Gebäudes und von den Bauvorhaben ab, die über die Jahre genehmigt wurden. Häufig finden sich darin:
- der Bauantrag und die Baugenehmigung mit Auflagen,
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Schnitte und Ansichten,
- der Lageplan und die Baubeschreibung,
- Nachweise zur Statik und gegebenenfalls zum Brandschutz,
- Abnahme- oder Schlussbescheinigungen,
- spätere Genehmigungen, etwa für Anbau, Dachausbau, Garage oder eine Nutzungsänderung.
Bei älteren Häusern ist die Bauakte manchmal unvollständig, etwa wenn Unterlagen im Krieg oder bei Umzügen von Archiven verloren gingen. Welche Unterlagen die Behörde herausgibt und in welcher Form, entscheidet sie selbst.
Wofür Sie die Bauakte brauchen
- vor dem Kauf: Ist das Haus so gebaut, wie es genehmigt wurde? Sind Dachausbau, Wintergarten oder Einliegerwohnung genehmigt?
- vor einem Umbau oder Anbau: Architekten und Statiker brauchen die vorhandenen Pläne.
- für Finanzierung und Wertermittlung: Banken und Gutachter fragen nach Grundrissen und Genehmigungen.
- für Wohnflächen, Energieausweis oder Grundsteuer: Die Pläne liefern Maße und Baujahr.
- bei Streit oder Auflagen: etwa wenn das Bauamt eine Nutzung beanstandet.
Wer die Bauakte einsehen darf
Bauakten sind nicht öffentlich. Einsicht und Kopien bekommen in der Regel der Eigentümer und Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen – etwa Kaufinteressenten, Architekten, Makler oder Banken. Auch Erben mit Nachweis haben ein berechtigtes Interesse. Die Einzelheiten regeln die Länder und die Behörden selbst; Pläne können zudem urheberrechtlich geschützt sein.
Im Formular geben Sie an, ob Sie Eigentümer sind. Den passenden Nachweis laden Sie nach der Bestellung im Kundenportal hoch.
Wer die Bauakte führt
Die Bauakte liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde – je nach Land beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt oder bei einer größeren Gemeinde. Sehr alte Akten wurden manchmal an ein Stadt- oder Kreisarchiv abgegeben. Welche Stelle für Ihr Gebäude zuständig ist, ermitteln wir aus der Adresse.
Wie lange es dauert
Den Antrag stellen wir sofort nach Ihrer Bestellung. Bauakten liegen oft noch auf Papier im Archiv; die Behörde muss sie heraussuchen und kopieren. Rechnen Sie deshalb mit einigen Tagen bis mehreren Wochen – je nach Behörde und Umfang der Akte.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Die Bauaufsicht berechnet für Einsicht, Auskunft und Kopien Gebühren nach dem Gebührenrecht des Landes bzw. der Kommune; sie hängen oft vom Umfang der Akte ab. Dazu kommt unsere Servicegebühr für die Ermittlung der zuständigen Stelle, die Prüfung Ihrer Unterlagen, die Antragstellung und die Weitergabe. Was Sie bei uns zahlen und ob die Behördengebühren gesondert berechnet werden, sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Häufige Fragen zum Bauakte
Wo bekomme ich die Bauakte für mein Haus?
Bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, die für das Grundstück zuständig ist – meist beim Landkreis oder bei der Stadt. Wir ermitteln die Stelle und stellen den Antrag für Sie.
Kann ich die Bauakte online einsehen?
Nur selten. Die meisten Bauakten liegen auf Papier im Archiv der Behörde. Über unseren Antrag erhalten Sie die Auskunft bzw. Kopien per Post oder E-Mail.
Darf ich als Kaufinteressent die Bauakte einsehen?
Ja, mit einer Vollmacht des Eigentümers. Ohne Vollmacht haben Kaufinteressenten in der Regel kein berechtigtes Interesse.
Was ist, wenn keine Bauakte mehr vorhanden ist?
Das kommt bei alten Gebäuden vor. Die Behörde teilt dann mit, dass keine oder nur Teile der Akte vorliegen. Grundrisse lassen sich in diesem Fall neu aufmessen und zeichnen.
Steht in der Bauakte die Wohnfläche?
Oft ja, etwa in der Baubeschreibung oder in einer Flächenberechnung zum Bauantrag. Ob die Angaben noch zum heutigen Zustand passen, sollten Sie prüfen, wenn umgebaut wurde.
Was kostet die Einsicht in die Bauakte?
Der Preis besteht aus den Gebühren der Behörde und unserer Servicegebühr. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.
Wie lange dauert es?
Wir stellen den Antrag sofort. Die Behörde braucht je nach Archiv und Umfang der Akte einige Tage bis mehrere Wochen.
Oft zusammen beantragt
- BebauungsplanZeigt, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf – wichtig vor Kauf, Neubau und Anbau.
- BaulastenauskunftZeigt, ob auf dem Grundstück Baulasten wie Abstandsflächen oder Zufahrten eingetragen sind – wichtig vor Kauf und Bau.
- GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Rechte und Belastungen eines Grundstücks – gebraucht für Kauf, Verkauf, Finanzierung und Erbschaft.