Grundbuchauszug beantragen in Reutlingen
Ob Stadthaus unterhalb der Achalm, Wohnung in Orschel-Hagen oder Baugrundstück in Gönningen: Wer in Reutlingen kauft, erbt oder finanziert, kann den Grundbuchauszug hier online bestellen. Wir stellen Ihren Antrag sofort bei dem Grundbuchamt, das heute für Reutlingen zuständig ist, und senden Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Zwölf Stadtbezirke mit eigener Geschichte
Reutlingen hat zwölf Stadtbezirke. Betzingen kam schon 1907 zur Stadt, Sondelfingen 1939 und Ohmenhausen 1949. In der Gemeindereform folgten Bronnweiler, Gönningen, Oferdingen und Reicheneck, dann Altenburg, Degerschlacht, Sickenhausen, Rommelsbach und als letzter 1975 Mittelstadt. Jeder dieser Bezirke hat ein Bezirksamt und einen Bezirksgemeinderat.
Im Grundbuch werden solche früheren Gemeinden in der Regel als eigene Grundbuchbezirke geführt. Für den Antrag genügt dennoch die heutige Anschrift.
Typische Anlässe in Reutlingen
Viele Anfragen betreffen Häuser in den Stadtbezirken, die bei Erbe oder Verkauf neu geordnet werden, und Eigentumswohnungen in der Kernstadt. Die Bank verlangt den Auszug bei Kauf und Anschlussfinanzierung, der Notar vor jeder Beurkundung, Erben vor der Umschreibung. Bei Streuobstwiesen und Gartengrundstücken am Albtrauf geht es häufig um Wegerechte und die Teilung unter mehreren Erben.
Wohin wir Ihren Antrag in Reutlingen stellen
Auf dem Auszug für ein Reutlinger Grundstück steht ein Gericht, das man nicht unbedingt erwartet: das Amtsgericht Böblingen. Sein Grundbuchamt führt seit der Reform auch die Grundbücher aus dem Raum Reutlingen. Das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz nennt Böblingen für die Innenstadt ebenso wie für Betzingen. Ein Grundbuchamt in Reutlingen selbst gibt es nicht mehr; Einsicht ist aber über Grundbucheinsichtsstellen möglich, sofern die Gemeinde eine anbietet.
Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt
Otto-Lilienthal-Straße 2471034 Böblingen
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Landratsamt Reutlingen - Kreis Reutlingen Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung (Reutlingen).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Reutlingen
Welche Angaben brauche ich für einen Grundbuchauszug in Reutlingen?
Die Anschrift der Immobilie und Ihre Rolle als Eigentümer, Erbe oder Bevollmächtigter. Grundbuchbezirk und Blattnummer aus alten Unterlagen helfen, sind aber nicht nötig.
Warum ist Böblingen für Reutlingen zuständig?
Seit der Grundbuchamtsreform führen in Baden-Württemberg nur noch wenige Amtsgerichte die Grundbücher. Für Reutlingen ist es laut Orts- und Gerichtsverzeichnis das Amtsgericht Böblingen.
Muss ich den Antrag nicht direkt beim Amtsgericht stellen?
Das können Sie: schriftlich beim Grundbuchamt Böblingen oder bei einer Grundbucheinsichtsstelle. Über uns stellen Sie den Antrag online, wir prüfen und reichen ihn ein.
Gilt das auch für Mittelstadt, Gönningen oder Rommelsbach?
Ja. Alle zwölf Stadtbezirke gehören zur Stadt Reutlingen, für sie ist dasselbe Grundbuchamt zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen Grundbuchauszug und Baulastenauskunft?
Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum, Rechte und Grundschulden. Baulasten trägt dagegen die Stadt in ihr Baulastenverzeichnis ein; sie stehen nicht im Grundbuch und werden getrennt angefragt.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 72764 Reutlingen (abgerufen 01.10.2026)
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 72770 Reutlingen (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Böblingen: Grundbuchamt (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Reutlingen: Stadtbezirke (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.