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Energieausweis online bestellen

Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten und brauchen dafür einen Energieausweis? Bestellen Sie ihn unten als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – erfahrene Energieberater erstellen den Ausweis, nach der Bestellung meldet sich ein Architekt bei Ihnen. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular, bevor Sie absenden.

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis
  • Erstellt von Energieberatern
  • Gesamtpreis vor dem Absenden sichtbar

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

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Welches berechtigte Interesse besteht?

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Wie möchten Sie bezahlen?

Ihre Bestellung

  • Energieausweis79,00 €

Gesamtsumme inkl. MwSt. 79,00 €

So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis

  1. Bestellen

    Sie wählen den Energieausweis, geben die Adresse des Gebäudes und Ihre Kontaktdaten ein. Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, können Sie im Feld für Hinweise angeben oder später mit dem Aussteller klären.

  2. Kontakt mit dem Aussteller

    Nach der Bestellung setzt sich der Architekt bzw. Energieberater mit Ihnen in Verbindung und bespricht, welche Angaben und Unterlagen er für Ihr Gebäude braucht.

  3. Daten und Unterlagen liefern

    Sie geben die Gebäudedaten weiter – beim Verbrauchsausweis vor allem die Verbrauchsabrechnungen, beim Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen, Fenstern und Heizung.

  4. Energieausweis erhalten

    Der Aussteller prüft die Angaben, berechnet die Kennwerte und stellt den Energieausweis auf Ihr Gebäude aus.

Den Leistungsumfang und die voraussichtliche Bearbeitungszeit finden Sie in der Produktbeschreibung im Formular. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt vor allem davon ab, wie schnell die nötigen Daten vorliegen.

Wofür Sie einen Energieausweis brauchen

Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll Gebäude grob vergleichbar machen. Geregelt ist er im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), dem früheren Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Ausweis ist nötig, wenn

  • ein bebautes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung verkauft werden soll,
  • ein Gebäude, eine Wohnung oder eine andere Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden soll,
  • ein Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück bestellt oder übertragen wird,
  • ein Gebäude neu errichtet wurde (dann immer als Bedarfsausweis).

Liegt bereits ein gültiger Ausweis für das Gebäude vor, brauchen Sie keinen neuen (§ 80 Abs. 3 GModG).

Vorlegen müssen Sie ihn früh: Verkäufer, Vermieter oder Makler zeigen Kaufinteressenten bzw. Mietinteressenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung – ein gut sichtbarer Aushang genügt. Nach Vertragsschluss erhält der Käufer oder Mieter den Ausweis oder eine Kopie (§ 80 Abs. 4 und 5 GModG).

Auch in der Anzeige: Liegt beim Schalten einer Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, gehören die Art des Ausweises, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, der wesentliche Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse in die Anzeige (§ 87 GModG). Wer gegen die Vorlage- oder Angabepflichten verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld (§ 108 GModG).

Keinen Ausweis brauchen kleine Gebäude; bei Baudenkmälern entfallen die Pflichten bei Verkauf und Vermietung (§ 79 Abs. 4 GModG). Selbst genutzte Häuser, die weder verkauft noch vermietet werden, brauchen ebenfalls keinen Ausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Einen Energieausweis gibt es in zwei Arten. Beide sind zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG):

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Grundlage tatsächlicher Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser berechneter Energiebedarf aus Bauweise und Anlagentechnik
Daten Abrechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten Bauteile, Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, Gebäudegeometrie
Aussagekraft hängt auch vom Heizverhalten der Bewohner ab unabhängig vom Nutzerverhalten
Pflicht – Neubau; viele ältere kleine Wohngebäude (siehe unten)

Wann der Bedarfsausweis Pflicht ist: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist bei Verkauf und Vermietung ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude erfüllte schon bei Fertigstellung das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder wurde später mindestens darauf gebracht (§ 80 Abs. 3 GModG). Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis auszustellen (§ 80 Abs. 1 GModG).

In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl. Der Verbrauchsausweis setzt voraus, dass verwertbare Verbrauchsdaten vorliegen: Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten, deren jüngste Abrechnungsperiode nicht länger als 18 Monate zurückliegt (§ 82 Abs. 4 GModG). Fehlen solche Daten, etwa nach längerem Leerstand oder bei einem Neubau, bleibt nur der Bedarfsausweis. Welche Variante für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist, klärt der Aussteller mit Ihnen.

Was Sie bekommen

Sie erhalten einen Energieausweis für Ihr Gebäude, ausgestellt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Er enthält unter anderem

  • die Art des Ausweises (Verbrauch oder Bedarf) und das Ausstellungsdatum,
  • den Endenergie- und Primärenergiekennwert,
  • bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse,
  • die wesentlichen Energieträger für die Heizung und das Baujahr,
  • Empfehlungen zur kostengünstigen Verbesserung der Energieeffizienz, soweit solche Maßnahmen möglich sind.

Erstellt wird der Ausweis von erfahrenen Energieberatern; nach der Bestellung meldet sich ein Architekt bei Ihnen. Ausstellen dürfen Energieausweise nur Personen mit der Qualifikation nach § 88 GModG, zum Beispiel Architekten, Bauingenieure oder entsprechend fortgebildete Handwerksmeister und Techniker.

Was wir von Ihnen brauchen

Für die Bestellung genügen die Adresse des Gebäudes und Ihre Kontaktdaten; die Flurstücksnummer ist freiwillig. Im Formular geben Sie außerdem an, ob Sie Eigentümer sind. Die Gebäudedaten bespricht der Aussteller nach der Bestellung mit Ihnen. Typischerweise werden gebraucht:

Für den Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen des Energieversorgers für mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre,
  • Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, Energieträger (zum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme, Strom für Wärmepumpe),
  • Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Angaben zur Warmwasserbereitung und zu längeren Leerständen.

Für den Bedarfsausweis

  • Angaben zu Außenwänden, Dach bzw. oberster Geschossdecke, Kellerdecke und Fenstern, möglichst mit Baujahr und Dämmung,
  • Angaben zur Heizungs- und Warmwasseranlage, gegebenenfalls zur Lüftung,
  • Maße des Gebäudes – hilfreich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten, etwa aus der Bauakte. Fehlt ein Grundriss, können Sie einen bemaßten Grundriss erstellen lassen.
  • Fotos des Gebäudes und der Heizung erleichtern die Einordnung.

Was genau für Ihr Gebäude nötig ist, sagt Ihnen der Aussteller.

Wer einen Energieausweis bestellen sollte

Zuständig für den Energieausweis ist der Eigentümer des Gebäudes bzw. bei einem Neubau der Bauherr. Er muss dafür sorgen, dass bei Verkauf oder Vermietung ein gültiger Ausweis vorliegt. Bei vermieteten Objekten übernehmen das oft Verwalter, bei Verkäufen Makler im Auftrag des Eigentümers.

Bei Eigentumswohnungen wird der Energieausweis grundsätzlich für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG). Gibt es in der Gemeinschaft schon einen gültigen Ausweis, fragen Sie zuerst bei der Hausverwaltung nach. Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie die Verbrauchsdaten des gesamten Hauses, die meist ebenfalls bei der Verwaltung liegen.

Sind Sie nicht Eigentümer, geben Sie das im Formular an und klären Sie vorab, dass Sie im Auftrag handeln.

Wie sich der Preis zusammensetzt

Der Preis richtet sich nach der Leistung, die Sie im Formular wählen. Er deckt die Erstellung des Energieausweises durch den Aussteller ab – Prüfung Ihrer Angaben, Berechnung der Kennwerte und Ausstellung. Der Bedarfsausweis ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis, weil der Energiebedarf aus den Bauteilen berechnet wird.

Welche Posten anfallen und was Sie insgesamt zahlen, sehen Sie im Formular oben, bevor Sie die Bestellung absenden. Gesetzliche Gebühren fallen beim Energieausweis nicht an, denn er wird nicht von einer Behörde ausgestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Sie bestellen ihn bei einer ausstellungsberechtigten Person, etwa einem Energieberater oder Architekten. Über das Formular auf dieser Seite geht das online: Sie geben die Adresse des Gebäudes an, danach meldet sich der Aussteller und bespricht die nötigen Daten mit Ihnen.

Kann ich einen Energieausweis selbst erstellen?

Nein. Ausstellen dürfen ihn nur Personen mit der Qualifikation nach § 88 GModG. Sie können aber die Daten selbst zusammenstellen – zum Beispiel die Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre – und so die Erstellung beschleunigen.

Welchen Energieausweis brauche ich: Verbrauch oder Bedarf?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist bei Verkauf und Vermietung grundsätzlich der Bedarfsausweis Pflicht, außer das Gebäude erreicht das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977. Neubauten brauchen immer einen Bedarfsausweis. Sonst haben Sie die Wahl, sofern Verbrauchsdaten aus mindestens 36 Monaten vorliegen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG). Ein neuer Ausweis ist schon früher nötig, wenn das Gebäude so umfassend geändert wird, dass dafür eine Energiebedarfsberechnung für das ganze Gebäude erstellt wird.

Was kostet ein Energieausweis?

Das hängt von der Art des Ausweises ab; der Bedarfsausweis ist aufwendiger als der Verbrauchsausweis. Den Gesamtpreis sehen Sie im Formular auf dieser Seite, bevor Sie absenden.

Wann muss ich den Energieausweis vorlegen?

Spätestens bei der Besichtigung, ein gut sichtbarer Aushang genügt. Findet keine Besichtigung statt, legen Sie ihn unverzüglich vor, spätestens wenn der Interessent danach fragt. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags übergeben Sie den Ausweis oder eine Kopie.

Brauche ich für meine Eigentumswohnung einen eigenen Energieausweis?

In der Regel nicht: Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt. Fragen Sie zuerst die Hausverwaltung, ob es schon einen gültigen Ausweis gibt. Für einen neuen Verbrauchsausweis brauchen Sie die Verbrauchsdaten des gesamten Hauses.

Braucht jedes Haus einen Energieausweis?

Nein. Pflicht ist er beim Neubau und wenn Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Wer sein Haus selbst bewohnt und nichts davon vorhat, braucht keinen. Ausgenommen sind außerdem kleine Gebäude; für Baudenkmäler gelten die Pflichten bei Verkauf und Vermietung nicht.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verbrauchsausweis?

Vor allem die Heizkosten- oder Energieabrechnungen aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten, deren jüngste Periode nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Dazu Baujahr von Gebäude und Heizung, Energieträger, Wohnfläche und Anzahl der Wohnungen.