Grundbuchauszug beantragen in Heidelberg
Kaufvertrag beim Notar, Kreditantrag bei der Bank oder Nachlass einer Wohnung in Handschuhsheim: Wer in Heidelberg mit einer Immobilie zu tun hat, braucht früher oder später einen aktuellen Grundbuchauszug. Hier fordern Sie ihn online an. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim zuständigen Grundbuchamt in der Nachbarstadt und senden Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Vom Altbau am Neckar bis zur Bahnstadt
Heidelberg besteht aus 15 Stadtteilen. Zwischen der Altstadt mit ihren eng bebauten Gassen, den Villenlagen in Neuenheim und den Hochhäusern am Emmertsgrund liegen sehr unterschiedliche Immobilien. Die Bahnstadt ist der jüngste Stadtteil und eines der größten Neubaugebiete der Region; dort sind viele Eigentumswohnungen erst in den vergangenen Jahren im Grundbuch angelegt worden.
Gerade bei Wohnungen in solchen Neubauten will die Bank sehen, ob das Wohnungsgrundbuch angelegt ist und wer als Eigentümer eingetragen ist. Bei Altbauten geht es häufiger um überkommene Rechte wie Wegerechte zu Hinterhöfen.
Wer in Heidelberg einen Auszug erhält
Einen Auszug bekommen Eigentümer, Erben mit Erbschein oder Testament, Gläubiger mit eingetragenen Rechten und Personen mit Vollmacht des Eigentümers. In einer Universitätsstadt kommt es vor, dass Eltern für ihre Kinder eine Wohnung gekauft haben; wer den Auszug anfordert, aber nicht im Grundbuch steht, braucht dann eine Vollmacht der eingetragenen Person.
Wohin wir Ihren Antrag in Heidelberg stellen
Heidelberger Grundbücher führt heute das Amtsgericht Mannheim. Seit der Grundbuchreform in Baden-Württemberg ist das dortige Grundbuchamt in der Voltastraße auch für Heidelberg zuständig; das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz nennt es für die Stadt ausdrücklich. Die Heidelberger Gerichte selbst führen kein Grundbuch mehr. Für Ihren Antrag bedeutet das keinen Umweg, denn das Grundbuch ist elektronisch und wir reichen den Antrag für Sie in Mannheim ein.
Amtsgericht Mannheim – Grundbuchamt
Voltastraße 968199 Mannheim
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Stadt Heidelberg Abt. Liegenschaftskataster/Archiv (Heidelberg).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Heidelberg
Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug für Heidelberg habe?
Das hängt von der Bearbeitung beim Grundbuchamt Mannheim ab. Wir reichen Ihren Antrag sofort ein und informieren Sie, sobald der Auszug unterwegs ist, per Post oder E-Mail.
Warum steht auf dem Auszug Mannheim, obwohl das Haus in Heidelberg liegt?
Weil das Amtsgericht Mannheim seit der Reform das Grundbuch für Heidelberg führt. Das ausstellende Gericht steht auf jedem Ausdruck; es hat nichts mit der Lage des Grundstücks zu tun.
Kann ich den Auszug auch selbst in Mannheim beantragen?
Ja, schriftlich beim Grundbuchamt Mannheim oder bei einer Grundbucheinsichtsstelle, falls Ihre Gemeinde eine betreibt. Über uns geht es online ohne eigenen Schriftverkehr.
Ich habe eine Wohnung in der Bahnstadt gekauft. Steht sie schon im Grundbuch?
Bei Neubauten wird für jede Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt, oft schon vor der Fertigstellung, und Käufer werden zunächst über eine Auflassungsvormerkung gesichert. Ein aktueller Auszug zeigt, welcher Schritt erreicht ist.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Die Anschrift der Immobilie und Ihre Rolle. Sind Sie nicht Eigentümer, halten Sie Vollmacht, Erbschein oder einen anderen Nachweis Ihres berechtigten Interesses bereit.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 69115 Heidelberg (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Mannheim: Grundbuchamt (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Heidelberg: Stadtteile (abgerufen 01.10.2026)
- Heidelberg Marketing: Die Bahnstadt (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.