Flurkarte beantragen in Bochum
Sie planen einen Wintergarten in Langendreer, kaufen ein Grundstück in Wattenscheid oder wollen wissen, wie weit Ihr Garten in Stiepel reicht? Dafür brauchen Sie die Flurkarte. Beantragen Sie den Auszug aus der Liegenschaftskarte hier online: Wir stellen Ihren Antrag sofort bei der Bochumer Katasterbehörde, die Karte erhalten Sie per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Bauen, kaufen, finanzieren: wann die Karte gebraucht wird
In allen sechs Stadtbezirken, von Mitte über Wattenscheid bis Südwest, ist der amtliche Auszug die Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag. Ohne ihn lässt sich nicht zeigen, wie weit ein Anbau von der Grenze entfernt bleibt.
Auch beim Kauf eines Siedlungshauses oder einer Doppelhaushälfte hilft die Karte: Sie zeigt den Zuschnitt des Flurstücks, eingetragene Gebäude und angrenzende Wege. Banken fordern sie häufig zusammen mit dem Grundbuchauszug an, und wer ein Grundstück teilen will, braucht sie, bevor die Teilungsvermessung beauftragt wird.
Angaben für den Antrag
Die Stadt Bochum nennt als Grundlage einer Auskunft entweder Gemarkung, Flur und Flurstück oder die Lagebezeichnung mit Straße und Hausnummer. Für die Karte selbst genügt also die Anschrift. Anders bei den Eigentümerangaben: Sie gibt es nur mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel für Eigentümer, Wohnungseigentümer, Erbbauberechtigte, Kreditgeber mit grundbuchlicher Sicherung oder Gläubiger mit Vollstreckungstitel. Bei der Auskunft vor Ort ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wer die Flurkarte für Bochum ausstellt
Die Flurkarte für Bochum stellt das städtische Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster aus, die Katasterauskunft sitzt im Technischen Rathaus. Das Amt hält die Liegenschaftskarte laufend aktuell; neue Gebäude und Grenzänderungen fließen aus den Vermessungen des Amtes und der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ein. Neben der Karte gibt es dort den Flurstücks- und Eigentumsnachweis, den Bestandsnachweis und auf Anfrage den Katasterzahlennachweis, der die Messzahlen einer Grenze dokumentiert.
Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster – Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Str. 1944787 Bochum
Über uns erhalten Sie die einfache Flurkarte (Liegenschaftskarte) per Post oder E-Mail. Einen amtlichen oder beglaubigten Auszug, etwa für Bauvorlagen, stellt die Katasterbehörde direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Nordrhein-Westfalen anders ist
Die Flurkarte heißt in NRW Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Was viele Flurkarte nennen, gibt die Katasterbehörde in Nordrhein-Westfalen als Auszug aus der Liegenschaftskarte heraus. Sie zeigt Flurstücke mit Nummer, Grenzen und Gebäuden und wird aus dem amtlichen Informationssystem ALKIS erzeugt. Katasterbehörden sind die Kreise und die kreisfreien Städte, das Land führt das Liegenschaftskataster nicht selbst.
Karte frei, Eigentümerdaten nur mit berechtigtem Interesse
Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte bekommt in NRW grundsätzlich jeder. Anders ist es bei den beschreibenden Teilen mit Eigentümerangaben, also dem Flurstücks- und Eigentümernachweis: Den erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer und Erbbauberechtigte für ihre eigenen Flurstücke sowie Behörden, Vermessungsstellen und Notare im Rahmen ihrer Aufgaben müssen das nicht begründen.
TIM-online zeigt die Karte, ersetzt aber keinen amtlichen Auszug
Seit 2017 stellt das Land seine Geobasisdaten frei zur Verfügung; im Kartendienst TIM-online lässt sich die Liegenschaftskarte für ganz NRW ansehen. Das ist praktisch zur Orientierung. Für Bauantrag, Notar, Bank oder Gericht verlangen die Stellen aber meist einen amtlichen Auszug der Katasterbehörde, der Stand und Herkunft der Daten bestätigt.
Für den Bauantrag oft ein amtlicher Lageplan
Wer in NRW baut, braucht für den Bauantrag einen Lageplan auf Grundlage der Liegenschaftskarte. Für einfache Vorhaben genügt häufig ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, für größere ein amtlicher Lageplan, den Katasterbehörden oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure anfertigen. Welche Form nötig ist, legt die Bauaufsicht der Stadt fest.
Bodenrichtwerte in Bochum zur Einordnung
Amtliche Marktdaten, kein Preis unseres Services. Bodenrichtwerte beschließen die Gutachterausschüsse (Stichtag 01.01.2026). Die Übersicht fasst die Richtwertzonen in Bochum zusammen und hilft beim Einordnen, etwa bei Kauf, Erbe oder Beleihung.
| Nutzung | Median | Spanne | Zonen |
|---|---|---|---|
| Bauland (gesamt) | 380 €/m² | 55 bis 4.000 €/m² | 909 |
| Wohnbauland | 390 €/m² | 190 bis 700 €/m² | 713 |
| Mischgebiet | 420 €/m² | 205 bis 4.000 €/m² | 97 |
| Gewerbe / Industrie | 60 €/m² | 55 bis 180 €/m² | 73 |
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke.
Datenquelle: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen, Geobasis NRW, Lizenz dl-de-zero-2.0 – aufbereitet über amtfinder.de.
Häufige Fragen zur Flurkarte in Bochum
Reicht für meinen Bauantrag in Bochum die Karte aus dem Geoportal?
Nein. Das Geoportal der Stadt zeigt die Liegenschaftskarte als nichtamtliche Darstellung zur Orientierung. Für Bauvorlagen wird der amtliche Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt.
Kann ich die Flurkarte auch selbst beim Technischen Rathaus beantragen?
Ja, die Katasterauskunft der Stadt Bochum stellt Auszüge auch direkt aus. Über unser Formular sparen Sie sich den Weg und die Suche nach der Flurstücksbezeichnung; wir reichen den Antrag für Sie ein und schicken Ihnen den Auszug.
Gehört Wattenscheid für die Flurkarte auch zu Bochum?
Ja. Wattenscheid ist ein Stadtbezirk Bochums, die Flurkarte kommt deshalb vom selben städtischen Amt wie für Grundstücke in der Innenstadt.
Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Flurstücksnachweis?
Die Flurkarte zeigt Lage, Grenzen und Gebäude als Karte. Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beschreibt dasselbe Flurstück in Textform mit Lage, Größe und Nutzung und, bei berechtigtem Interesse, mit den Eigentümern. Für Bauvorhaben wird meist die Karte verlangt, für Kauf und Finanzierung oft beides.
Ich vermute, mein Nachbar hat über die Grenze gebaut. Genügt die Flurkarte als Beweis?
Die Karte zeigt den Grenzverlauf im Kataster und ist ein guter erster Schritt. Verbindlich wird die Lage der Grenze vor Ort erst durch eine Grenzfeststellung; dafür sind die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro zuständig. Der Katasterzahlennachweis zeigt, welche Messzahlen dafür bereits vorliegen.
Quellen
- Stadt Bochum: Auskunft aus dem Liegenschaftskataster (Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19) (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Bochum: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Bochum: Geoportal und Stadtplan (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Bochum: Wahl der Bezirksvertretungen (sechs Stadtbezirke) (abgerufen 01.10.2026)
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), § 85 Baulasten, Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW (VermKatG NRW) (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS.NRW – Bodenrichtwerte in Nordrhein-Westfalen (abgerufen 01.10.2026)
- Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW: TIM-online (abgerufen 01.10.2026)
- Land NRW: NRW-Geobasisdaten sind ab 2017 kostenfrei online abrufbar (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Essen, Serviceportal: Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung (Benutzung ohne bzw. mit berechtigtem Interesse) (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.