Grundbuchauszug beantragen in Regensburg
Studentenwohnung nahe der Universität, Stadthaus im Welterbe-Ensemble oder Doppelhaus in der Konradsiedlung: Wenn Sie für eine Regensburger Immobilie einen Grundbuchauszug brauchen, füllen Sie einfach das Formular aus. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim Amtsgericht Regensburg und liefern den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Kaufen im Welterbe
Seit 2006 gehört das Ensemble der Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof zum UNESCO-Welterbe. Viele Häuser dort sind in Wohnungseigentum aufgeteilt, Hinterhäuser und Durchgänge teilen sich mehrere Eigentümer. Genau solche Verhältnisse bildet das Grundbuch ab: Geh- und Fahrrechte, Fensterrechte oder Vorkaufsrechte stehen in Abteilung II. Ein aktueller Auszug ist deshalb bei Altstadtimmobilien kein Formalakt, sondern die Grundlage für die Kaufentscheidung.
Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, verrät der Auszug dagegen nicht; das regelt die Denkmalliste.
Universitätsstadt mit neuen Quartieren
Mit Universität, Ostbayerischer Technischer Hochschule und Universitätsklinikum zieht Regensburg viele junge Menschen an; Kapitalanleger kaufen entsprechend häufig kleine Wohnungen. Auf früherem Kasernengelände östlich der Universität sind nach 2000 neue Wohnsiedlungen entstanden. Wer dort eine Wohnung finanziert, braucht für die Bank einen aktuellen Auszug, der die Rangfolge der Grundschulden zeigt.
Wohin wir Ihren Antrag in Regensburg stellen
Die Grundbücher aller 18 Regensburger Stadtbezirke führt das Grundbuchamt des Amtsgerichts Regensburg in der Augustenstraße. Das Amt bietet neben dem Papiervordruck ein eigenes Online-Formular an, das allerdings eine BayernID oder den Online-Ausweis voraussetzt. Wer beides nicht nutzen will, beauftragt uns: Wir stellen den Antrag mit Ihren Angaben und Nachweisen, ohne dass Sie sich registrieren müssen.
Amtsgericht Regensburg – Grundbuchamt
Augustenstraße 393049 Regensburg
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg Kundenzentrum (Regensburg).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Zuständigkeit: Justizportal Bayern: Amtsgericht Regensburg, Grundbuchamt, Stand 01.10.2026.
Was in Bayern anders ist
Ein Grundbuchamt für Stadt und Landkreis
Auch in Bayern führen die Amtsgerichte die Grundbücher. Der Bezirk eines Amtsgerichts reicht dabei oft über die Stadtgrenze hinaus: Das Grundbuchamt einer kreisfreien Stadt ist häufig zugleich für Gemeinden im umliegenden Landkreis zuständig. Maßgeblich ist immer die Lage des Grundstücks, nicht der Wohnsitz des Eigentümers.
Keine Baulasten: Dienstbarkeiten stehen im Grundbuch
Bayern kennt weder Baulasten noch ein Baulastenverzeichnis; die Bayerische Bauordnung enthält dazu keine Vorschrift. Verpflichtungen, die in anderen Ländern als Baulast eingetragen würden, etwa die Übernahme von Abstandsflächen oder ein Geh- und Fahrtrecht, werden hier in der Regel als Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs gesichert. Der Grundbuchauszug ist in Bayern deshalb die wichtigste Quelle für solche Lasten, eine gesonderte Baulastenauskunft entfällt.
Flurkarte vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Das Liegenschaftskataster führen in Bayern die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dort gibt es die Flurkarte und den Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, auch digital über das BayernPortal. Für eine erste Orientierung zu Flurstück und Lage eignet sich der BayernAtlas.
Bodenrichtwerte alle zwei Jahre
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermitteln die Bodenrichtwerte in Bayern alle zwei Jahre. Abrufen lassen sie sich über BORIS-Bayern, dort allerdings gegen Gebühr.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Regensburg
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug für Regensburg ohne BayernID?
Über unser Formular. Sie brauchen weder BayernID noch Online-Ausweis; wir reichen den Antrag mit Ihren Angaben beim Amtsgericht Regensburg ein.
Kann ich den Auszug auch direkt beim Amtsgericht Regensburg bestellen?
Ja, mit dem Papiervordruck oder dem Online-Formular des Amtsgerichts. Unser Service ist eine bequeme Alternative, wenn Sie sich um Formular und Nachweise nicht selbst kümmern möchten.
Brauche ich für eine Wohnung in Stadtamhof andere Unterlagen?
Für den Grundbuchauszug nicht. Bei Eigentumswohnungen empfiehlt sich zusätzlich die Teilungserklärung, bei Altbauten ein Blick in die Denkmalliste.
Brauche ich für die Grundsteuer einen Grundbuchauszug?
Nein. Das Grundbuchamt Regensburg weist darauf hin, dass die Daten für die Grundsteuererklärung in notariellen Urkunden oder kostenlos online zu finden sind.
Bekomme ich als Erbe eines Hauses in Regensburg einen Auszug?
Ja. Mit Erbschein oder eröffnetem notariellem Testament legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar. Die Berichtigung des Grundbuchs auf die Erben ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
Quellen
- Justizportal Bayern: Amtsgericht Regensburg, Grundbuchamt (abgerufen 01.10.2026)
- Justizportal Bayern: Amtsgericht Regensburg, Kontakt (Augustenstraße 3) (abgerufen 01.10.2026)
- Regensburg: Stadtbezirke, UNESCO-Welterbe, Hochschulen (abgerufen 01.10.2026)
- Grundbuchordnung (GBO), § 12 Einsicht in das Grundbuch (abgerufen 01.10.2026)
- BayernPortal: Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs (Art. 11 Abs. 1 VermKatG) (abgerufen 01.10.2026)
- Baulastenverzeichnis – Länderüberblick (Bayern ohne Baulast) (abgerufen 01.10.2026)
- Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: Flurkarte (abgerufen 01.10.2026)
- BayernPortal: Bodenrichtwerte; Beantragung einer Auskunft (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.