Grundbuchauszug beantragen in Waiblingen
Fachwerkhaus in der Altstadt, Reihenhaus in Hegnach oder Weinberg in Beinstein: Den Grundbuchauszug für Ihr Grundstück in Waiblingen bestellen Sie hier online. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Waiblingen und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Die Kernstadt und fünf Ortschaften im Remstal
Zur Stadt gehören neben der Kernstadt die Ortschaften Beinstein, Bittenfeld, Hegnach, Hohenacker und Neustadt, die in den Siebzigerjahren eingemeindet wurden und eigene Ortschaftsräte haben. Dazu kommen kleine Wohnplätze wie der Böllenbodenhof oder die Remsmühle. Für Grundstücke dort nennt das Grundbuch häufig noch den Namen der früheren Gemeinde als Grundbuchbezirk.
Wenn Sie Kaufvertrag, Erbschein oder einen alten Auszug zur Hand haben, geben Sie Grundbuchbezirk und Blattnummer an; sonst reicht die Anschrift.
Wofür der Auszug in Waiblingen gebraucht wird
Wer im Remstal ein Haus kauft oder verkauft, legt den aktuellen Auszug beim Notar vor. Banken brauchen ihn vor jeder Finanzierung, Erben für die Umschreibung, Eigentümer von Weinbergen und Gartengrundstücken für Pacht oder Teilung. Auch bei Eigentumswohnungen in der Kernstadt ist er Grundlage für Kauf und Verwaltung.
Wohin wir Ihren Antrag in Waiblingen stellen
In der Winnender Straße 27 arbeitet seit dem 1. Februar 2016 eines der großen zentralen Grundbuchämter im Raum Stuttgart. Bis Ende 2017 hat es Schritt für Schritt die Grundbuchämter im nördlichen Teil des Landgerichtsbezirks Stuttgart übernommen, darunter Backnang, Ludwigsburg, Schorndorf, Leonberg und mehrere Stuttgarter Stadtbezirke wie Bad Cannstatt, Feuerbach oder Zuffenhausen. Wer in Waiblingen selbst ein Grundstück besitzt, hat sein Grundbuchamt damit vor der Haustür. Die starke Nachfrage nach Auszügen aus Waiblingen kommt aber vor allem aus diesem großen Einzugsgebiet.
Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt
Winnender Straße 2771334 Waiblingen
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Landratsamt Rems-Murr-Kreis Amt für Vermessung und Flurneuordnung (Waiblingen).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Waiblingen
Für welche Orte ist das Grundbuchamt Waiblingen zuständig?
Für Waiblingen und den nördlichen Teil des Landgerichtsbezirks Stuttgart, also die Amtsgerichtsbezirke Backnang, Leonberg, Ludwigsburg, Schorndorf, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen. Welches Amt für eine bestimmte Adresse gilt, prüfen wir beim Antrag.
Kann ich den Auszug selbst beim Amtsgericht Waiblingen beantragen?
Ja. Das Grundbuchamt bietet dafür ein Kontaktformular an, außerdem gibt es externe Grundbucheinsichtsstellen. Mit unserem Service sparen Sie sich die Suche nach dem passenden Weg.
Ich wohne in Hohenacker. Ist das auch Waiblingen?
Ja. Hohenacker gehört wie Beinstein, Bittenfeld, Hegnach und Neustadt zur Stadt Waiblingen, und das Grundbuch führt das Amtsgericht Waiblingen.
Was ist mit Dokumenten aus der Grundakte, etwa alten Kaufverträgen?
Ausdrucke von Dokumenten aus der Grundakte werden gesondert beantragt. Ältere Papierakten verwahrt das Grundbuchzentralarchiv des Landes. Der Grundbuchauszug selbst zeigt den aktuellen Stand.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Eigentümer, Erben mit Nachweis, Gläubiger mit eingetragenem Recht und Bevollmächtigte. Bei Kaufinteresse fragen Sie den Verkäufer nach Auszug oder Vollmacht.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 71332 Waiblingen (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Waiblingen: Grundbuchamt (Betrieb seit 1. Februar 2016, übernommene Grundbuchamtsbezirke) (abgerufen 01.10.2026)
- Landgericht Stuttgart: Bezirk – Amtsgerichte (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Waiblingen: Unsere Ortschaften (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.