Grundbuchauszug beantragen in Halle (Saale)
Kaum eine Großstadt hat so viele erhaltene Altbauten wie Halle – entsprechend oft geht es beim Grundbuchauszug um Gründerzeithäuser, aufgeteilte Wohnungen und Erbengemeinschaften. Beantragen Sie den Auszug für Ihr Grundstück in Halle (Saale) hier online; wir stellen den Antrag sofort beim Amtsgericht und senden ihn per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Altbauten, Erbengemeinschaften und geteilte Häuser
Halle ist die einzige deutsche Großstadt mit über 200.000 Einwohnern, die im Zweiten Weltkrieg nicht großflächig zerstört wurde. In Vierteln wie Giebichenstein, Kröllwitz oder Trotha stehen deshalb ganze Straßenzüge aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert. Viele dieser Häuser wurden nach 1990 saniert und in Eigentumswohnungen aufgeteilt; andere gehören bis heute Erbengemeinschaften.
Für beide Fälle ist der Grundbuchauszug das zentrale Dokument: Er zeigt, wer Eigentümer ist, welche Grundschulden aus der Sanierung noch eingetragen sind und ob Rechte Dritter bestehen.
Halle-Neustadt: eine Stadt in der Stadt
Halle-Neustadt wurde 1967 als eigene Stadt gegründet und 1990 wieder mit Halle vereinigt. Heute gehören die Wohnungen dort teils Genossenschaften und Wohnungsunternehmen, teils einzelnen Eigentümern. Wer hier eine Wohnung kauft, sollte sich das Grundbuchblatt genau ansehen, auch im Hinblick auf Hinweise zu Gebäudeeigentum aus der Zeit vor 1990.
Wohin wir Ihren Antrag in Halle (Saale) stellen
Zuständig ist das Amtsgericht Halle (Saale) im Justizzentrum in der Thüringer Straße, dem Gebäude mit der markanten roten Fassade. Es führt die Grundbücher für die fünf Stadtbezirke Mitte, Nord, Ost, Süd und West mit ihren 35 Stadtteilen, Halle-Neustadt eingeschlossen. Für den Antrag brauchen Sie nur die Anschrift des Grundstücks und den Nachweis Ihrer Berechtigung.
Amtsgericht Halle – Grundbuchamt
Thüringer Straße 1606112 Halle (Saale)
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: LVermGeo Sachsen-Anhalt (Magdeburg).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Sachsen-Anhalt anders ist
Ein Landesamt führt das Kataster für das ganze Land
In Sachsen-Anhalt wurden die zwölf Katasterämter 2004 im Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) zusammengefasst. Flurkarte und Liegenschaftsbuch kommen deshalb auch für Magdeburg und Halle (Saale) vom Landesamt, nicht von der Stadt. Das Grundbuch führt weiterhin das Amtsgericht.
Baulasten nach § 82 BauO LSA
Baulasten und das Baulastenverzeichnis regelt § 82 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht nehmen. Ein Grundbuchauszug zeigt Baulasten nicht.
Kauf- oder Mietinteresse genügt nicht
Die Grundbuchämter in Sachsen-Anhalt weisen ausdrücklich darauf hin: Eigentümer und Berechtigte erhalten einen Auszug, andere Personen nur mit berechtigtem Interesse – ein reines Kauf- oder Mietinteresse zählt nicht dazu. Kaufinteressenten brauchen deshalb die Vollmacht des Eigentümers.
Gebäudeeigentum aus der Zeit vor 1990
Wie in allen ostdeutschen Ländern kann es selbständiges Gebäudeeigentum geben, das vom Grundstück getrennt ist. Dafür wird auf Antrag ein Gebäudegrundbuchblatt angelegt (Art. 233 § 2b EGBGB).
Bodenrichtwerte in Halle (Saale) zur Einordnung
Amtliche Marktdaten, kein Preis unseres Services. Bodenrichtwerte beschließen die Gutachterausschüsse (Stichtag 01.01.2026). Die Übersicht fasst die Richtwertzonen in Halle (Saale) zusammen und hilft beim Einordnen, etwa bei Kauf, Erbe oder Beleihung.
| Nutzung | Median | Spanne | Zonen |
|---|---|---|---|
| Bauland (gesamt) | 265 €/m² | 25 bis 1.800 €/m² | 206 |
| Wohnbauland | 240 €/m² | 45 bis 600 €/m² | 119 |
| Mischgebiet | 470 €/m² | 25 bis 1.800 €/m² | 67 |
| Gewerbe / Industrie | 40 €/m² | 30 bis 60 €/m² | 13 |
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke (§ 196 BauGB), beschlossen von den Gutachterausschüssen. Sie sind kein Verkehrswert einzelner Grundstücke.
Datenquelle: © GeoBasis-DE/LVermGeo ST, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sachsen-Anhalt, Lizenz dl-de-by-2.0 – aufbereitet über amtfinder.de.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Halle (Saale)
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug in Halle (Saale)?
Online über das Formular oben. Sie geben die Anschrift des Grundstücks an und ob Sie Eigentümer, Erbe oder bevollmächtigt sind; wir stellen den Antrag beim Amtsgericht in der Thüringer Straße.
Geht das auch direkt beim Amtsgericht Halle?
Ja, Sie können den Auszug schriftlich oder persönlich beim Amtsgericht Halle (Saale) beantragen. Über uns sparen Sie sich das und erhalten den Auszug per Post oder E-Mail.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Wer von uns bekommt den Auszug?
Jeder Miterbe hat ein berechtigtes Interesse und kann den Auszug mit Erbschein oder eröffnetem Testament beantragen. Die Umschreibung des Grundbuchs auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Gilt das Amtsgericht Halle auch für Grundstücke im Saalekreis?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist der Gerichtsbezirk, nicht die Nähe zur Stadt. Geben Sie im Antrag einfach die Anschrift an; wir stellen ihn bei dem Gericht, das das Grundbuch führt.
Brauche ich als Käufer einer Wohnung in Halle die Erlaubnis des Verkäufers?
Ja. Kaufinteresse allein ist kein berechtigtes Interesse. Mit einer Vollmacht des Verkäufers können wir den Auszug für Sie beantragen, oder der Verkäufer legt ihn selbst vor.
Quellen
- Justiz Sachsen-Anhalt: Anschriftenverzeichnis (Amtsgericht Halle (Saale)) (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Halle (Saale): Anreise zum Justizzentrum (abgerufen 01.10.2026)
- Halle (Saale): Stadtbezirke, Altbaubestand, Halle-Neustadt (abgerufen 01.10.2026)
- Grundbuchordnung (GBO), § 12 Einsicht in das Grundbuch (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Magdeburg: Grundbuchamt (berechtigtes Interesse) (abgerufen 01.10.2026)
- Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (Zusammenlegung der Katasterämter 2004) (abgerufen 01.10.2026)
- Baulast: Regelungen der Länder (§ 82 BauO LSA) (abgerufen 01.10.2026)
- Art. 233 § 2b EGBGB – Gebäudeeigentum ohne dingliches Nutzungsrecht (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.