Grundbuchauszug beantragen in Nürnberg
Sie brauchen einen Grundbuchauszug für eine Wohnung in Gostenhof, ein Reihenhaus in Langwasser oder ein Grundstück im Knoblauchsland? Mit unserem Formular beantragen Sie ihn online. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim zuständigen Grundbuchamt am Amtsgericht Nürnberg und liefern den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Erbbaurecht: In Nürnberg häufiger als gedacht
Die Stadt Nürnberg hat über Jahrzehnte städtische Grundstücke und Grundstücke der von ihr verwalteten Stiftungen nicht verkauft, sondern in Erbbaurecht vergeben, für Wohnhäuser ebenso wie für Gewerbe, Kindergärten oder Sportplätze. Wer ein Haus auf einem solchen Grundstück kauft, erwirbt nicht den Boden, sondern das Erbbaurecht. Dafür gibt es ein eigenes Erbbaugrundbuch, und genau dieses Blatt muss im Antrag stehen.
Im Erbbaugrundbuch stehen Laufzeit, Grundstückseigentümer und häufig ein Zustimmungsvorbehalt: Verkauf oder Belastung brauchen dann die Zustimmung des Eigentümers des Bodens. Banken prüfen das vor jeder Finanzierung genau.
Wann Nürnberger einen aktuellen Auszug brauchen
Die häufigsten Anlässe sind der Kauf einer Bestandswohnung in den Gründerzeitvierteln der Südstadt oder in St. Johannis, die Umschuldung eines Immobilienkredits und der Erbfall. Erben sehen im Auszug, ob noch alte Grundschulden oder ein Nießbrauch der verstorbenen Eltern eingetragen sind, und können die Berichtigung auf sich vorbereiten. Bei Gartengrundstücken und Hofstellen im Knoblauchsland im Norden der Stadt geht es oft um Wegerechte und Dienstbarkeiten, die in Bayern direkt im Grundbuch stehen.
Wohin wir Ihren Antrag in Nürnberg stellen
Der Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg deckt sich mit dem Gebiet der kreisfreien Stadt. Das ist im Großraum keine Selbstverständlichkeit: Fürth, Erlangen und Schwabach haben jeweils ein eigenes Amtsgericht mit eigenem Grundbuchamt, das Nürnberger Land gehört zum Amtsgericht Hersbruck. Wer also eine Wohnung an der Stadtgrenze zu Fürth kauft, sollte vorher klären, auf welcher Seite der Grenze das Haus steht.
Das Grundbuchamt sitzt im Justizgebäude in der Flaschenhofstraße. Notare reichen ihre Anträge seit Ende Oktober 2023 nur noch elektronisch ein; Eigentümer und Berechtigte können den Auszug weiterhin schriftlich, persönlich oder über das BayernPortal anfordern.
Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt
Flaschenhofstraße 3590402 Nürnberg
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg (Nürnberg); Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Nürnberg (Fürth) (Nürnberg).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Bayern anders ist
Ein Grundbuchamt für Stadt und Landkreis
Auch in Bayern führen die Amtsgerichte die Grundbücher. Der Bezirk eines Amtsgerichts reicht dabei oft über die Stadtgrenze hinaus: Das Grundbuchamt einer kreisfreien Stadt ist häufig zugleich für Gemeinden im umliegenden Landkreis zuständig. Maßgeblich ist immer die Lage des Grundstücks, nicht der Wohnsitz des Eigentümers.
Keine Baulasten: Dienstbarkeiten stehen im Grundbuch
Bayern kennt weder Baulasten noch ein Baulastenverzeichnis; die Bayerische Bauordnung enthält dazu keine Vorschrift. Verpflichtungen, die in anderen Ländern als Baulast eingetragen würden, etwa die Übernahme von Abstandsflächen oder ein Geh- und Fahrtrecht, werden hier in der Regel als Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs gesichert. Der Grundbuchauszug ist in Bayern deshalb die wichtigste Quelle für solche Lasten, eine gesonderte Baulastenauskunft entfällt.
Flurkarte vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Liegenschaftskataster führen in Bayern die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dort gibt es die Flurkarte und den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, auch digital über das BayernPortal. Für eine erste Orientierung zu Flurstück und Lage eignet sich der BayernAtlas.
Bodenrichtwerte alle zwei Jahre
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermitteln die Bodenrichtwerte in Bayern alle zwei Jahre. Abrufen lassen sie sich über BORIS-Bayern, dort allerdings gegen Gebühr.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Nürnberg
Kann der Antrag für Fürth oder Erlangen auch beim Amtsgericht Nürnberg gestellt werden?
Nein. Das Grundbuchamt Nürnberg führt nur die Grundbücher für Grundstücke in der Stadt Nürnberg. Für Fürth, Erlangen, Schwabach und den Landkreis Nürnberger Land sind die jeweiligen Amtsgerichte zuständig.
Kann ich den Grundbuchauszug auch selbst beim Amtsgericht Nürnberg anfordern?
Ja. Eigentümer können den Auszug persönlich mit Ausweis, schriftlich oder über das Online-Formular im BayernPortal mit BayernID beantragen. Wer nicht Eigentümer ist, muss sein berechtigtes Interesse darlegen, etwa mit einer Vollmacht. Über uns geht es ohne BayernID; wir prüfen Ihre Angaben und reichen den Antrag beim Grundbuchamt ein.
Mein Haus steht auf einem Erbbaurechtsgrundstück. Welchen Auszug brauche ich?
Für Kauf, Verkauf oder Finanzierung brauchen Sie den Auszug aus dem Erbbaugrundbuch, denn dort ist Ihr Recht mit allen Belastungen eingetragen. Das Grundbuch des Grundstücks selbst zeigt nur das Erbbaurecht als Last in Abteilung II. Geben Sie im Antrag an, dass es sich um ein Erbbaurecht handelt.
Wer bekommt in Nürnberg einen Grundbuchauszug?
Eigentümer jederzeit, andere Personen nur mit berechtigtem Interesse. Dazu zählen Inhaber eines eingetragenen Rechts wie einer Grundschuld, eines Nießbrauchs oder einer Dienstbarkeit, Erben und Bevollmächtigte des Eigentümers.
Welche Angaben helfen bei einem Antrag für ein Nürnberger Grundstück?
Die Anschrift reicht in der Regel. Schneller geht es mit Gemarkung und Blattnummer, die in einem älteren Auszug oder im notariellen Kaufvertrag stehen. Bei Eigentumswohnungen hilft die Nummer der Einheit laut Teilungserklärung.
Quellen
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz: Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Nürnberg – Gerichtsbezirk (kreisfreie Stadt Nürnberg) (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Liegenschaftsamt: Erbbaurechte (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Nürnberg, Statistik: Statistische Stadtteile (abgerufen 01.10.2026)
- BayernPortal: Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs (Art. 11 Abs. 1 VermKatG) (abgerufen 01.10.2026)
- Baulastenverzeichnis – Länderüberblick (Bayern ohne Baulast) (abgerufen 01.10.2026)
- Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Flurkarte (abgerufen 01.10.2026)
- BayernPortal: Bodenrichtwerte; Beantragung einer Auskunft (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.