Grundbuchauszug beantragen in Ravensburg
Hofstelle in Taldorf, Einfamilienhaus in Eschach oder Wohnung in der Ravensburger Altstadt: Den Grundbuchauszug für Ihre Immobilie beantragen Sie hier online in wenigen Schritten. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim Grundbuchamt in Ravensburg und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Kernstadt und drei Ortschaften
Zur Stadt gehören neben der Kernstadt die Ortschaften Eschach im Süden mit knapp 9.000 Einwohnern, Taldorf als flächengrößte Ortschaft mit Oberzell, Bavendorf und Adelsreute sowie Schmalegg im Westen. Gerade in Taldorf und Schmalegg gibt es viele landwirtschaftliche Flächen, Obstwiesen und Hofstellen. Bei solchen Grundstücken stehen im Grundbuch häufig Wegerechte, Leitungsrechte oder Altenteilsrechte, die bei Hofübergabe oder Verkauf geklärt werden müssen.
Anlässe zwischen Altstadt und Schussental
In der Kernstadt geht es meist um Eigentumswohnungen und Stadthäuser: Käufer und Bank prüfen Eigentümer und Grundschulden, Erben bereiten die Umschreibung vor. In den Ortschaften kommen Hofübergaben, Bauplatzverkäufe und die Teilung von Grundstücken hinzu. In allen Fällen zeigt der aktuelle Auszug den Stand am Tag des Ausdrucks.
Wohin wir Ihren Antrag in Ravensburg stellen
Ravensburg ist Sitz eines der zentralen Grundbuchämter Baden-Württembergs. Seit dem 2. Mai 2016 arbeitet es in der Gartenstraße 100 und hat nach und nach alle Grundbuchämter im Bezirk des Landgerichts Ravensburg übernommen. Deshalb wenden sich nicht nur Ravensburger an diese Stelle, sondern zum Beispiel auch Eigentümer aus Biberach an der Riß. Das erklärt, warum so viele Menschen gezielt nach einem Grundbuchauszug aus Ravensburg suchen. Die alten Papiergrundbücher liegen im Grundbuchzentralarchiv des Landes, ausgestellt wird aus dem elektronischen Grundbuch.
Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt
Gartenstraße 10088212 Ravensburg
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Landratsamt Ravensburg Amt für Vermessung (Ravensburg).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Ravensburg
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug für Ravensburg?
Mit dem Formular oben: Anschrift oder Flurstück angeben, Ihre Rolle wählen, absenden. Wir prüfen die Angaben und stellen den Antrag beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Ravensburg.
Kann ich den Auszug auch direkt beim Amtsgericht bekommen?
Ja. Das Grundbuchamt nimmt schriftliche Anträge an, und es weist selbst darauf hin, dass private Dienste zusätzliche Kosten verursachen können. Wer Formular und Schriftverkehr nicht selbst übernehmen möchte, stellt den Antrag über uns.
Gehören Eschach, Schmalegg und Taldorf zum selben Grundbuchamt?
Ja. Alle drei Ortschaften gehören zur Stadt Ravensburg und damit zum Grundbuchamt in der Gartenstraße. Auf älteren Auszügen stehen oft die Namen der Grundbuchbezirke dieser Orte.
Ich übernehme den Hof meiner Eltern. Was zeigt mir der Auszug?
Er zeigt alle Flurstücke, die zu dem Grundbuchblatt gehören, die eingetragenen Eigentümer, Rechte wie Wegerechte oder ein Altenteil und eingetragene Grundschulden. Für den Übergabevertrag ist er die Grundlage beim Notar.
Brauche ich als Kaufinteressent eine Vollmacht?
Ja. Ohne eigenes berechtigtes Interesse gibt das Grundbuchamt keinen Auszug heraus. Der Verkäufer kann ihn selbst anfordern oder Ihnen eine Vollmacht geben.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 88212 Ravensburg (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Ravensburg: Grundbuchamt (Betrieb seit 2. Mai 2016, Landgerichtsbezirk Ravensburg) (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Biberach an der Riß: Grundbuchamt Amtsgericht Ravensburg (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Ravensburg: Ortschaft Eschach (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Ravensburg: Ortschaft Taldorf (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.