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Flurkarte und Liegenschaftskarte beantragen in Hamburg

Grenzverlauf am Kleingarten in Wilhelmsburg, Bauvoranfrage für ein Haus in Volksdorf oder die Unterlagen zur Teilung eines Grundstücks in Bergedorf: Die Liegenschaftskarte für Hamburg beantragen Sie hier ohne Konto im Serviceportal. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung und senden Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.

Antrag stellen

Welche Dokumente brauchen Sie?
  • Was ist das?

    Die Flurkarte (Liegenschaftskarte, Katasterkarte) ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke) eines bestimmten Gebietes. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt. Der Antrag Flurkarte / Liegenschaftskarte wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind Altablagerungen oder Altstandorte durch welche schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altlasten stellen dabei Verunreinigungen der Flächen durch Gefahrenstoffe dar, wodurch Boden und Grundwasser nicht mehr der gesetzlichen Qualität entsprechen. Wurden an einem Grundstück Altlasten identifiziert werden diese in dem zuständigen Register, auch als Altlastenkataster bezeichnet, aufgeführt. Der Antrag Altlastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Die Auskunft zum Denkmalschutz informiert Sie darüber, ob ein Gebäude, Teile eines Gebäudes bzw. der Boden des Grundstücks unter Denkmalschutz stehen. Sollte ein Gebäude unter denkmalrechtlichem Umgebungsschutz stehen, geht dies ebenfalls aus der Auskunft hervor. Der Antrag Denkmalschutzauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

Weitere Unterlagen zum Grundstück (16)
  • Was ist das?

    -E-Book- Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen zu einem Grundstück - grundstücksgleiche Rechte, Eigentümer, Belastungen, Grundschulden und Hypotheken. Der Antrag Grundbuchauszug wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie vom Inhalt des E-Books "Der Grundbuchauszug Wissen für den Alltag, Aufbereitetes Nachschlagewerk zum Grundbuch", einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

    Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters und weist die bedeutsamen beschreibenden Merkmale der Liegenschaften landesweit, aktuell und flächendeckend nach. Der Antrag Liegenschaftsbuch wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit.

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  • Was ist das?

    Die Teilungserklärung regelt die formelle Aufteilung eines Gebäudes sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung definiert das Sondereigentum. Sie erhalten wenn vorhanden: Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung. Der Antrag Teilungserklärung + Aufteilungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Wir erstellen für Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Teilung von Eigentum. Alle Unterlagen werden von einem Architekten bearbeitet. Wir nehmen nach der Bestellung Kontakt mit Hünen zur Abstimmung auf. Abgeschlossenheitsbescheinigung weist nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren. Bitte beachten: Anforderung zzgl. Gebühren der Behörde.

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  • Was ist das?

    Enthält alle wichtigen Informationen zur Planung und Ausführung eines Gebäudes oder Infrastrukturvorhabens. Bei Genehmigung des Bauvorhabens, wird eine Bauakte angelegt. Der Antrag Bauaktenauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Das Baulastenverzeichnis enthält die Verpflichtungen, die auf einem Grundstück „lasten“. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, nach denen er im Hinblick auf sein Grundstück bestimmte Dinge tun, unterlassen oder dulden muss (z.B. Wegerecht des Nachbarn). Der Antrag Baulastenverzeichnis wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von einer schnellen Dateneingabe und allen relevanten Informationen der Behördenzuständigkeit. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Was ist das?

    Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden. Was ist vor einer Fällung zu beachten? In Deutschland ist eine Baumfällung je nach Region an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. Vor einer Baumfällung sollten Sie sich daher aktuelle Informationen über das Bundesnaturschutzgesetz und die geltende regionale Baumschutzverordnung einholen. Um sich den Weg zur Baumfällung zu erleichtern, können Sie hier die Beantragung Baumfällung online durchführen. Hinweis: Die Gebühren der Behörde werden separat berechnet. Es wird eingeschätzt, dass die Kosten je nach Stadt und Kommune zwischen 25 bis 85 Euro betragen.

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  • Was ist das?

    Als „verbindlicher Bauleitplan“ setzt der Bebauungsplan rechtsverbindlich fest, wie die einzelnen Grundstücke, also auch die privaten, zu nutzen und zu bebauen sind. Mit ihm können Baurechte erstmals geschaffen, geändert, aber auch aufgehoben werden. Es gibt für die Mehrheit aller Grundstücke einen Bebauungsplan. Vorzugsweise erhalten Sie Ihren Bebauungsplan online zur Verfügung gestellt. Der Antrag Bebauungsplan wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank -

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  • Für dieses Dokument ist nach der Bestellung eine Vollmacht nötig (im Kundenportal).

  • Was ist das?

    Der Antrag Bodenrichtwert wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitstellung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen. Hier einfach selber beantragen. - Direkter Zugriff auf die Datenbank - - Professionelle Prozesse - Jahrelange Erfahrung und die Vernetzung mit nahezu allen deutschen Ämtern macht diesen Prozess so effizient und so schnell wie möglich.

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  • Was ist das?

    Energieausweis wahlweise als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis für jedes Gebäude / Wohnung bestellen. Erfassung aller Daten in 5 Minuten. Verfügbar innerhalb von 48h (Mo. - Fr.). Expresslieferung möglich. Rechtsgültig nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) und EnEV (Energieeinsparverordnung). 10 Jahre Gültigkeit. Expertenverifizierung, Unsere erfahrenen Energieberater erstellen Ihren Energieausweis. Bestellaublauf: Nach der Bestellung wird sich der Architekt mit Ihnen in Verbindung setzten.

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  • Was ist das?

    Der bemaßte Grundriss zählt zu den wichtigsten Unterlagen für zum Beispiel Finanzierung, Baufinanzierung, Baumaßnahmen, Planung und als Grundlage für die Berechnung von Flächen wie die Wohnflächenberechnung. Es wird ein qualitativ hochwertiger und individueller Plan mit Maßangaben erstellt. Dieser ist zum Beispiel geeignet bei der Bank zur Vorlage bei einer Finanzierung oder für die Grundsteuer. Es wird geliefert: - 1 Stück Plan mit einem Grundriss, eine Ebene (Geschoss) - Bemaßter 2D Grundriss - Bis zu 3 Maßketten - Plankopf durch Architekt/in - Bankgerecht als PDF-Datei - Lieferdauer ca. 7 Werktage - persönlicher Kontakt zum Fachplaner per Telefon z.B für Abstimmungen und Fragen aufzuklären - mit Bestätigung des Sachverständigen Bei erhöhtem Aufwand, z.B. bei mehreren Etagen, Abweichungen von Bemaßungen oder fehlenden Daten zum Objektgrundriss kann eine Aufwandspauschale erforderlich werden. Wir informieren Sie dazu, sollte dies für Ihre Berechnung zutreffen. Für gleiche Ebenen wird der Preis nach der Beauftragung reduziert, Preis pro Ebene.

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  • Was ist das?

    Die Hochwassergefährdungsauskunft zeigt an, ob sich ein Grundstück in einem Überschwemmungsgebiet befindet. Die Einholung dieser Auskunft ist vor allem vor Bauvorhaben sinnvoll. Der Antrag Hochwasserkarte/Hochwasser- gefährdungsauskunft wird sofort zum Versand/Download bereitgestellt. Profitieren Sie von der Bereitsetllung der zuständigen Behörde. Inklusive: Wir stellen Ihnen die Unterlage in verschiedenen Dateiformaten zur Verfügungen.

  • Was ist das?

    Steuervorteil steigern mit einem Gutachten zur Kaufpreisaufteilung Erhöhen Sie Ihre steuerliche Abschreibung mit einer professionellen Kaufpreisaufteilung durch zertifizierte Gutachter. Wir ermitteln den optimalen Gebäude- und Bodenanteil – rechtssicher, individuell und finanzamtstauglich. ✅ Höherer Gebäudeanteil = mehr AfA = weniger Steuern ✅ Berechnung nach ImmoWertV – akzeptiert von Finanzämtern ✅ Ideal für Kapitalanleger & Investoren Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern und bares Geld sparen!

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  • Was ist das?

    Der Wert der Immobilie wird schnell und unkompliziert benötigt und das schnell? Das Gutachten wird schon morgen benötigt? Dann ist das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) genau das richtige für Dich! Verwendung: Ehescheidung, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, Verkauf, Steuerliche Bewertung, Bemessung der Erbschaftssteuer, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, Betriebsaufgaben, Teilwertentnahmen, Bilanzierungen, interne Zwecke Zur Vorlage bei: Finanzamt in steuerlichen Bewertungsanlässen, Scheidung, Erbangelegenheiten, Rechtsanwalt, Steuerberater, Behörden und Ämter Das Kurzgutachten (Immobilie und Grundstück) ermittelt: den geschätzten Marktpreis anhand deiner Vorgaben - Vor-Ort-Besichtigung des Grundstücks und der Gebäude durch einen zertifizierten Sachverständigen: NEIN - Produkt verwendet amtliche Bodenrichtwerte, die an das Bewertungsobjekt angepasst werden: JA - Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Zustandsbesonderheiten (bspw. Mängel, Schäden oder sonstige Zu- und Abschläge): JA - Verwendung von zwei oder mehr Wertermittlungsverfahren: JA - Produkt berücksichtigt Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, individuelle Eigenschaften der Lage und der Bebauung: JA - Erläuterung der Wertermittlungsverfahren: JA - Erläuterung der Wertermittlungsansätze und Erläuterung der Datenquellen: JA Berücksichtigung von Rechten und Belastungen: JA - Wert kann zusätzlich zum aktuellen Stichtag auch zu einem zurück liegenden Wertermittlungsstichtag (z. B. als Grundlage zur Ermittlung des Zugewinns in der Eheauseinandersetzung) ermittelt werden: JA Wie schnell geht die Bearbeitung? Die Unterlagen werden innerhalb von ca. 1 Werktag bearbeitet und ausgeliefert.

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  • Was ist das?

    Wohnflächenrechnung gemäß Wohnflächenverordnung (Berechnung nach der WoFlV) und nach DIN 277 mit Nutzflächen und Verkehrsflächen. Erstelle deine Wohnflächenrechnung (Do it yourself - DIY) und lade dir anschließend die Berechnung mit Stempel eines Bauingenieurs, eines Architekten oder Sachverständigen herunter. Grundlage der Wohnflächenberechnung sind deine eingegebenen Maßangaben. ✅ Für Banken ✅ Für Grundsteuer ✅ Für Kaufverträge ✅ Für Mietverträge ✅ Für Finanzierungen ✅ Für Feststellungserklärungen

Um welches Grundstück geht es?

Die Adresse genügt – die zuständige Stelle ermitteln wir.

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Wann Hamburger eine Liegenschaftskarte brauchen

Wer in Hamburg baut, kommt an der Karte nicht vorbei: Bauprüfabteilungen und Architekten brauchen sie als Grundlage für den Lageplan, ob für eine Aufstockung in Eimsbüttel oder einen Neubau in den Vier- und Marschlanden. Beim Kauf zeigt sie, ob Garage, Carport oder Zufahrt tatsächlich auf dem gekauften Flurstück liegen.

Auch beim Erben, bei der Teilung eines großen Gartengrundstücks in den Walddörfern oder bei Fragen zu einem Wegerecht über ein Hinterliegergrundstück gibt die Karte die Grundlage. Für die Grundsteuer haben viele Hamburger Eigentümer zuletzt Gemarkung und Flurstück herausgesucht; beides steht im Auszug.

Karte, Nachweis und Eigentümerangaben

Der LGV liefert die Liegenschaftskarte bis zum Format DIN A3 und dazu auf Wunsch den Flurstücksnachweis oder den Flurstücks- und Eigentumsnachweis. Die Karte ohne Eigentümer darf jeder bestellen. Wer die Eigentümer sehen will, braucht ein berechtigtes Interesse und einen Beleg, etwa die Vollmacht des Eigentümers. Gerade bei Grundstücken, die vor Jahrzehnten geteilt wurden, lohnt sich der Nachweis: Er zeigt die heutige Flurstücksnummer, die im Kaufvertrag oft noch anders steht.

Wer die Flurkarte für Hamburg ausstellt

In Hamburg führt eine einzige Stelle das Liegenschaftskataster für alle sieben Bezirke und 104 Stadtteile: der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, kurz LGV, mit Sitz in Wilhelmsburg. Seit Mitte August 2024 nimmt der LGV Bestellungen nur noch über sein Online-Portal an; Briefe, Faxe und E-Mails mit Kartenwünschen bearbeitet er nicht mehr. Liegenschaftskarten und Flurstücksnachweise gibt es außerdem in den Bezirksämtern, dort aber nur mit Termin.

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg – SB Liegenschaftsdaten

Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

Über uns erhalten Sie die einfache Flurkarte (Liegenschaftskarte) per Post oder E-Mail. Einen amtlichen oder beglaubigten Auszug, etwa für Bauvorlagen, stellt die Katasterbehörde direkt aus.

Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.

Was in Hamburg anders ist

Liegenschaftskarte aus dem ALKIS des LGV

In Hamburg ist die Flurkarte die Liegenschaftskarte aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem. Sie führt der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV), Abteilung Liegenschaftsdaten, für das ganze Stadtgebiet. Ergänzend gibt es den Flurstücksnachweis und den Flurstücks- und Eigentumsnachweis.

Bestellung beim LGV nur noch online

Seit Mitte August 2024 gibt der LGV Auszüge aus dem Liegenschaftskataster ausschließlich über sein Online-Portal heraus; die früheren Wege per Post, Fax oder E-Mail sind entfallen. Liegenschaftskarten gibt es dort bis zum Format DIN A3.

Bezirksämter als zweiter Weg

Flurstücks- und Eigentumsnachweise sowie Liegenschaftskarten stellen nach Angaben der Stadt auch die Hamburger Bezirksämter aus, nach Terminvereinbarung. Für die Karte zählt die Lage des Grundstücks, nicht der Bezirk, in dem Sie wohnen.

Eigentümerdaten nur mit Nachweis

Angaben zu Eigentümern gibt der LGV nur heraus, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und belegt ist, zum Beispiel durch eine Vollmacht des Eigentümers. Die Karte ohne Eigentümer darf jeder bestellen.

Bodenrichtwerte in Hamburg zur Einordnung

Amtliche Marktdaten, kein Preis unseres Services. Bodenrichtwerte beschließen die Gutachterausschüsse (Stichtag 01.01.2026). Die Übersicht fasst die Richtwertzonen in Hamburg zusammen und hilft beim Einordnen, etwa bei Kauf, Erbe oder Beleihung.

Nutzung Median Spanne Zonen
Bauland (gesamt) 520 €/m² 35,41 bis 55.384,81 €/m² 122669
Wohnbauland 657,44 €/m² 35,41 bis 55.384,81 €/m² 66233
Mischgebiet 390 €/m² 115 bis 30.000 €/m² 25882
Gewerbe / Industrie 430 €/m² 152,54 bis 39.584,95 €/m² 30554

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke.

Datenquelle: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg, Freie und Hansestadt Hamburg, LGV, Lizenz dl-de-by-2.0 – aufbereitet über amtfinder.de.

Häufige Fragen zur Flurkarte in Hamburg

Wer stellt die Liegenschaftskarte für ein Grundstück in Hamburg aus?

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) für das ganze Stadtgebiet, egal ob das Grundstück in Altona, Harburg oder Wandsbek liegt.

Kann ich die Karte auch selbst beim LGV oder beim Bezirksamt holen?

Ja. Beim LGV geht das nur noch über das Online-Portal mit Bezahlung per Karte oder Lastschrift, im Bezirksamt mit Termin. Über uns entfällt beides: Sie geben die Anschrift an, wir stellen den Antrag.

Heißt das Dokument in Hamburg Flurkarte oder Liegenschaftskarte?

Amtlich Liegenschaftskarte. Gemeint ist dasselbe wie mit Flurkarte: die Karte der Flurstücke mit Grenzen, Nummern und Gebäuden aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem.

Brauche ich für die Liegenschaftskarte eine Vollmacht?

Für die Karte selbst nicht. Eine Vollmacht oder einen anderen Nachweis brauchen Sie nur, wenn der Auszug Eigentümerangaben enthalten soll und Sie nicht selbst Eigentümer sind.

Mein Grundstück liegt auf einer Elbinsel. Ändert das etwas?

Nein. Auch für Finkenwerder, Wilhelmsburg oder Neuwerk führt der LGV das Kataster. Wichtig ist nur eine eindeutige Anschrift oder die Flurstücksnummer.

Quellen

Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.