Grundbuchauszug beantragen in Dresden
Ihren Grundbuchauszug für eine Wohnung in der Neustadt, ein Haus in Loschwitz oder ein Grundstück in einer eingemeindeten Ortschaft wie Weixdorf beantragen Sie hier online. Wir stellen den Antrag sofort beim Amtsgericht Dresden, das die Grundbücher der Dresdner Immobilien führt, und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Dresdner Wohnungsmarkt im Grundbuch
Dresden ist überwiegend eine Stadt der Mieter: Laut Zensus 2022 werden nur rund 16 Prozent der Wohnungen von ihren Eigentümern bewohnt. Mehr als ein Viertel der knapp 320.000 Wohnungen gehört Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, fast jede fünfte einer Wohnungsgenossenschaft und ein großer Teil privaten Wohnungsunternehmen. Kommunale Wohnungen spielen dagegen kaum noch eine Rolle.
Für den Grundbuchauszug bedeutet das: Wer eine Eigentumswohnung in Striesen oder der Johannstadt kauft, braucht das Wohnungsgrundbuch genau dieser Einheit. Genossenschaftsmitglieder haben dagegen kein eigenes Grundbuchblatt, denn das Haus gehört der Genossenschaft.
Typische Anlässe zwischen Elbhang und Plattenbau
Rund vier von zehn Dresdner Wohnungen stehen in Gebäuden, die vor 1950 gebaut wurden. Bei Villen und Altbauten am Elbhang, in Blasewitz oder Weißer Hirsch geht es bei Kauf und Erbe oft um alte Dienstbarkeiten, Wegerechte oder Nießbrauchrechte von Familienangehörigen. Bei Einfamilienhäusern und Gartengrundstücken in den Ortschaften lohnt der Blick auf Vermerke zum Gebäudeeigentum aus DDR-Zeit.
Erben brauchen den Auszug, um die Berichtigung des Grundbuchs vorzubereiten; das Amtsgericht stellt dafür eigene Hinweise zur Verfügung. Banken verlangen ihn bei Anschlussfinanzierungen und neuen Grundschulden.
Wohin wir Ihren Antrag in Dresden stellen
Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Dresden ist nicht im Hauptgebäude an der Roßbachstraße, sondern in der Außenstelle am Olbrichtplatz in der Albertstadt untergebracht. Post erreicht es über ein eigenes Postfach; diese Anschrift steht unten. Anträge auf einen Auszug nimmt das Amt schriftlich oder per Mail entgegen, mit Name, Anschrift und dem Grund der Einsicht.
Welche Grundbuchbezirke das Amt führt, veröffentlicht das Gericht in einer Liste. Neben den zehn Stadtbezirken gehören die neun Ortschaften dazu, die erst seit den 1990er Jahren zu Dresden zählen, etwa Langebrück, Cossebaude oder Schönfeld-Weißig. Eine Flurkarte gibt es beim Grundbuchamt nicht; die Liegenschaftskarte führt das städtische Vermessungsamt.
Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt
Postfach 10045501074 Dresden
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Landeshauptstadt Dresden Amt für Geodaten und Kataster (Dresden).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Sachsen anders ist
Liegenschaftskarte von der unteren Vermessungsbehörde
In Sachsen führen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Vermessungsbehörden das Liegenschaftskataster. Die Flurkarte heißt hier amtlich Liegenschaftskarte; es gibt sie auch mit Katasternachweis. Liegen Flurstücke in verschiedenen Landkreisen, gibt der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) die Auszüge aus einer Hand.
Baulasten im Baulastenverzeichnis nach SächsBO
Baulasten trägt die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt oder des Landratsamts in das Baulastenverzeichnis ein (§ 83 Sächsische Bauordnung). Sie erscheinen nicht im Grundbuch. Einsicht oder einen Auszug erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt; für Kauf und Bebauung lohnt sich die Auskunft zusätzlich zum Grundbuchauszug.
Gebäudeeigentum aus DDR-Zeit
In den ostdeutschen Ländern kann es noch selbstständiges Gebäudeeigentum geben, das zu DDR-Zeiten getrennt vom Boden entstanden ist. Es wird wie eine Last im Grundbuch des Grundstücks vermerkt und hat ein eigenes Gebäudegrundbuchblatt (Art. 233 EGBGB). Wer ein Grundstück mit Garagenhof, Bungalow oder älterem Wohnhaus kauft, sollte im Auszug auf solche Vermerke achten.
Grundbuch beim Amtsgericht
Das Grundbuch führt auch in Sachsen das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. In größeren Gerichten sitzt das Grundbuchamt nicht immer im Hauptgebäude, sondern in einer Außenstelle. Für Anträge per Post zählt die Anschrift des Grundbuchamts.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Dresden
Wohin geht der Antrag für eine Immobilie in Dresden?
In der Außenstelle des Amtsgerichts Dresden am Olbrichtplatz. Schriftliche Anträge gehen an das Postfach des Grundbuchamts, nicht an das Hauptgebäude an der Roßbachstraße. Über unser Formular entfällt das, wir reichen den Antrag ein.
Kann ich den Grundbuchauszug auch selbst beim Amtsgericht Dresden anfordern?
Ja. Das Grundbuchamt nimmt Anträge schriftlich oder per Mail an, wenn Name, Anschrift und der Grund der Einsicht angegeben sind. Über uns beantragen Sie den Auszug online, ohne eigenes Schreiben; wir prüfen Ihre Angaben vorher.
Gehören Ortschaften wie Langebrück oder Schönfeld-Weißig auch zum Grundbuchamt Dresden?
Ja, sie sind Teil der Landeshauptstadt und werden vom Amtsgericht Dresden geführt. Grundstücke in Nachbarstädten wie Radebeul, Freital, Heidenau oder Pirna gehören dagegen zu anderen Amtsgerichten.
Bekomme ich beim Grundbuchamt Dresden auch die Flurkarte?
Nein. Das Grundbuchamt verweist dafür selbst an das Vermessungsamt. Die Liegenschaftskarte, wie die Flurkarte in Sachsen heißt, führt in Dresden die Landeshauptstadt als untere Vermessungsbehörde. Sie können sie zusammen mit dem Grundbuchauszug bei uns beantragen.
Ich wohne in einer Genossenschaftswohnung. Gibt es dafür einen Grundbuchauszug?
Nicht für Ihre Wohnung allein. Eigentümerin des Hauses ist die Genossenschaft, sie steht im Grundbuch. Einen Auszug erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist; als Mitglied ohne eingetragenes Recht ist das in der Regel nicht der Fall.
Quellen
- Amtsgericht Dresden: Kontakt (Postanschrift Grundbuchamt, Außenstelle Olbrichtplatz 1) (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Dresden: Grundbuchamt (abgerufen 01.10.2026)
- Statistisches Landesamt Sachsen: Zensus 2022, Datenblatt Gebäude und Wohnungen, Dresden (Eigentümerquote 16,4 Prozent) (abgerufen 01.10.2026)
- Landeshauptstadt Dresden: Ortschaften (abgerufen 01.10.2026)
- REVOSax: Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) (abgerufen 01.10.2026)
- Amt24 Sachsen: Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen (abgerufen 01.10.2026)
- GeoSN: Liegenschaftskataster in Sachsen (abgerufen 01.10.2026)
- Amt24 Sachsen: Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen (abgerufen 01.10.2026)
- Einführungsgesetz zum BGB, Art. 233 (Sachenrecht im Beitrittsgebiet) (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.