Grundbuchauszug beantragen in Mainz
Sie kaufen eine Wohnung in der Neustadt, verkaufen ein Haus in Gonsenheim oder brauchen für die Bank einen aktuellen Nachweis? Den Grundbuchauszug für Ihr Mainzer Grundstück beantragen Sie hier mit dem Formular. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim Amtsgericht Mainz und schicken Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Universitätsstadt am Rhein: wofür Mainzer den Auszug brauchen
Mainz ist Landeshauptstadt und Sitz der Johannes Gutenberg-Universität. Viele kleine Wohnungen werden hier gekauft, um sie an Studierende oder Beschäftigte zu vermieten, und gerade bei solchen Anlagen prüfen Käufer und Banken das Grundbuch genau: Wer ist eingetragen, ist die Wohnung mit einer Grundschuld belastet, gibt es ein Wohnungsrecht oder ein Vorkaufsrecht?
In den Vororten wie Hechtsheim, Ebersheim oder Marienborn geht es dagegen oft um Einfamilienhäuser und Bauplätze. Hier spielen Wegerechte, Leitungsrechte und die Frage eine Rolle, ob eine alte Grundschuld der Eltern noch eingetragen ist, bevor das Haus verkauft oder neu finanziert wird.
Kaufinteresse allein genügt in Mainz nicht
Das Amtsgericht Mainz weist ausdrücklich darauf hin, dass ein bloßes Kauf- oder Mietinteresse kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Grundbuchordnung ist. Einen Auszug bekommen Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Wer eine Wohnung kaufen will, legt deshalb am besten einen Entwurf des Kaufvertrags oder eine Bestätigung des Maklers vor, oder er lässt sich vom Verkäufer bevollmächtigen.
Wohin wir Ihren Antrag in Mainz stellen
Die Grundbücher der Landeshauptstadt führt das Amtsgericht Mainz am Rand der Altstadt. Dorthin geht Ihr Antrag, gleich ob das Grundstück in einem der innerstädtischen Ortsbezirke wie Altstadt, Oberstadt oder Hartenberg-Münchfeld liegt oder in einem der Vororte von Finthen und Drais bis Laubenheim. Das Gericht verlangt genaue Angaben zum Grundstück und zum Eigentümer und bearbeitet weder telefonische noch formlose Anfragen per E-Mail. Mit unserem Formular sind alle nötigen Angaben vollständig, bevor der Antrag beim Gericht ankommt.
Amtsgericht Mainz – Grundbuchamt
Diether-von-Isenburg-Straße55116 Mainz
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Zuständigkeit: Amtsgericht Mainz (Justiz Rheinland-Pfalz): Anschrift, Stand 01.10.2026.
Was in Rheinland-Pfalz anders ist
Grundbuch beim Amtsgericht, Antrag schriftlich oder vor Ort
In Rheinland-Pfalz führen die Amtsgerichte die Grundbücher. Die Gerichte nehmen Anträge auf einen Grundbuchauszug persönlich mit Ausweis oder schriftlich mit möglichst genauen Angaben zum Grundstück und zum Eigentümer an; telefonische oder formlose Anfragen bearbeiten sie nicht. Ein bloßes Kauf- oder Mietinteresse reicht nach den Hinweisen der Gerichte nicht als berechtigtes Interesse.
Liegenschaftskataster beim Land, sechs regionale Ämter
Das Liegenschaftskataster ist in Rheinland-Pfalz Landessache: Es führen das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation und sechs regionale Vermessungs- und Katasterämter, etwa Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz oder Westeifel-Mosel. Das Kataster beschreibt landesweit rund 6,3 Millionen Flurstücke und wird im bundeseinheitlichen System ALKIS geführt.
Auskunft aus dem Kataster auch bei der Gemeinde
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster geben nicht nur die Servicestellen der Vermessungs- und Katasterämter, sondern auch Gemeindeverwaltungen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure heraus. Die Flurstücksnummer daraus hilft beim Antrag auf einen Grundbuchauszug, ist aber nicht Voraussetzung.
Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis
Baulasten trägt die Bauaufsichtsbehörde in das Baulastenverzeichnis ein (§ 86 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz); erst mit der Eintragung werden sie wirksam. Im Grundbuch erscheinen sie nicht, beim Grundstückskauf gehört deshalb eine eigene Baulastenauskunft dazu.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Mainz
Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug für eine Wohnung in Mainz?
Füllen Sie das Formular oben aus: Anschrift der Wohnung, Ihre Rolle als Eigentümer, Erbe oder Bevollmächtigter und die gewünschte Ausfertigung. Wir prüfen die Angaben und stellen den Antrag beim Amtsgericht Mainz. Den Auszug erhalten Sie per Post oder E-Mail.
Kann ich den Auszug auch direkt beim Amtsgericht Mainz beantragen?
Ja. Das Gericht nimmt Anträge persönlich mit gültigem Ausweis oder schriftlich mit seinem Antragsformular per Post, Fax oder E-Mail an. Über uns entfällt das Formular des Gerichts; wir reichen den Antrag für Sie ein.
Ist das Amtsgericht Mainz auch für Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim zuständig?
Nein. Kastel und Kostheim gehören seit Langem zu Wiesbaden und liegen in Hessen. Für Grundstücke dort ist das hessische Grundbuch zuständig, nicht das Amtsgericht Mainz. Achten Sie im Antrag auf den richtigen Ortsteil.
Ich habe eine Wohnung in Mainz geerbt. Was brauche ich?
Als Erbe haben Sie ein berechtigtes Interesse. Legen Sie den Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll bei. Der aktuelle Auszug zeigt, ob noch der Erblasser eingetragen ist und welche Belastungen bestehen, bevor Sie das Grundbuch berichtigen lassen.
Brauche ich für den Kauf in Mainz noch mehr als den Grundbuchauszug?
Bei Eigentumswohnungen meist die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und die Protokolle der Eigentümerversammlungen, bei Häusern zusätzlich eine Baulastenauskunft. Baulasten stehen in Rheinland-Pfalz nicht im Grundbuch.
Quellen
- Amtsgericht Mainz: Startseite und Anschrift (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Mainz: Grundbuchamt (Antrag, berechtigtes Interesse) (abgerufen 01.10.2026)
- Mainz (Ortsbezirke, Universität, Lage am Rhein) (abgerufen 01.10.2026)
- Grundbuchordnung (GBO), § 12 Einsicht in das Grundbuch (abgerufen 01.10.2026)
- Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz: Organisation der Vermessungs- und Katasterverwaltung (abgerufen 01.10.2026)
- LVermGeo Rheinland-Pfalz: Liegenschaftskataster (abgerufen 01.10.2026)
- LVermGeo Rheinland-Pfalz: Einsicht und Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 86 Baulasten (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.