Grundbuchauszug beantragen in Freiburg im Breisgau
Eine Eigentumswohnung im Stühlinger, ein Haus in Herdern oder ein Rebgrundstück am Tuniberg: Für jede Immobilie in Freiburg können Sie den Grundbuchauszug hier online anfordern. Wir stellen Ihren Antrag sofort beim zuständigen Grundbuchamt im Nachbarkreis und senden Ihnen den Auszug per Post oder E-Mail.
Antrag stellen
Stadtteile, Ortschaften und Gemarkungen
Die Stadt ist in sechs Stadtbereiche, 28 Stadtteile und 42 Stadtbezirke gegliedert. Dazu gehören die früher selbstständigen Gemeinden Ebnet, Hochdorf, Kappel, Lehen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen, die als Ortschaften eigene Ortschaftsräte haben. Im Grundbuch erscheinen solche Orte in der Regel als eigene Gemarkungen: Wer ein Grundstück in Opfingen oder Munzingen besitzt, findet auf älteren Unterlagen meist deren Namen.
Für den Antrag reicht die heutige Anschrift. Haben Sie zusätzlich Gemarkung und Blattnummer, wird das Grundbuch schneller gefunden.
Wann man in Freiburg einen Auszug braucht
Viele Anfragen betreffen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, etwa beim Kauf im Vauban, in Rieselfeld oder in Wiehre. Käufer, Notar und finanzierende Bank prüfen den Auszug auf Eigentümer, Grundschulden und Rechte Dritter. Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen am Tuniberg geht es oft um Pacht, Wegerechte oder die Teilung unter Erben, bei Häusern um Anschlussfinanzierung oder Verkauf.
Wohin wir Ihren Antrag in Freiburg im Breisgau stellen
Das Grundbuch für Freiburg liegt nicht in der Stadt selbst, sondern beim Amtsgericht Emmendingen. Dort ist das Grundbuchamt für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg angesiedelt, es betreut also neben der Stadt auch weite Teile Südbadens. Das Amtsgericht Freiburg verweist für die Zuständigkeit auf das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, und das nennt Emmendingen für die Innenstadt ebenso wie für die Ortschaften am Tuniberg. Sie müssen sich darum nicht kümmern: Wir richten den Antrag an das richtige Gericht.
Amtsgericht Emmendingen – Grundbuchamt
Liebensteinstraße 279312 Emmendingen
Für Flurkarte und Liegenschaftskataster zuständig: Stadt Freiburg Vermessungsamt Dezernat IV Vermessungsamt (Freiburg im Breisgau).
Über uns erhalten Sie den einfachen Grundbuchauszug per Post oder E-Mail. Eine beglaubigte Abschrift oder den amtlichen Ausdruck stellen das Amtsgericht oder ein Notar direkt aus.
Behördendaten: amtfinder.de, Stand 01.10.2026. Name und Anschrift unverändert übernommen.
Was in Baden-Württemberg anders ist
13 zentrale Grundbuchämter statt über 600
Bis Ende 2017 hatte Baden-Württemberg mehr als 600 Grundbuchämter, meist in den Rathäusern der Gemeinden – mehr als das übrige Bundesgebiet zusammen. Mit der Grundbuchamtsreform wurden sie bis zum 31. Dezember 2017 in 13 grundbuchführende Amtsgerichte überführt: Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen im badischen, Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen im württembergischen Landesteil. Das zuständige Grundbuchamt liegt deshalb oft nicht in der Stadt, in der das Grundstück liegt.
Grundbucheinsichtsstellen in den Gemeinden
Die Gemeinden führen seit der Reform keine Grundbücher mehr. Viele von ihnen betreiben aber Grundbucheinsichtsstellen, an denen Berechtigte Einsicht nehmen und Ausdrucke aus dem elektronischen Grundbuch erhalten. Das Grundbuch wird landesweit vollständig elektronisch geführt; die alten Papierakten liegen im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim.
Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde
Baulasten stehen auch in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch. Sie werden nach § 72 der Landesbauordnung in das Baulastenverzeichnis eingetragen, das die Gemeinde führt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt – beim Kauf eines Grundstücks gehört diese Auskunft neben den Grundbuchauszug.
Flurkarte von der unteren Vermessungsbehörde
Das Liegenschaftskataster mit der Flurkarte führen in Baden-Württemberg die unteren Vermessungsbehörden bei den Landratsämtern und in den Stadtkreisen. Auszüge daraus sind getrennt vom Grundbuchauszug zu beantragen.
Bodenrichtwerte über BORIS-BW
Bodenrichtwerte ermitteln in Baden-Württemberg rund 210 Gutachterausschüsse, häufig gemeinsam für mehrere Gemeinden, mindestens alle zwei Jahre. Viele davon stellen sie im landesweiten Portal BORIS-BW bereit. Die Ausschüsse sind dazu nicht verpflichtet; fehlt eine Gemeinde dort, gibt der örtliche Gutachterausschuss Auskunft.
Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Freiburg im Breisgau
Wie beantrage ich den Grundbuchauszug für eine Freiburger Immobilie?
Am einfachsten über das Formular auf dieser Seite. Sie geben die Anschrift und Ihre Rolle an, wir prüfen die Angaben und stellen den Antrag beim Grundbuchamt in Emmendingen.
Warum ist Emmendingen für Freiburg zuständig?
Bei der Grundbuchreform wurden die Grundbuchämter im Landgerichtsbezirk Freiburg beim Amtsgericht Emmendingen zusammengeführt. Seitdem führt dieses Gericht auch die Freiburger Grundbücher.
Kann ich den Auszug auch direkt beim Amtsgericht anfordern?
Ja, ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchamt Emmendingen ist jederzeit möglich, ebenso ein Ausdruck an einer Grundbucheinsichtsstelle. Unser Service erspart Ihnen Formular und Schriftverkehr.
Gehören die Tuniberg-Ortschaften auch dazu?
Ja. Für Opfingen, Tiengen, Munzingen und Waltershofen nennt das Orts- und Gerichtsverzeichnis ebenfalls das Grundbuchamt Emmendingen. Eine eigene Stelle gibt es für sie nicht.
Ich bin Mieter und will wissen, wem das Haus gehört. Geht das?
In der Regel nicht. Ein Grundbuchauszug setzt ein berechtigtes Interesse voraus, das ein Mieter meist nicht hat. Eigentümer, Erben, Gläubiger und Bevollmächtigte erhalten den Auszug.
Quellen
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 79098 Freiburg (abgerufen 01.10.2026)
- Justizportal des Bundes und der Länder: Orts- und Gerichtsverzeichnis, Grundbuchsachen 79112 Freiburg (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Freiburg im Breisgau: Grundbuchamt (Hinweis auf Grundbuchreform und Zuständigkeitssuche) (abgerufen 01.10.2026)
- Amtsgericht Emmendingen: Zuständigkeit (abgerufen 01.10.2026)
- Stadt Freiburg i. Br.: Gebietsgliederung (Stadtbereiche, Stadtteile, Stadtbezirke) (abgerufen 01.10.2026)
- Justiz Baden-Württemberg: Grundbuchamtsreform (abgerufen 01.10.2026)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), § 72 Baulastenverzeichnis (abgerufen 01.10.2026)
- BORIS-BW – Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (abgerufen 01.10.2026)
Inhalt redaktionell geprüft am 01.10.2026.