Grundbuchauszug beantragen in Pforzheim
Sie verkaufen eine Wohnung in der Nordstadt, finanzieren ein Haus auf dem Buckenberg neu oder klären einen Erbfall in Huchenfeld? Den Grundbuchauszug dafür beantragen Sie hier in wenigen Minuten. Wir stellen Ihren Antrag sofort bei dem Amtsgericht, das die Pforzheimer Grundbücher heute führt, und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Goldstadt mit eingemeindeten Höhenorten
Zur Stadt gehören neben dem Kern mit Innenstadt, Au, Brötzingen oder Dillweißenstein fünf Orte, die in den Siebzigerjahren eingemeindet wurden: Würm, Hohenwart, Büchenbronn, Huchenfeld und Eutingen an der Enz. Sie haben bis heute eigene Ortschaftsräte und im Grundbuch eigene Gemarkungen. Wer dort ein Grundstück besitzt, findet auf alten Auszügen die Bezeichnung Grundbuch von Huchenfeld oder von Würm, nicht Pforzheim.
Für den Antrag ist das unproblematisch. Es hilft aber, diese Gemarkung zu kennen, wenn Sie Unterlagen zusammensuchen.
Typische Anlässe in Pforzheim
Geht ein Einfamilienhaus in den Wohnvierteln an den Hängen über Enz und Nagold an die nächste Generation über, braucht die Erbengemeinschaft einen aktuellen Auszug, um Grundschulden, Wohnrechte oder Vorkaufsrechte zu prüfen, bevor verkauft oder geteilt wird. Banken verlangen ihn für Kaufpreisfinanzierung und Anschlusskredit, Hausverwaltungen bei Eigentümerwechseln in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wohin wir Ihren Antrag in Pforzheim stellen
Ein Grundbuchamt gibt es in Pforzheim nicht mehr. Zuständig ist das Amtsgericht Maulbronn, das wenige Kilometer nördlich im Enzkreis die Grundbücher des gesamten Landgerichtsbezirks Karlsruhe führt. In dessen Liste der Gemarkungen erscheint Pforzheim mit den Teilorten Büchenbronn, Eutingen, Hohenwart, Huchenfeld und Würm; das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz bestätigt Maulbronn auch für die Innenstadt. Der Gang dorthin entfällt für Sie, wir reichen den Antrag ein.
Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt
Frankfurter Straße 5275433 Maulbronn
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Stadt Pforzheim Vermessungs- und Liegenschaftsamt (Pforzheim).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Pforzheim
Welches Gericht stellt den Grundbuchauszug für Pforzheim aus?
Das Amtsgericht Maulbronn. Es hat die Grundbücher der früheren Grundbuchämter im Landgerichtsbezirk Karlsruhe übernommen, also auch die der Stadt Pforzheim und ihrer Teilorte.
Muss ich nach Maulbronn fahren?
Nein. Das Grundbuch wird elektronisch geführt, ein schriftlicher Antrag genügt. Sie können ihn selbst an das Grundbuchamt richten oder über uns online stellen; wir übernehmen Prüfung und Einreichung.
Mein Haus steht in Eutingen. Ist das auch Maulbronn?
Ja. Eutingen an der Enz gehört seit 1975 zu Pforzheim und erscheint in der Gemarkungsliste des Grundbuchamts Maulbronn. Gleiches gilt für Würm, Hohenwart, Büchenbronn und Huchenfeld.
Wer darf einen Auszug für eine Pforzheimer Immobilie anfordern?
Eigentümer, Erben mit Nachweis, Gläubiger mit eingetragenem Recht und alle, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen. Ohne berechtigtes Interesse gibt das Grundbuchamt keinen Auszug heraus.
Was steht im Auszug, was nicht?
Er nennt Eigentümer, Rechte wie Wegerechte oder Wohnrechte sowie Grundschulden. Baulasten stehen nicht darin, sie führt in Baden-Württemberg die Gemeinde in ihrem Baulastenverzeichnis.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 75175 Pforzheim (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Maulbronn: Grundbuchamt – Zuständigkeit nach Gemeinden (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Maulbronn: Grundbuchamt – Zuständigkeit (abgerufen 01.10.2026)
- LEO-BW: Pforzheim, Ortslexikon (Stadtteile und Eingemeindungen) (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.